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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Fast 60.000 Euro für kommunalen Straßenbau in
Eisleben

25.06.2008, Magdeburg – 153

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 153/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 153/08

 

 

 

Magdeburg, den 25. Juni 2008

 

 

 

 

 

Fast 60.000 Euro für kommunalen Straßenbau in

Eisleben

 

Das Land fördert auch in diesem Jahr die

Finanzierung kommu­ naler Eigenanteile im

Straßenbau. Durch die finanzielle Unter ­ stützung

können auch Straßenbauprojekte in Landkreisen reali ­ siert werden, die ihren

Haushalt konsolidieren müssen.

 

Das

Innenministerium stellt der Lutherstadt Eisleben für den Ausbau der Zentrumsumgehung in der Ortslage Eisleben

einschließlich des Knotenausbaus Freistraßentor

(3. Bauabschnitt Überbauung des Fließgewässers Glume) 58.559,67 Euro zur Verfügung.

 

Innenminister Holger Hövelmann (SPD):

¿Aufgrund der mehrere Jahrhundert alten Tradition des Kupferschieferbergbaus hat

sich in der Lutherstadt Eisleben eine einseitig ausgeprägte Wirtschaft

entwickelt, die nun einer längerfristigen Umstrukturierung bedarf. Mit ihrer

zentralen Lage und den verkehrsgünstigen Anbindungen bietet die Stadt gute

Voraussetzungen, um Investoren für Industrie, Handel und Gewerbe anzulocken.

Deshalb müssen auch die innerörtlichen Verkehrswege den heutigen

Verkehrsbelastungen gewachsen sein.¿

 

Rechtslage :

 

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von

Gemein­schaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den

Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesse­rung der

Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale

Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt.

Dabei muss die antragstellende Kommune einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der

benötigten Finanzmittel erbringen.

 

Ist eine Gemeinde finanziell

nicht in der Lage, diesen Eigenanteil zu erbringen, so dass ein Wegfall der

Förderung droht, kann sie gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine

Zuwendung des Landes erhalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de