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Zahlungsauflagen: Rund 1,1
Millionen Euro Bußgelder 2007 an gemeinnützige Vereine gezahlt
30.06.2008, Magdeburg – 44
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 044/08
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 044/08
Magdeburg, den 28. Juni 2008
Zahlungsauflagen: Rund 1,1
Millionen Euro Bußgelder 2007 an gemeinnützige Vereine gezahlt
Magdeburg (MJ). Mit Bußgeldern in Höhe von 1,1 Millionen Euro hat Sachsen-Anhalts
Justiz im Jahr 2007 die Arbeit von gemeinnützigen und sozialen Einrichtungen
gefördert. Die Gelder kommen aus Zahlungsauflagen, die Gerichte und
Staatsanwaltschaften in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren erteilt haben.
¿Die Zahlungsauflagen zugunsten gemeinnütziger Vereine und
Verbände sind ein Stück Wiedergutmachung¿, sagte Justizministerin Professor Angela
Kolb. ¿Indem der Täter das Geld an gemeinnützige Vereine zahlen muss, wird ihm
sein Unrecht deutlicher vor Augen geführt¿, fügte sie hinzu. In Fällen, in
denen eine Verurteilung des Täters wegen geringer Schuld unbillig sei, spüre
der Täter durch die Zahlungsverpflichtung dennoch, dass das von ihm begangene
Unrecht geahndet wird. Dies sei auch ein Schritt zur Wiederherstellung des
Rechtsfriedens.
Insgesamt haben die Gerichte und Staatsanwaltschaften im
Land Sachsen-Anhalt im Jahr 2007 Zahlungsauflagen in Höhe von rund 2,56
Millionen Euro erteilt. Davon mussten Beschuldigte oder Verurteilte rund 1,46
Millionen Euro an die Staatskasse zahlen.
Im
Rahmen der Verhängung von Bußgeldern wurden im Jahr 2007 unter anderem Verbände
und Vereine aus dem Bereich des Allgemeinen Sozialwesens und der Allgemeinen
Jugendhilfe, der Verkehrserziehung und -sicherheit sowie der Straffälligen- und
Bewährungshilfe unterstützt.
So haben beispielsweise folgende konkrete Vereine im
Rahmen der Verhängung von Bußgeldern Zuweisungen erhalten:
Empfänger durch Auflagen der Gerichte:
Bund gegen Alkohol und Drogen im
Straßenverkehr
Kinderschutzbund
Verein für Straffälligen- und Gefährdetenhilfe
Anhalt e.V.
Empfänger
durch Auflagen der Staatsanwaltschaften:
Bund gegen Alkohol und Drogen im
Straßenverkehr
Verein zur Förderung krebskranker Kinder
Landesverband
für Straffälligen- und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt e.V.
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