Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Landtag verabschiedet
Informationszugangsgesetz
Hövelmann: Nur informierte Bürger können mitgestalten
29.05.2008, Magdeburg – 115
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 115/08
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 115/08
Magdeburg, den 29. Mai 2008
Landtag verabschiedet
Informationszugangsgesetz
Hövelmann: Nur informierte Bürger können mitgestalten
Sperrfrist: Beginn der Rede
In der heutigen
abschließenden Landtagsdebatte über den Entwurf eines
Informationszugangsgesetzes erklärt Innenminister Holger Hövelmann (SPD) unter
anderem:
¿In den letzten Jahren hat sich im Bewusstsein der Politiker aller Fraktionen
die Überzeugung durchgesetzt, jedermann ein Recht auf umfassende Information
über staatliches Handeln einzuräumen. Der Staat muss sich auch auf diesem
Gebiet als Serviceeinrichtung für die Bürgerinnen und Bürger betrachten, die
für ausreichende Informationsmöglichkeiten zu sorgen hat.
Angesichts des Umfangs und der Qualität der vorhandenen amtlichen Informationen
erfüllt ein allgemeines Recht auf Informationszugang, das unabhängig von
persönlicher Betroffenheit besteht, die Wünsche der Menschen nach mehr
Mitsprache beim Handeln der Verwaltung, nach mehr Transparenz und nach mehr
bürgerschaftlicher Kontrolle.
Sachkenntnisse sind die entscheidende Voraussetzung für eine Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger an staatlichen Entscheidungsprozessen. Nur informierte
Bürgerinnen und Bürger können an der Gestaltung der Gesellschaft mündig
teilhaben. Daher müssen amtliche Informationen in größerem Umfang als bisher
allgemein zugänglich sein.
Im Interesse der Rechtseinheitlichkeit folgt das zur Verabschiedung anstehende
Gesetz inhaltlich weitgehend dem Bundesgesetz. Ziel ist es, jedermann die
Möglichkeit zu geben, von jedem Ort und zu jeder Zeit die Verwaltung zu
kontrollieren.
Bisher war der Zugang zu amtlichen Informationen generell vom Prinzip des
Aktengeheimnisses geprägt. Akten der Verwaltung waren Außenstehenden
grundsätzlich nur dann zugänglich, wenn dies zur Wahrung ihrer jeweiligen
Interessen erforderlich war. Jetzt kommt es zu einer grundlegenden Veränderung.
Künftig werden amtliche Informationen frei zugänglich sein, es sei denn, dass besondere
öffentliche oder private Belange entgegenstehen. Der Informationszugang wird in
der Regel ohne den vorherigen Nachweis eines besonderen Interesses gewährt.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz wird künftig in Personalunion auch
die Aufgabe des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit wahrnehmen. Er muss
dabei die gegensätzlichen Prinzipien - Informationsfreiheit und Datenschutz -
in Einklang bringen. Ich vertraue darauf, dass er hierbei die Bürgerinnen und
Bürger sowie die auskunftspflichtigen Stellen in gleicher Weise in der
Anwendung des Gesetzes unterstützt und damit zum Erfolg des Gesetzes beiträgt.¿
Hintergrund:
Das Gesetz tritt voraussichtlich am 1. Oktober 2008 in Kraft. Im Interesse der
Rechtseinheitlichkeit übernimmt das Gesetz inhaltlich weitgehend Regelungen des
Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes. Es gilt für die Behörden des Landes,
aber auch für die mittelbare Landesverwaltung, insbesondere für die Gemeinden
und Landkreise.
Damit erhalten die Bürgerinnen und Bürger erstmals ein allgemeines Recht auf
Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber Behörden unseres Landes. Bisher
waren hier grundsätzlich nur Umwelt- und Verbraucherinformationen allgemein
zugänglich.
Die neue Serviceleistung wird allerdings nicht kostenlos sein. Es werden
kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben.
Impressum:
Verantwortlich: Martin Krems
Pressestelle
Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-5504/5516/5517
Fax: (0391) 567-5519
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Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de