Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Vorläufige Auswertung der
Bohrungen auf der Deponie Karsdorf zeigen erhöhte Werte der Glühverluste
25.06.2008, Halle (Saale) – 65
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 065/08
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 065/08
Halle (Saale), den 25. Juni 2008
Vorläufige Auswertung der
Bohrungen auf der Deponie Karsdorf zeigen erhöhte Werte der Glühverluste
Weitere
Tiefenprüfung notwendig
Die
vorläufigen Ergebnisse der Bohrungen auf dem Deponiekörper Karsdorf haben
teilweise Überschreitungen des seit 2005 geltenden Zuordnungswertes für so
genannte Glühverluste ergeben. (unter Glühverlust (in %) versteht man den
Anteil an organischer Substanz einer Probe. Je höher der Glühverlustwert, desto
höher ist der Anteil an organischer Substanz in der Probe ).
Im
Zuge der landesweiten Kontrollen auf Deponien und in Abfallanlagen war auch die
Deponie Karsdorf (Burgenlandkreis) bereits mehrfach kontrolliert worden. Es
handelt sich hier also nicht um einen neuen Fall, denn die Anlage steht bereits
nach den Hinweisen zu Beginn des Jahres im Focus unter Überwachung. Diese
Untersuchungen hatten jedoch keine erkennbaren Unregelmäßigkeiten ergeben.
¿Mit
diesen Ergebnissen haben wir uns dennoch nicht zufrieden gegeben und haben im
Juni weitere Kontrollen durchgeführt, die letzte am 10. Juni, bei welcher 15
Bohrungen mittels Rammkernsondierungen vorgenommen worden waren. Eine
nochmalige Kontrolle fand am 24.06.2008 statt.¿, erklärt Hans-Heiner Hoffmann,
Abfallexperte und Leiter des Referates ¿Abfallwirtschaft und Bodenschutz¿ im
Landesverwaltungsamt.
Eine
weitere Tiefenprüfung soll nun Aufschluss über die genaue Flächenausbreitung
und Ablagerungszeiträume geben können, um sicher feststellen zu können, ob es
sich bei den Funden um Neu- oder Altablagerungen handelt. Denn bei der Deponie
Karsdorf handelt es sich um eine Deponie, auf der bis zum 31.05.2005 Abfälle
mit hohem organischen Anteil abgelagert werden durften. Seit dem 01.06.2005 ist
sie geschlossen, der Deponiekörper befindet sich in der Rekultivierungsphase.
Dreiviertel der Fläche des Müllkörpers ist bereits abgedeckt.
¿Zurzeit
werten wir im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt zudem
Informationsmaterial einer Wirtschaftsdetektei aus, welches dem Land vom BMU
zur Verfügung gestellt wurde. Wir überprüfen genau, ob hier ein illegales
Handeln vorliegt.¿, erklärt der Abfallexperte.
Eine
Bewertung der Untersuchungen wird bis zum 27.06.2008 vorliegen. Belastbare
Ergebnisse aus der Tiefenprüfung werden nicht vor Ende Juli d. J. zu erwarten
sein, da die Auswertung der Lieferscheine aus drei Jahren mit einem großen
Zeitaufwand verbunden ist.
1.
Stand der Überwachungsergebnisse
Das
Landesverwaltungsamt kontrollierte seit März dieses Jahres im Rahmen des mit
dem MLU abgestimmten Konzeptes mit vielfachem personellen Aufwand (temporär bis
zu 34 Personen) konsequent und flächendeckend alle Abfallanlagen und Deponien
im Lande, um eventuelle illegale Entsorgungsmechanismen aufzudecken. Zudem
begleitete das LVwA fachaufsichtlich die ebenfalls verstärkten Kontrollen der
Landkreise.
(Anzahl
siehe unten)
Dabei
wurden seitens des Landesverwaltungsamtes unangekündigte Einzelkontrollen auf
den Deponien sowie Anlagenkontrollen durchgeführt. Die überwiegende Mehrheit
der Kontrollen blieb dabei ohne negativen Befund. Doch wie bereits in den
letzten Wochen bekanntgegeben, wurden auf 2 Deponien Unregelmäßigkeiten und
nicht genehmigte Müllablagerungen festgestellt, die derzeit teilweise
Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sind.
Zu
nennen sind bisher die Folgenden:
Deponien:
Zeuchfeld
(Burgenlandkreis)
Nißma
(Burgenlandkreis):
(Weitere
Anlagen bei denen Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind, z. B. Riestedt und Braunsbedra,
befinden sich in der Überwachungszuständigkeit der Landkreise und kreisfreien
Städte.)
2.
Kontrolltätigkeit
Im
Land Sachsen-Anhalt sind ca. 240 Anlagen und 120 Deponien registriert, die vom
Landesverwaltungsamt überwacht und kontrolliert werden. Daneben gibt es 137
Gruben und ca. 550 Abfallbehandlungsanlagen, wie z. B. Sortieranlagen und
Recyclinganlagen, die der Aufsicht der unteren Abfallbehörden in den
Landkreisen und kreisfreien Städten unterliegen. Für diese 137 Gruben und ca. 550
Anlagen ist das LVwA Fachaufsichtsbehörde. Zudem befinden sich ca. 72 Kies-
und Tongruben, in der Zuständigkeit des Landesamtes für Geologie und Bergwesen.
¿Das
ist eine große Anzahl an Überwachungspunkten, die alle bearbeitet werden
müssen. Wir gehen hier in unterschiedlicher Weise und oftmals unangekündigt
vor. Je nach Anlass und Verdacht entscheiden wir über die Art der Kontrolle.¿,
erklärt der Abfallfachmann des LVwA.
Findet
z. B. eine Tiefenprüfung statt, so werden zum einen alle Akten überprüft, um
die Stoffstromkontrolle durchführen zu können. Dabei werden Frachtpapiere und
Lieferscheine gesichtet, Schriftverkehr abgeglichen und Kontrollscheine
ausgewertet.
¿Hier
können schon einmal 40 Umzugskartons Akten und Papiere zusammenkommen, die dann
von meinen Mitarbeitern gelesen und ausgewertet werden müssen. Vielleicht wird
daran deutlich, dass sofort gehandelt wird, die Tiefenprüfung aber trotz
Überstunden ihre Zeit dauert.¿, so Hoffmann.
Zum
anderen werden Sichtkontrollen vor Ort durchgeführt. Bei einem sich erhärtenden
Verdacht werden zudem Bohrungen mittels Rammkernsondierungen bis zu zwei Meter
tief in den Deponiekörper vorgenommen und der dort befindliche Abfall zu Tage
befördert. Anschließend werden die so entnommen Proben in Laboren untersucht.
Hintergrund
Im
Normalfall überwachen jeweils 8 Abfallexperten des Landesverwaltungsamtes die
240 Anlagen und 120 Deponien, die sich in unmittelbarer Zuständigkeit des
Landesverwaltungsamtes befinden. Diese Kontrollen werden pro Deponie bzw. pro
Anlage 2 ¿ 4 Mal pro Jahr durchgeführt.
Mit
den ersten Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten bei der Abfallentsorgung wurde in
Abstimmung mit dem MLU die Kontrolltätigkeit sofort auf ein vielfaches (bis zu
34 Personen) verstärkt. Intern wurden Verstärkungskräfte aus den Bereichen
Immissionsschutz, Wasser und Abwasser hinzugezogen, um einerseits eine
flächendeckende Überwachung sicherzustellen, anderseits um einen Überwachungs-
und Kontrolldruck aufbauen zu können.
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