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Untersuchungen im so genannten
Müllskandal durch Landesverwaltungsamt weiter kontinuierlich durchgeführt
24.06.2008, Halle (Saale) – 61
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 061/08
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 061/08
Halle (Saale), den 23. Juni 2008
Untersuchungen im so genannten
Müllskandal durch Landesverwaltungsamt weiter kontinuierlich durchgeführt
Deponie
Karsdorf beprobt ¿ Untersuchungen stehen noch aus
Aus
Sicht des Landesverwaltungsamtes, welches weiterhin kontinuierlich die
Untersuchungen im so genannten Müllskandal durchführt, besteht für das
Landwirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt kein Anlass, aufgrund des
Focus-Artikels weitere Schritte einzuleiten.
Das
Landesverwaltungsamt kontrolliert seit März dieses Jahres konsequent und
flächendeckend alle Abfallanlagen, Gruben und Deponien, um eventuelle illegale
Entsorgungsmechanismen aufzudecken. Wie bereits in den letzten Wochen bekanntgegeben,
wurden dabei auf verschiedenen Deponien Unregelmäßigkeiten und nicht genehmigte
Müllablagerungen festgestellt, die derzeit teilweise Gegenstand
staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sind.
In
den Fällen im Burgenlandkreis wurden sofort die notwendigen Konsequenzen
angeordnet und umgesetzt.
Im
Fall der Deponie Karsdorf waren in den letzten Wochen im Rahmen unserer
landesweiten Untersuchungen mehrere unangekündigte Kontrollen durchgeführt
worden, die letzte am 10.6, bei welcher 15 Bohrungen mittels
Rammkernsondierungen vorgenommen worden waren. Die Untersuchungsergebnisse
werden in den nächsten Tagen erwartet. Wir bitten hierbei um Verständnis, dass
erst mit Vorliegen der Ergebnisse weitere Aussagen getroffen werden.
In
dem oben erwähnten Focus-Artikel vom 23.6.08 wurden die zuständigen Behörden
der neuen Bundesländer für ihre nachlässige Kontrollpraxis kritisiert, die es
den Entsorgungsunternehmen in den alten Bundesländern damit erleichtern, Müll
illegal zu entsorgen.
¿Pauschalierte
Schuldzuweisungen bringen uns nicht voran. Dazu ist die Problemlage zu
vielschichtig und kompliziert. Denn eines muss klar sein, wo kein Wille zu
illegaler Entsorgung, da auch kein Angebot.¿, kommentierte Thomas Leimbach,
Präsident des Landesverwaltungsamtes die Aussagen im Focusartikel.
Laut
Kreislaufwirtschaftsabfallgesetz (Bundesgesetz) gilt das Verursacherprinzip.
D.h. Erzeuger und Besitzer von Abfall sind verpflichtet, sich über die
Zulässigkeit der Endentsorgung zu vergewissern. Das heißt nichts anderes als dass
seitens des Besitzers von Abfall sichergestellt werden muss, dass der Abfall in
dafür zugelassene Anlagen entsorgt wird. Voraussetzung dafür wiederum ist eine
richtige Einstufung des Abfalls (Abfallschlüsselnummern) durch die
Erzeugerbehörde. Daraus ergibt sich durchaus eine Mitverantwortung der alten
Bundesländer bei der Aufklärung der jüngsten Vorfälle und darüber hinaus
zukünftig eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten, um ähnlichen
Vorkommnissen von vornherein den Nährboden zu entziehen.
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