Menu
menu

Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Rechtsfrieden dank Ehrenamt:
Schiedsstellen klären im Nachbarschaftsstreit / Veränderter Fall-Katalog

10.06.2008, Magdeburg – 289

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 289/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 289/08

 

 

 

Magdeburg, den 10. Juni 2008

 

 

 

Rechtsfrieden dank Ehrenamt:

Schiedsstellen klären im Nachbarschaftsstreit / Veränderter Fall-Katalog

 

Sachsen-Anhalt will dauerhaft im Gesetz

festschreiben, dass unter anderem bei Nachbarschaftsstreitigkeiten vor einer

Klage bei Gericht von den Streitparteien eine außergerichtliche Schiedsstelle

angerufen werden muss. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett heute

verabschiedet. ¿Das Schiedsverfahren zielt auf eine einvernehmliche Lösung des

Konflikts und entlastet dadurch die Gerichte. Es wurde 2001 eingeführt und hat

sich gut bewährt¿, so Justizministerin Prof. Angela Kolb. Die bisherige

Regelung zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung läuft Ende

2008 aus. Kolb: ¿Deshalb brauchen wir eine Anschlussregelung.¿

 

¿Die Schlichter suchen einen Weg, den Konflikt

auszuräumen und so das künftige Zusammenleben zu erleichtern¿, sagte die

Ministerin. Ziel der Schlichtung sei es, eine gütliche Einigung der Parteien zu

erreichen. Ein gemeinsam gefundener Kompromiss stoße in der Regel auf eine

höhere Akzeptanz, als ein Gerichtsurteil nach einem förmlichen Verfahren.

Justizministerin Kolb betonte vor diesem Hintergrund die zentrale Bedeutung

ehrenamtlichen Engagements für den Rechtsstaat: ¿Die mehr als 500

Schiedspersonen leisten mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit einen wesentlichen

Beitrag zum Rechtsfrieden.¿ Kolb: ¿Zugleich wird eines der Grundprinzipien des

demokratischen Rechtsstaates verwirklicht: die Bevölkerung wird in die

Mitgestaltung einbezogen.¿

 

Der vom Kabinett verabschiedete Entwurf des

Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes verändert allerdings den Katalog der

Fälle, in denen die Schlichtungsstelle vor einer Klage-Einreichung bei Gericht

angerufen werden muss. Bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten und für

Ehrenschutzklagen ohne presserechtlichen Bezug wie Beleidigungen bleiben die

Schiedsstellen zuständig. Herausgenommen wurden vermögensrechtliche

Streitigkeiten mit einem Streitwert von bis zu 750 Euro, die bisher ebenfalls

ein Fall für die Schiedsstellen sind. Kolb: ¿Damit können sich die

Schlichtungsstellen auf ihren Kernbereich, die Streitschlichtung im

nachbarlichen Umfeld, konzentrieren.¿

 

 

 

Hintergrund:

 

Sachsen-Anhalt verfügt über ein flächendeckendes

Netz an Schiedsstellen. In 211 Schiedsstellen, die in den Kommunen eingerichtet

sind und der Kommunalaufsicht unterstehen, arbeiten 502 Schiedspersonen. Sie

hatten im Jahr 2007 insgesamt 688 Fälle obligatorischer außergerichtlicher Streitschlichtung

zu verhandeln, darunter 99 Fälle vermögensrechtlicher Streitigkeiten bis 750

Euro. Wer zum Beispiel bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten wegen

überhängender Zweige Klage vor Gericht einreichen will, muss nachweisen, dass

eine Schlichtung versucht wurde, aber keine Einigung erzielt werden konnte.

Zuständig sind Schiedsstellen und die notariellen und anwaltlichen

Schlichtungsstellen ¿ das sind alle Notare und Rechtsanwälte, die auf einer

entsprechenden Liste der Rechtsanwaltskammer vermerkt sind

 

Das Ehrenamt ist für die Justiz und die

Rechtsprechung von sehr hoher Bedeutung.  Ehrenamtliche leisten als

Schiedspersonen in Schlichtungsstellen außergerichtliche Streitschlichtung.

Nimmt die Schlichtungsperson einen Vergleich auf, den beide Parteien unterschreiben,

ist dieser rechtswirksam. Ehrenamtliche sind aber auch in die gerichtlichen

Verfahren eingebunden. 5.700 ehrenamtliche Richterinnen und Richter sowie

Schöffinnen und Schöffen waren im Jahr 2006 aktiv. Ihre Mitwirkung in den

Prozessen gewährleistet, dass die Justiz Urteile nicht nur im Namen des Volkes,

sondern auch durch das Volk spricht. Sie sind ein wichtiges Bindeglied zwischen

der Gesellschaft und den Berufsrichtern und sie tragen erheblich zur

Transparenz der gefundenen Entscheidung bei. Daneben engagierten sich zum

Beispiel Betreuer sowie Anstaltsbeiräte in den Justizvollzugsanstalten

ehrenamtlich in der Justiz.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de