Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Hersteller oder Importeure müssen
chemische Stoffe registrieren lassen
Wernicke: Land unterstützt Unternehmen mit REACH-Auskunftsstelle
09.06.2008, Magdeburg – 77
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:
077/08
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 077/08
Magdeburg, den 4. Juni 2008
Hersteller oder Importeure müssen
chemische Stoffe registrieren lassen
Wernicke: Land unterstützt Unternehmen mit REACH-Auskunftsstelle
Magdeburg .
Hersteller oder Importeure können seit dem 01. Juli 2008 ihre chemischen Stoffe
bei der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) vorregistrieren
lassen. Darauf hat heute in Magdeburg Umweltministerin Petra Wernicke
hingewiesen und an die Unternehmer appelliert, in der vorgegebenen Frist bis
zum 01. Dezember 2008 die Vorregistrierung vorzunehmen. Wernicke: ¿Die
Unternehmen sollten dies jetzt erledigen, um handlungsfähig zu bleiben.¿ Sie
verwies darauf, dass nach dem europäischen Chemikalienrecht ca. 30.000 derzeit
verwendete Chemikalien wie Säuren, Lösungsmittel, Kleber und Tenside unter
diese Regelung fallen. Die Stoffe dürfen nur dann ohne Unterbrechung weiter
hergestellt oder eingeführt werden, wenn sie vorregistriert wurden, so die
Ministerin.
Für die kostenlose Vorregistrierung sind der
Agentur Angaben zum Unternehmen und zur Menge der Chemikalien als
Basisinformationen zu übermitteln. Darüber hinaus kann damit die
Registrierungsfrist deutlich verlängert werden. So müssen die dann weitaus
umfangreicheren Registrierungsdossiers zum Teil erst 2010, 2013 oder 2018
eingereicht werden. Deshalb empfiehlt Wernicke allen Unternehmen in
Sachsen-Anhalt, die chemische Stoffe herstellen oder in der EU einführen wollen
und deren Menge eines Stoffes mindestens eine Tonne pro Jahr beträgt, die
Stoffe vorregistrieren zu lassen. Wernicke: ¿Wir können den Unternehmen nicht
die Arbeit abnehmen, aber sie unterstützen.¿ Deshalb hat das Land eine
Auskunftsstelle im Landesamt für Umweltschutz in Halle (Saale) eingerichtet.
Dort können Unternehmen Auskünfte zur REACH-Verordnung, zu den Leitfäden und
dem REACH-IT-System einholen. Dazu ist die Auskunftsstelle mit dem Helpdesk der
nationalen Auskunftsstelle bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
(BAuA) verbunden.
Die REACH-Auskunftsstelle im Landesamt für
Umweltschutz ist telefonisch unter 03 45 - 57 04 574 bzw. per E-Mail unter reach@lau.mlu.sachsen-anhalt.de
zu erreichen. Weitere Informationen sind im Internet unter www.reach.sachsen-anhalt.de
abrufbar.
Hintergrund
Mit der
Chemikalienverordnung REACH (Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung
und Beschränkung chemischer Stoffe) ist das europäische Chemikalienrecht
vereinheitlicht und rund 30.000 Chemikalien werden systematisch erfasst und
bewertet. Nach der REACH-Verordnung müssen alle Unternehmen, die pro Jahr mehr
als eine Tonne chemischer Stoffe produzieren, in- oder exportieren oder für
ihre Produktion verwenden, stoffbezogene Informationen und Risikoabschätzungen
an die Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA) mit Sitz in Helsinki
melden. Bereits vorhandene Stoffe müssen vorregistriert werden.
REACH hat nicht
allein für die chemische Industrie Konsequenzen, sondern auch für alle Anwender
und Verarbeiter von chemischen Stoffen in Industrie und Gewerbe (z.B.
Bekleidung, Verpackungen, Spielzeug) sowie für den Verbraucher.
Impressum:
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt
Pressestelle
Olvenstedter Straße 4
39108 Magdeburg
Tel: (0391) 567-1950
Fax: (0391) 567-1964
Mail: pr@mlu.lsa-net.de
Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de