Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Rechtsfrieden dank Ehrenamt:
Schiedsstellen klären im Nachbarschaftsstreit / Veränderter Fall-Katalog
10.06.2008, Magdeburg – 289
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 289/08
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 289/08
Magdeburg, den 10. Juni 2008
Rechtsfrieden dank Ehrenamt:
Schiedsstellen klären im Nachbarschaftsstreit / Veränderter Fall-Katalog
Sachsen-Anhalt will dauerhaft im Gesetz
festschreiben, dass unter anderem bei Nachbarschaftsstreitigkeiten vor einer
Klage bei Gericht von den Streitparteien eine außergerichtliche Schiedsstelle
angerufen werden muss. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett heute
verabschiedet. ¿Das Schiedsverfahren zielt auf eine einvernehmliche Lösung des
Konflikts und entlastet dadurch die Gerichte. Es wurde 2001 eingeführt und hat
sich gut bewährt¿, so Justizministerin Prof. Angela Kolb. Die bisherige
Regelung zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung läuft Ende
2008 aus. Kolb: ¿Deshalb brauchen wir eine Anschlussregelung.¿
¿Die Schlichter suchen einen Weg, den Konflikt
auszuräumen und so das künftige Zusammenleben zu erleichtern¿, sagte die
Ministerin. Ziel der Schlichtung sei es, eine gütliche Einigung der Parteien zu
erreichen. Ein gemeinsam gefundener Kompromiss stoße in der Regel auf eine
höhere Akzeptanz, als ein Gerichtsurteil nach einem förmlichen Verfahren.
Justizministerin Kolb betonte vor diesem Hintergrund die zentrale Bedeutung
ehrenamtlichen Engagements für den Rechtsstaat: ¿Die mehr als 500
Schiedspersonen leisten mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit einen wesentlichen
Beitrag zum Rechtsfrieden.¿ Kolb: ¿Zugleich wird eines der Grundprinzipien des
demokratischen Rechtsstaates verwirklicht: die Bevölkerung wird in die
Mitgestaltung einbezogen.¿
Der vom Kabinett verabschiedete Entwurf des
Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes verändert allerdings den Katalog der
Fälle, in denen die Schlichtungsstelle vor einer Klage-Einreichung bei Gericht
angerufen werden muss. Bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten und für
Ehrenschutzklagen ohne presserechtlichen Bezug wie Beleidigungen bleiben die
Schiedsstellen zuständig. Herausgenommen wurden vermögensrechtliche
Streitigkeiten mit einem Streitwert von bis zu 750 Euro, die bisher ebenfalls
ein Fall für die Schiedsstellen sind. Kolb: ¿Damit können sich die
Schlichtungsstellen auf ihren Kernbereich, die Streitschlichtung im
nachbarlichen Umfeld, konzentrieren.¿
Hintergrund:
Sachsen-Anhalt verfügt über ein flächendeckendes
Netz an Schiedsstellen. In 211 Schiedsstellen, die in den Kommunen eingerichtet
sind und der Kommunalaufsicht unterstehen, arbeiten 502 Schiedspersonen. Sie
hatten im Jahr 2007 insgesamt 688 Fälle obligatorischer außergerichtlicher Streitschlichtung
zu verhandeln, darunter 99 Fälle vermögensrechtlicher Streitigkeiten bis 750
Euro. Wer zum Beispiel bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten wegen
überhängender Zweige Klage vor Gericht einreichen will, muss nachweisen, dass
eine Schlichtung versucht wurde, aber keine Einigung erzielt werden konnte.
Zuständig sind Schiedsstellen und die notariellen und anwaltlichen
Schlichtungsstellen ¿ das sind alle Notare und Rechtsanwälte, die auf einer
entsprechenden Liste der Rechtsanwaltskammer vermerkt sind
Das Ehrenamt ist für die Justiz und die
Rechtsprechung von sehr hoher Bedeutung. Ehrenamtliche leisten als
Schiedspersonen in Schlichtungsstellen außergerichtliche Streitschlichtung.
Nimmt die Schlichtungsperson einen Vergleich auf, den beide Parteien unterschreiben,
ist dieser rechtswirksam. Ehrenamtliche sind aber auch in die gerichtlichen
Verfahren eingebunden. 5.700 ehrenamtliche Richterinnen und Richter sowie
Schöffinnen und Schöffen waren im Jahr 2006 aktiv. Ihre Mitwirkung in den
Prozessen gewährleistet, dass die Justiz Urteile nicht nur im Namen des Volkes,
sondern auch durch das Volk spricht. Sie sind ein wichtiges Bindeglied zwischen
der Gesellschaft und den Berufsrichtern und sie tragen erheblich zur
Transparenz der gefundenen Entscheidung bei. Daneben engagierten sich zum
Beispiel Betreuer sowie Anstaltsbeiräte in den Justizvollzugsanstalten
ehrenamtlich in der Justiz.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de