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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Kinderschutzgesetz geht in den
Landtag

17.06.2008, Magdeburg – 306

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 306/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 306/08

 

 

 

Magdeburg, den 17. Juni 2008

 

 

 

Kinderschutzgesetz geht in den

Landtag

 

Die Parlamentarischen Beratungen zu Sachsen-Anhalts

neuem Kinderschutzgesetz können beginnen. Das Kabinett gab in seiner heutigen

auswärtigen Sitzung in Dessau-Roßlau abschließend Grünes Licht für den Entwurf

aus dem Sozialministerium für ein Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von

Kindern und zur Förderung der frühkindlichen Bildung. Zuvor hatten Verbände und

Institutionen im Rahmen einer Anhörung Gelegenheit, Stellungnahmen zu dem

Gesetzeswerk abzugeben. 90 Verbände und Einzelpersonen wurden um Stellungnahmen

gebeten, 32 sind dem gefolgt.

 

Mit dem Gesetz baut Sachsen-Anhalt sein

Frühwarnsystem zur Wahrung des Kindeswohls aus. Zugleich wird die frühkindliche

Bildung gestärkt. Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe erklärte: ¿Wir wollen

Kinder besser vor Vernachlässigung und Misshandlung schützen. Zugleich wollen

wir die Bildungschancen für Kinder deutlich erhöhen, indem wir für alle Kinder

verbindlich im vorletzten Jahr vor der Einschulung eine

Sprachstandsfeststellung einführen. Frühkindliche Bildung und Förderung sind

ein entscheidender Schlüssel zu mehr Chancengerechtigkeit.¿

 

Ein zentrales Element des neuen Gesetzes sind die

Vorsorgeuntersuchungen. Mit einem verpflichtenden Einladungswesen soll erreicht

werden, dass mehr Eltern als bislang diese Kassenleistung auch wirklich

wahrnehmen. Ärztinnen und Ärzte teilen

einer neu einzurichtenden ¿Zentralen Früherkennungsstelle¿ mit, wenn sie eine

der Vorsorgeuntersuchungen für Kinder im Alter vom 3. Lebensmonat bis zu

fünfeinhalb Jahren durchgeführt haben. Die zentrale Früherkennungsstelle wird

beim Landesamt für Verbraucherschutz eingerichtet.

 

Zweite Säule des Gesetzes ist ein neues

System der Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung für alle Kinder im

vorletzten Jahr vor der Einschulung. Start für das neue Angebot der

frühkindlichen Bildung und Förderung soll das Kindergartenjahr 2009/2010 sein.

Eltern sollen dann verpflichtet werden, ihr Kind im vorletzten Jahr vor Beginn

der Schulpflicht an einer Sprachstandsfeststellung und bei entsprechendem

Bedarf dann an einer Sprachförderung teilnehmen zu lassen.

 

Neu wird auch sein, dass bei der

Anmeldung von Kindern in der Kita die Nachweise

über Früherkennungsuntersuchungen vorzulegen sind. Das bedeutet aber nicht,

dass Kinder ohne Früherkennungsuntersuchung vom Kita-Besuch ausgeschlossen

werden. Auf- und ausgebaut werden sollen auch lokale Netzwerke zum Schutz von

Kindern.

 

Laut aktueller Bundesdaten gibt es

für Früherkennungsuntersuchungen im ersten Lebensjahr (bis U6) eine durchweg

hohe Akzeptanz mit Teilnahmezahlen von 90 bis 95 Prozent. Die Inanspruchnahme

der weiteren Untersuchungen ging jedoch in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich

zurück. Ab der Untersuchung U9 (60. bis 64. Monat) liegt die Teilnahmequote nur

bei 80 Prozent.

 

 

 

Zum Hintergrund:

 

Alle Vorsorgeuntersuchungen im

Überblick

 

Untersuchung U 1 (unmittelbar nach

der Geburt):

 

Hautfarbe, Atmung, Herzschläge,

Spannungszustand der Muskeln, Reflexe

 

Untersuchung U 2 (3. bis 10.

Lebenstag):

 

Körpermaße, Skelett, Haut,

Genitalien, innere Organe, Motorik, Nervensystem

 

Untersuchung U3 (4. bis 6.

Lebenswoche):

 

Trinkschwierigkeiten,

Schluckstörungen, Reaktionen auf laute Geräusche

 

Untersuchung U 4 (3. bis 4.

Lebensmonat):

 

Essverhalten, Lächeln als Reaktion

auf Zuwendung, Hörverhalten

 

Untersuchung U 5 (6. bis 7.

Lebensmonat):

 

Blickkontakt, Reaktion auf Zurufe der

Eltern, Spielverhalten

 

Untersuchung U 6 (10. bis 12

Lebensmonat):

 

Infektionen, Sprachentwicklung,

Reaktion auf leise Geräusche

 

Untersuchung U 7 (21. bis 24.

Lebensmonat):

 

Gehverhalten, Befolgen von

Aufforderungen, Schlafstörungen, Sprechen in der dritten Person

 

Neu voraussichtlich ab 1. Juli

Untersuchung U 7a (34. bis 36. Lebensmonat):

 

Körperliche Entwicklung,

Sprachentwicklung, Sehstörungen

 

Untersuchung U 8 (4. Lebensjahr):

 

Sprachstörungen, Einnässen,

Schlafstörungen, soziale Kontakte

 

Untersuchung U 9 (5. Lebensjahr):

 

Sprachstörungen, Sprachverständnis,

soziale Entwicklung, Wahrnehmungsstörungen

 

Untersuchung U 10 (vollendetes 13.

bis vollendetes 14. Lebensjahr):

 

Seelische und schulische Entwicklung,

gesundheitsgefährdendes Verhalten, chronische Erkrankungen, körperliche

Untersuchung

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de