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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Untersuchungen im so genannten
Müllskandal durch Landesverwaltungsamt weiter kontinuierlich durchgeführt

24.06.2008, Halle (Saale) – 61

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 061/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 061/08

 

 

 

Halle (Saale), den 23. Juni 2008

 

 

 

Untersuchungen im so genannten

Müllskandal durch Landesverwaltungsamt weiter kontinuierlich durchgeführt

 

 

 

Deponie

Karsdorf beprobt ¿ Untersuchungen stehen noch aus

 

 

 

Aus

Sicht des Landesverwaltungsamtes, welches weiterhin kontinuierlich die

Untersuchungen im so genannten Müllskandal durchführt, besteht für das

Landwirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt kein Anlass, aufgrund des

Focus-Artikels weitere Schritte einzuleiten.

 

 

 

Das

Landesverwaltungsamt kontrolliert seit März dieses Jahres konsequent und

flächendeckend alle Abfallanlagen, Gruben und Deponien, um eventuelle illegale

Entsorgungsmechanismen aufzudecken. Wie bereits in den letzten Wochen bekanntgegeben,

wurden dabei auf verschiedenen Deponien Unregelmäßigkeiten und nicht genehmigte

Müllablagerungen festgestellt, die derzeit teilweise Gegenstand

staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sind.

 

 

 

In

den Fällen im Burgenlandkreis wurden sofort die notwendigen Konsequenzen

angeordnet und umgesetzt.

 

 

 

Im

Fall der Deponie Karsdorf waren in den letzten Wochen im Rahmen unserer

landesweiten Untersuchungen mehrere unangekündigte Kontrollen durchgeführt

worden, die letzte am 10.6, bei welcher 15 Bohrungen mittels

Rammkernsondierungen vorgenommen worden waren. Die Untersuchungsergebnisse

werden in den nächsten Tagen erwartet. Wir bitten hierbei um Verständnis, dass

erst mit Vorliegen der Ergebnisse weitere Aussagen getroffen werden.

 

 

 

In

dem oben erwähnten Focus-Artikel vom 23.6.08 wurden die zuständigen Behörden

der neuen Bundesländer für ihre nachlässige Kontrollpraxis kritisiert, die es

den Entsorgungsunternehmen in den alten Bundesländern damit erleichtern, Müll

illegal zu entsorgen.

 

 

 

¿Pauschalierte

Schuldzuweisungen bringen uns nicht voran. Dazu ist die Problemlage zu

vielschichtig und kompliziert. Denn eines muss klar sein, wo kein Wille zu

illegaler Entsorgung, da auch kein Angebot.¿, kommentierte Thomas Leimbach,

Präsident des Landesverwaltungsamtes die Aussagen im Focusartikel.

 

 

 

Laut

Kreislaufwirtschaftsabfallgesetz (Bundesgesetz) gilt das Verursacherprinzip.

D.h. Erzeuger und Besitzer von Abfall sind verpflichtet, sich über die

Zulässigkeit der Endentsorgung zu vergewissern. Das heißt nichts anderes als dass

seitens des Besitzers von Abfall sichergestellt werden muss, dass der Abfall in

dafür zugelassene Anlagen entsorgt wird. Voraussetzung dafür wiederum ist eine

richtige Einstufung des Abfalls (Abfallschlüsselnummern) durch die

Erzeugerbehörde. Daraus ergibt sich durchaus eine Mitverantwortung der alten

Bundesländer bei der Aufklärung der jüngsten Vorfälle und darüber hinaus

zukünftig eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten, um ähnlichen

Vorkommnissen von vornherein den Nährboden zu entziehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

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Tel: +49 345 514 1246

Fax: +49 345 514 1477

Mail:

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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