Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Landtag diskutiert neues Versammlungsrecht /
Hövelmann: Bundesverwaltungsgericht stützt harten Kurs gegen rechte
Provokationen
27.06.2008, Magdeburg – 157
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 157/08
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 157/08
Magdeburg, den 27. Juni 2008
Landtag diskutiert neues Versammlungsrecht /
Hövelmann: Bundesverwaltungsgericht stützt harten Kurs gegen rechte
Provokationen
Innenminister Holger Hövelmann
(SPD) sieht sich in seinem harten Kurs gegen provokative Aufmärsche rechtsextremer
Gruppierungen durch die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
bestätigt. Das Gericht hatte gestern das Verbot eines Neonazi-Aufmarsches zur
Erinnerung an den Nazi-Kriegsverbrecher Rudolf Heß im bayerischen Wunsiedel für
rechtmäßig erklärt. Hövelmann: ¿In Sachsen-Anhalt werden wir wie im vergangenen
Jahr alle Veranstaltungen zu Ehren von Heß verbieten.¿
Der Innenminister äußerte sich
im Landtag anlässlich der Einbringung des Entwurfs für ein
Landesversammlungsgesetz. Aus seiner Einbringungsrede:
¿ Die schleichende
Konsensfähigkeit rechten Gedankenguts, der Kampf um die Köpfe, wie die Rechten
dies nennen, führt auch zu einer Enttabuisierung von Themen wie dem Holocaust,
der Verantwortung für den 2. Weltkrieg und der Stellung ausländischer
Mitbürger in unserer Gesellschaft bis hin zu einer offenen Verachtung unserer
Zivilgesellschaft. Dort, wo ihnen kein Widerspruch entgegengesetzt wird, ist eine schleichende
Gesellschaftsfähigkeit verfassungsfeindlicher und menschenverachtender Auffassungen
zu befürchten.
Das
wachsende Selbstbewusstsein der rechten Szene hat sich in den letzten Jahren
auch im Bereich des Versammlungsrechts gezeigt. Es wurde und wird versucht,
politische Auseinandersetzungen zunehmend an Orten und Tagen mit hohem Symbolgehalt
zu führen. Dies betrifft Tage und Orte, die der Erinnerung an die Opfer der
nationalsozialistischen Gewaltherrschaft dienen oder die zur Zeit des
Nationalsozialismus eine besondere Bedeutung erhalten haben.
Man
scheut sich im rechten Spektrum nicht mehr, diese Orte und Tage für eigene
Geschichtsklitterung zu benutzen, um damit Geschichte zumindest versuchsweise
umzudefinieren und die eigenen politischen Anschauungen zu legitimieren und
mehrheitsfähig zu machen. Nicht zuletzt gehen die Bilder dieser Versammlungen
und Aufmärsche um die ganze Welt und beschädigen das Ansehen unseres Landes.
Aber
es geht nicht nur um das Ansehen unseres Landes; möglicherweise muss eine
Demokratie auch das aushalten. Das Demonstrationsgeschehen verletzt vielmehr
die Würde der Opfer von Krieg und Verfolgung. Die Würde derjenigen also, die
unseren besonderen Schutz verdienen und derer wir an bestimmten Orten und an
bestimmten Tagen gedenken. Damit verletzt es im Ergebnis uns alle.
Der
Gesetzentwurf soll es den Versammlungsbehörden ermöglichen, öffentliche
Versammlungen und Aufzüge an bestimmten Orten und bestimmten Tagen
einzuschränken, soweit diese in besonderer Weise mit dem Gedenken an die Opfer
von Kriegen und nationalsozialistischer Gewaltherrschaft oder mit dem Gedenken
an schwere Menschenrechtsverletzungen zu Zeiten der sowjetischen Besatzung und
der SED-Diktatur verbunden sind.
An
dieser Stelle will ich die Kritik der Linken, der Gesetzentwurf setze den
Hitlerfaschismus und die SED-Herrschaft gleich, nicht unwidersprochen lassen.
Solche Gleichsetzungen sind ebenso zurückzuweisen wie jeder andere Versuch, die
historische Einzigartigkeit der Naziverbrechen, des von Deutschland geführten
Angriffskrieges und des Völkermords an den europäischen Juden zu relativieren.
Die Nicht-Gleichsetzung ändert aber nichts daran, dass die Bewahrung des
Ansehens von Opfern der SED-Diktatur ebenfalls ein schützenswertes Rechtsgut
ist.¿
Zum
Hintergrund:
Möglich wird ein eigenes
Landesversammlungsgesetz durch die Föderalismusreform von 2006, mit der die
Zuständigkeit für das Versammlungsrecht vom Bund auf die Länder überging. Der
Entwurf sieht die Möglichkeit des Verbots von Versammlungen unter freiem Himmel
an folgenden Orten vor, wenn Anlass zur Sorge besteht, dass die Würde der Opfer
verletzt wird:
· Konzentrationslager-Gedenkstätte Lichtenburg, Prettin
· Gedenkstätte für Opfer der NS-¿Euthanasie¿, Bernburg
· Gedenkstätte Langenstein-Zwieberge
· Gedenkstätte ¿Roter Ochse¿, Halle (S.)
· Mahnmal für ermordete Häftlinge des Konzentrationslagers
Mittelbau-Dora, Dolle
· Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe, Gardelegen
· Gedenkstätte Wernigerode
· Gedenkstätte Moritzplatz, Magdeburg
· Gedenkstätte Deutsche Teilung, Marienborn
· Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
Die Tage, an denen unter
derselben Voraussetzung ein Versammlungsverbot ermöglicht werden soll, sind:
·
27. Januar: Nationaler Gedenktag für die Opfer des
Nationalsozialismus, Jahrestag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz
durch die Rote Armee
·
30. Januar: Jahrestag der Berufung Hitlers zum
Reichskanzler und des Beginns der Nazi-Diktatur
·
20. April: Hitlers Geburtstag
·
8. Mai: Tag der Befreiung von der
nationalsozialistischen Gewaltherrschaft
·
20. Juli: Jahrestag des Attentats auf Hitler
·
1. September: Jahrestag des Überfalls der deutschen
Wehrmacht auf Polen, mit dem der Zweite Weltkrieg begann
·
9. November mit mehrfacher geschichtlicher
Bedeutung für Deutschland: Jahrestag der Novemberrevolution, des
nationalsozialistischen Putschversuchs, der Reichspogromnacht und der Öffnung
der Berliner Mauer
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