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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt erhält 11,5
Millionen Euro aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR

17.06.2008, Magdeburg – 307

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 307/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 307/08

 

 

 

Magdeburg, den 17. Juni 2008

 

 

 

Sachsen-Anhalt erhält 11,5

Millionen Euro aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR

 

Entsprechend einer bereits im Vorjahr geplanten und

am 18. Januar 2008 unterzeichneten Verwaltungsvereinbarung zwischen der

Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) sowie den neuen

Ländern und Berlin werden verfügbare Mittel aus dem Vermögen der Parteien und

Massenorganisationen der DDR künftig direkt an die Länder ausgezahlt. Solche

Vermögenswerte ergeben sich insbesondere aus der Abwicklung von noch anhängigen

Prozessen.

 

Gegenwärtig stehen 45 Mio. Euro zur Auszahlung

an die Länder zur Verfügung. Davon hat Sachsen-Anhalt 11,5 Mio. Euro erhalten. Diese

Mittel sind für investive Zwecke einzusetzen und sollen zur Hälfte in den

Bereich Wirtschaftsförderung, im Übrigen an die Stiftung Dome und Schlösser

sowie in den Bereich Soziales fließen. Bei den Mitteln handelt es sich nicht um

neu zur Verfügung stehendes Geld. Die Maßnahmen sind vielmehr bereits im

Haushalt 2008 eingeplant.

 

 

 

Zum Hintergrund:

 

Das am 31. Mai 1990 von der Volkskammer der DDR

beschlossene Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Parteien und andere

politische Vereinigungen stellte das Vermögen der Parteien und mit ihnen

verbundenen Organisationen, juristischen Personen und Massenorganisationen der

DDR im In- und Ausland, unter Treuhänderschaft der Unabhängigen Kommission. Von

diesem Zeitpunkt an waren Vermögensänderungen nur noch mit Zustimmung des

Vorsitzenden der Unabhängigen Kommission (UKPV) möglich. Die Verwaltung des

Vermögens übernahm die Treuhandanstalt, später die Bundesanstalt für

vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS).

 

In der Vergangenheit wurden Vermögenswerte insbesondere

an die Kommunen übertragen (ehemalige Feriendienstobjekte), weiterhin flossen

Mittel in die Kultur- und Forschungsförderung und den Denkmalschutz. Auch die

Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur hat Mittel aus dem Parteienvermögen

erhalten.

 

Weitere Mittel sind insbesondere noch aus dem

Abschluss der laufenden Gerichtsverfahren um den sog. NOVUM-Komplex zu

erwarten, der Zeitpunkt ist jedoch noch nicht abzusehen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de