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Landtag diskutiert über Eingemeindung von
Vockerode und Wörlitz nach Dessau-Roßlau
Hövelmann: Nur gesetzliche Lösung möglich
29.05.2008, Magdeburg – 116
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 116/08
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 116/08
Magdeburg, den 29. Mai 2008
Landtag diskutiert über Eingemeindung von
Vockerode und Wörlitz nach Dessau-Roßlau
Hövelmann: Nur gesetzliche Lösung möglich
Sperrfrist: 30.
Mai 2008, 09:00 Uhr
Der Landtag
diskutiert in seiner heutigen Sitzung über einen Antrag der Linken-Fraktion,
eine Eingemeindung von Vockerode und Wörlitz nach Dessau-Roßlau abzulehnen. In
der Debatte bekräftigt Innenminister Holger Hövelmann (SPD) die Position der
Landesregierung. Hier ein Auszug aus seiner Rede:
¿Die Bürgerinnen und Bürger der im Landkreis Wittenberg gelegenen beiden
Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Wörlitzer Winkel, der Gemeinde
Vockerode und der Stadt Wörlitz, haben im September 2005 bzw. im Mai 2006 in
Bürgeranhörungen für eine Eingemeindung ihrer Gemeinden in die Stadt Dessau,
heute Stadt Dessau-Roßlau, votiert. Ein
mehrheitlich zum Ausdruck gebrachter Bürgerwille sollte nicht ohne Not
ignoriert werden. Eine andere Frage ist, ob ihm letztlich gefolgt werden kann.
Dazu bedarf es einer Abwägung. In dem hier in Rede stehenden Fall ist der Wille
der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Vockerode und der Stadt Wörlitz
abzuwägen mit den Gründen des öffentlichen Wohls, die letztlich sowohl zu der
Kreisgebietsneuregelung geführt haben als auch zu der aktuellen
Gemeindegebietsreform.
Den Wünschen der Gemeinde Vockerode und der Stadt Wörlitz, nach Dessau-Roßlau
eingemeindet zu werden, kann in der freiwilligen Phase der Gemeindegebietsreform
nur nachgekommen werden, wenn für die restlichen Gemeinden der
Verwaltungsgemeinschaft Wörlitzer Winkel gleichzeitig eine leitbildgerechte
Struktur, konkret eine Einheitsgemeinde, erreicht werden kann. Die
Landesregierung hat das den betroffenen Gemeinden, der Verwaltungsgemeinschaft
Wörlitzer Winkel und dem Landkreis Wittenberg wiederholt aufgezeigt.
Die Leistungsfähigkeit des Landkreises Wittenberg würde durch
eine Ausgliederung der Gemeinde Vockerode und der Stadt Wörlitz nicht
beeinträchtigt. Durch die Ausgliederung würde der Landkreis rund 3.500
Einwohner verlieren. Mit insgesamt dann rund 141.500 Einwohnern bliebe der
Landkreis Wittenberg leitbildgerecht im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 1 des
Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes.
Da der Landkreis Wittenberg einer
Ausgliederung der Gemeinde Vockerode und der Stadt Wörlitz voraussichtlich auch
künftig nicht zustimmen wird, würde es einer gesetzlichen Regelung bedürfen.
Diese Option sollte sich der Landesgesetzgeber nicht aus der Hand nehmen lassen,
indem er jetzt dem Antrag zustimmt.¿
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