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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Hersteller oder Importeure müssen
chemische Stoffe registrieren lassen
Wernicke: Land unterstützt Unternehmen mit REACH-Auskunftsstelle

09.06.2008, Magdeburg – 77

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:

077/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 077/08

 

 

 

Magdeburg, den 4. Juni 2008

 

 

 

Hersteller oder Importeure müssen

chemische Stoffe registrieren lassen

Wernicke: Land unterstützt Unternehmen mit REACH-Auskunftsstelle

 

 

 

Magdeburg .

Hersteller oder Importeure können seit dem 01. Juli 2008 ihre chemischen Stoffe

bei der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) vorregistrieren

lassen. Darauf hat heute in Magdeburg Umweltministerin Petra Wernicke

hingewiesen und an die Unternehmer appelliert, in der vorgegebenen Frist bis

zum 01. Dezember 2008 die Vorregistrierung vorzunehmen. Wernicke: ¿Die

Unternehmen sollten dies jetzt erledigen, um handlungsfähig zu bleiben.¿ Sie

verwies darauf, dass nach dem europäischen Chemikalienrecht ca. 30.000 derzeit

verwendete Chemikalien wie Säuren, Lösungsmittel, Kleber und Tenside unter

diese Regelung fallen. Die Stoffe dürfen nur dann ohne Unterbrechung weiter

hergestellt oder eingeführt werden, wenn sie vorregistriert wurden, so die

Ministerin.

 

 

 

Für die kostenlose Vorregistrierung sind der

Agentur Angaben zum Unternehmen und zur Menge der Chemikalien als

Basisinformationen zu übermitteln. Darüber hinaus kann damit die

Registrierungsfrist deutlich verlängert werden. So müssen die dann weitaus

umfangreicheren Registrierungsdossiers zum Teil erst 2010, 2013 oder 2018

eingereicht werden. Deshalb empfiehlt Wernicke allen Unternehmen in

Sachsen-Anhalt, die chemische Stoffe herstellen oder in der EU einführen wollen

und deren Menge eines Stoffes mindestens eine Tonne pro Jahr beträgt, die

Stoffe vorregistrieren zu lassen. Wernicke: ¿Wir können den Unternehmen nicht

die Arbeit abnehmen, aber sie unterstützen.¿ Deshalb hat das Land eine

Auskunftsstelle im Landesamt für Umweltschutz in Halle (Saale) eingerichtet.

Dort können Unternehmen Auskünfte zur REACH-Verordnung, zu den Leitfäden und

dem REACH-IT-System einholen. Dazu ist die Auskunftsstelle mit dem Helpdesk der

nationalen Auskunftsstelle bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

(BAuA) verbunden.

 

 

 

Die REACH-Auskunftsstelle im Landesamt für

Umweltschutz ist telefonisch unter 03 45 - 57 04 574 bzw. per E-Mail unter reach@lau.mlu.sachsen-anhalt.de

zu erreichen. Weitere Informationen sind im Internet unter www.reach.sachsen-anhalt.de

abrufbar.

 

 

 

Hintergrund

 

 

 

Mit der

Chemikalienverordnung REACH (Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung

und Beschränkung chemischer Stoffe) ist das europäische Chemikalienrecht

vereinheitlicht und rund 30.000 Chemikalien werden systematisch erfasst und

bewertet. Nach der REACH-Verordnung müssen alle Unternehmen, die pro Jahr mehr

als eine Tonne chemischer Stoffe produzieren, in- oder exportieren oder für

ihre Produktion verwenden, stoffbezogene Informationen und Risikoabschätzungen

an die Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA) mit Sitz in Helsinki

melden. Bereits vorhandene Stoffe müssen vorregistriert werden.

 

REACH hat nicht

allein für die chemische Industrie Konsequenzen, sondern auch für alle Anwender

und Verarbeiter von chemischen Stoffen in Industrie und Gewerbe (z.B.

Bekleidung, Verpackungen, Spielzeug) sowie für den Verbraucher.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt

Pressestelle

Olvenstedter Straße 4

39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1950

Fax: (0391) 567-1964

Mail: pr@mlu.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de