Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Kinderschutzgesetz geht in den
Landtag
17.06.2008, Magdeburg – 306
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 306/08
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 306/08
Magdeburg, den 17. Juni 2008
Kinderschutzgesetz geht in den
Landtag
Die Parlamentarischen Beratungen zu Sachsen-Anhalts
neuem Kinderschutzgesetz können beginnen. Das Kabinett gab in seiner heutigen
auswärtigen Sitzung in Dessau-Roßlau abschließend Grünes Licht für den Entwurf
aus dem Sozialministerium für ein Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von
Kindern und zur Förderung der frühkindlichen Bildung. Zuvor hatten Verbände und
Institutionen im Rahmen einer Anhörung Gelegenheit, Stellungnahmen zu dem
Gesetzeswerk abzugeben. 90 Verbände und Einzelpersonen wurden um Stellungnahmen
gebeten, 32 sind dem gefolgt.
Mit dem Gesetz baut Sachsen-Anhalt sein
Frühwarnsystem zur Wahrung des Kindeswohls aus. Zugleich wird die frühkindliche
Bildung gestärkt. Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe erklärte: ¿Wir wollen
Kinder besser vor Vernachlässigung und Misshandlung schützen. Zugleich wollen
wir die Bildungschancen für Kinder deutlich erhöhen, indem wir für alle Kinder
verbindlich im vorletzten Jahr vor der Einschulung eine
Sprachstandsfeststellung einführen. Frühkindliche Bildung und Förderung sind
ein entscheidender Schlüssel zu mehr Chancengerechtigkeit.¿
Ein zentrales Element des neuen Gesetzes sind die
Vorsorgeuntersuchungen. Mit einem verpflichtenden Einladungswesen soll erreicht
werden, dass mehr Eltern als bislang diese Kassenleistung auch wirklich
wahrnehmen. Ärztinnen und Ärzte teilen
einer neu einzurichtenden ¿Zentralen Früherkennungsstelle¿ mit, wenn sie eine
der Vorsorgeuntersuchungen für Kinder im Alter vom 3. Lebensmonat bis zu
fünfeinhalb Jahren durchgeführt haben. Die zentrale Früherkennungsstelle wird
beim Landesamt für Verbraucherschutz eingerichtet.
Zweite Säule des Gesetzes ist ein neues
System der Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung für alle Kinder im
vorletzten Jahr vor der Einschulung. Start für das neue Angebot der
frühkindlichen Bildung und Förderung soll das Kindergartenjahr 2009/2010 sein.
Eltern sollen dann verpflichtet werden, ihr Kind im vorletzten Jahr vor Beginn
der Schulpflicht an einer Sprachstandsfeststellung und bei entsprechendem
Bedarf dann an einer Sprachförderung teilnehmen zu lassen.
Neu wird auch sein, dass bei der
Anmeldung von Kindern in der Kita die Nachweise
über Früherkennungsuntersuchungen vorzulegen sind. Das bedeutet aber nicht,
dass Kinder ohne Früherkennungsuntersuchung vom Kita-Besuch ausgeschlossen
werden. Auf- und ausgebaut werden sollen auch lokale Netzwerke zum Schutz von
Kindern.
Laut aktueller Bundesdaten gibt es
für Früherkennungsuntersuchungen im ersten Lebensjahr (bis U6) eine durchweg
hohe Akzeptanz mit Teilnahmezahlen von 90 bis 95 Prozent. Die Inanspruchnahme
der weiteren Untersuchungen ging jedoch in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich
zurück. Ab der Untersuchung U9 (60. bis 64. Monat) liegt die Teilnahmequote nur
bei 80 Prozent.
Zum Hintergrund:
Alle Vorsorgeuntersuchungen im
Überblick
Untersuchung U 1 (unmittelbar nach
der Geburt):
Hautfarbe, Atmung, Herzschläge,
Spannungszustand der Muskeln, Reflexe
Untersuchung U 2 (3. bis 10.
Lebenstag):
Körpermaße, Skelett, Haut,
Genitalien, innere Organe, Motorik, Nervensystem
Untersuchung U3 (4. bis 6.
Lebenswoche):
Trinkschwierigkeiten,
Schluckstörungen, Reaktionen auf laute Geräusche
Untersuchung U 4 (3. bis 4.
Lebensmonat):
Essverhalten, Lächeln als Reaktion
auf Zuwendung, Hörverhalten
Untersuchung U 5 (6. bis 7.
Lebensmonat):
Blickkontakt, Reaktion auf Zurufe der
Eltern, Spielverhalten
Untersuchung U 6 (10. bis 12
Lebensmonat):
Infektionen, Sprachentwicklung,
Reaktion auf leise Geräusche
Untersuchung U 7 (21. bis 24.
Lebensmonat):
Gehverhalten, Befolgen von
Aufforderungen, Schlafstörungen, Sprechen in der dritten Person
Neu voraussichtlich ab 1. Juli
Untersuchung U 7a (34. bis 36. Lebensmonat):
Körperliche Entwicklung,
Sprachentwicklung, Sehstörungen
Untersuchung U 8 (4. Lebensjahr):
Sprachstörungen, Einnässen,
Schlafstörungen, soziale Kontakte
Untersuchung U 9 (5. Lebensjahr):
Sprachstörungen, Sprachverständnis,
soziale Entwicklung, Wahrnehmungsstörungen
Untersuchung U 10 (vollendetes 13.
bis vollendetes 14. Lebensjahr):
Seelische und schulische Entwicklung,
gesundheitsgefährdendes Verhalten, chronische Erkrankungen, körperliche
Untersuchung
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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