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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Landtag diskutiert neues Versammlungsrecht /
Hövelmann: Bundesverwaltungsgericht stützt harten Kurs gegen rechte
Provokationen

27.06.2008, Magdeburg – 157

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 157/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 157/08

 

 

 

Magdeburg, den 27. Juni 2008

 

 

 

 

 

Landtag diskutiert neues Versammlungsrecht /

Hövelmann: Bundesverwaltungsgericht stützt harten Kurs gegen rechte

Provokationen

 

Innenminister Holger Hövelmann

(SPD) sieht sich in seinem harten Kurs gegen provokative Aufmärsche rechtsextremer

Gruppierungen durch die jüngste Entscheidung des Bundes­verwaltungsgerichts

bestätigt. Das Gericht hatte gestern das Verbot eines Neonazi-Aufmarsches zur

Erinnerung an den Nazi-Kriegsverbrecher Rudolf Heß im bayerischen Wunsiedel für

rechtmäßig erklärt. Hövelmann: ¿In Sachsen-Anhalt werden wir wie im vergangenen

Jahr alle Veranstaltungen zu Ehren von Heß verbieten.¿

 

Der Innenminister äußerte sich

im Landtag anlässlich der Einbringung des Entwurfs für ein

Landesversammlungsgesetz. Aus seiner Einbringungsrede:

 

¿ Die schleichende

Konsensfähigkeit rechten Gedankenguts, der Kampf um die Köpfe, wie die Rechten

dies nennen, führt auch zu einer Enttabuisierung von Themen wie dem Holocaust,

der Verantwortung für den 2. Weltkrieg und der Stellung auslän­discher

Mitbürger in unserer Gesellschaft bis hin zu einer offenen Verachtung unserer

Zivilgesellschaft. Dort, wo ihnen kein Widerspruch entgegengesetzt  wird, ist eine schleichende

Gesellschaftsfähigkeit verfassungsfeindlicher und menschen­verachtender Auffassungen

zu befürchten.

 

Das

wachsende Selbstbewusstsein der rechten Szene hat sich in den letzten Jahren

auch im Bereich des Versammlungsrechts gezeigt. Es wurde und wird versucht,

politische Auseinander­setzungen zunehmend an Orten und Tagen mit hohem Symbolgehalt

zu führen. Dies betrifft Tage und Orte, die der Erinnerung an die Opfer der

nationalsozialistischen Gewalt­herrschaft dienen oder die zur Zeit des

Nationalsozialismus eine besondere Bedeutung erhalten haben.

 

Man

scheut sich im rechten Spektrum nicht mehr, diese Orte und Tage für eigene

Geschichtsklitterung zu benutzen, um damit Geschichte zumindest versuchsweise

umzudefinieren und die eigenen politischen Anschauungen zu legitimieren und

mehrheitsfähig zu machen. Nicht zuletzt gehen die Bilder dieser Versammlungen

und Aufmärsche um die ganze Welt und beschädigen das Ansehen unseres Landes.

 

Aber

es geht nicht nur um das Ansehen unseres Landes; möglicherweise muss eine

Demokratie auch das aushalten. Das Demonstrationsgeschehen verletzt vielmehr

die Würde der Opfer von Krieg und Verfolgung. Die Würde derjenigen also, die

unseren besonderen Schutz verdienen und derer wir an bestimmten Orten und an

bestimm­ten Tagen gedenken. Damit verletzt es im Ergebnis uns alle.

 

Der

Gesetzentwurf soll es den Versammlungsbehörden ermöglichen, öffentliche

Versammlungen und Aufzüge an bestimmten Orten und bestimmten Tagen

einzuschränken, soweit diese in besonderer Weise mit dem Gedenken an die Opfer

von Kriegen und nationalsozialistischer Gewaltherrschaft oder mit dem Gedenken

an schwere Menschenrechtsverletzungen zu Zeiten der sowjetischen Besatzung und

der SED-Diktatur verbunden sind.

 

An

dieser Stelle will ich die Kritik der Linken, der Gesetzentwurf setze den

Hitler­faschismus und die SED-Herrschaft gleich, nicht unwidersprochen lassen.

Solche Gleichsetzungen sind ebenso zurückzuweisen wie jeder andere Versuch, die

historische Einzigartigkeit der Naziverbrechen, des von Deutschland geführten

Angriffskrieges und des Völkermords an den europäischen Juden zu relativieren.

Die Nicht-Gleichsetzung ändert aber nichts daran, dass die Bewahrung des

Ansehens von Opfern der SED-Diktatur ebenfalls ein schützenswertes Rechtsgut

ist.¿

 

Zum

Hintergrund:

 

Möglich wird ein eigenes

Landesversammlungsgesetz durch die Föderalismusreform von 2006, mit der die

Zuständigkeit für das Versammlungsrecht vom Bund auf die Länder überging. Der

Entwurf sieht die Möglichkeit des Verbots von Versammlungen unter freiem Himmel

an folgenden Orten vor, wenn Anlass zur Sorge besteht, dass die Würde der Opfer

verletzt wird:

 

· Konzentrationslager-Gedenkstätte Lichtenburg, Prettin

 

· Gedenkstätte für Opfer der NS-¿Euthanasie¿, Bernburg

 

· Gedenkstätte Langenstein-Zwieberge

 

· Gedenkstätte ¿Roter Ochse¿, Halle (S.)

 

· Mahnmal für ermordete Häftlinge des Konzentrationslagers

Mittelbau-Dora, Dolle

 

· Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe, Gardelegen

 

· Gedenkstätte Wernigerode

 

· Gedenkstätte Moritzplatz, Magdeburg

 

· Gedenkstätte Deutsche Teilung, Marienborn

 

· Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft

 

Die Tage, an denen unter

derselben Voraussetzung ein Versammlungsverbot ermöglicht werden soll, sind:

 

·

27. Januar: Nationaler Gedenktag für die Opfer des

Nationalsozialismus, Jahrestag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz

durch die Rote Armee

 

·

30. Januar: Jahrestag der Berufung Hitlers zum

Reichskanzler und des Beginns der Nazi-Diktatur

 

·

20. April: Hitlers Geburtstag

 

·

8. Mai: Tag der Befreiung von der

nationalsozialistischen Gewaltherrschaft

 

·

20. Juli: Jahrestag des Attentats auf Hitler

 

·

1. September: Jahrestag des Überfalls der deutschen

Wehrmacht auf Polen, mit dem der Zweite Weltkrieg begann

 

·

9. November mit mehrfacher geschichtlicher

Bedeutung für Deutschland: Jahrestag der Novemberrevolution, des

nationalsozialistischen Putschversuchs, der Reichspogromnacht und der Öffnung

der Berliner Mauer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

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Fax: (0391) 567-5520

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