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Sachsen-Anhalt erhält 11,5
Millionen Euro aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR
17.06.2008, Magdeburg – 307
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 307/08
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 307/08
Magdeburg, den 17. Juni 2008
Sachsen-Anhalt erhält 11,5
Millionen Euro aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR
Entsprechend einer bereits im Vorjahr geplanten und
am 18. Januar 2008 unterzeichneten Verwaltungsvereinbarung zwischen der
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) sowie den neuen
Ländern und Berlin werden verfügbare Mittel aus dem Vermögen der Parteien und
Massenorganisationen der DDR künftig direkt an die Länder ausgezahlt. Solche
Vermögenswerte ergeben sich insbesondere aus der Abwicklung von noch anhängigen
Prozessen.
Gegenwärtig stehen 45 Mio. Euro zur Auszahlung
an die Länder zur Verfügung. Davon hat Sachsen-Anhalt 11,5 Mio. Euro erhalten. Diese
Mittel sind für investive Zwecke einzusetzen und sollen zur Hälfte in den
Bereich Wirtschaftsförderung, im Übrigen an die Stiftung Dome und Schlösser
sowie in den Bereich Soziales fließen. Bei den Mitteln handelt es sich nicht um
neu zur Verfügung stehendes Geld. Die Maßnahmen sind vielmehr bereits im
Haushalt 2008 eingeplant.
Zum Hintergrund:
Das am 31. Mai 1990 von der Volkskammer der DDR
beschlossene Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Parteien und andere
politische Vereinigungen stellte das Vermögen der Parteien und mit ihnen
verbundenen Organisationen, juristischen Personen und Massenorganisationen der
DDR im In- und Ausland, unter Treuhänderschaft der Unabhängigen Kommission. Von
diesem Zeitpunkt an waren Vermögensänderungen nur noch mit Zustimmung des
Vorsitzenden der Unabhängigen Kommission (UKPV) möglich. Die Verwaltung des
Vermögens übernahm die Treuhandanstalt, später die Bundesanstalt für
vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS).
In der Vergangenheit wurden Vermögenswerte insbesondere
an die Kommunen übertragen (ehemalige Feriendienstobjekte), weiterhin flossen
Mittel in die Kultur- und Forschungsförderung und den Denkmalschutz. Auch die
Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur hat Mittel aus dem Parteienvermögen
erhalten.
Weitere Mittel sind insbesondere noch aus dem
Abschluss der laufenden Gerichtsverfahren um den sog. NOVUM-Komplex zu
erwarten, der Zeitpunkt ist jedoch noch nicht abzusehen.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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