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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Landtag verabschiedet
Informationszugangsgesetz
Hövelmann: Nur informierte Bürger können mitgestalten

29.05.2008, Magdeburg – 115

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 115/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 115/08

 

 

 

Magdeburg, den 29. Mai 2008

 

 

 

 

 

Landtag verabschiedet

Informationszugangsgesetz

Hövelmann: Nur informierte Bürger können mitgestalten

 

 

 

Sperrfrist: Beginn der Rede

 

In der heutigen

abschließenden Landtagsdebatte über den Entwurf eines

Informationszugangsgesetzes erklärt Innenminister Holger Hövelmann (SPD) unter

anderem:

 

¿In den letzten Jahren hat sich im Bewusstsein der Politiker aller Fraktionen

die Überzeugung durchgesetzt, jedermann ein Recht auf umfassende Information

über staatliches Handeln einzuräumen. Der Staat muss sich auch auf diesem

Gebiet als Serviceeinrichtung für die Bürgerinnen und Bürger betrachten, die

für ausreichende Informationsmöglichkeiten zu sorgen hat.

 

Angesichts des Umfangs und der Qualität der vorhandenen amtlichen Informationen

erfüllt ein allgemeines Recht auf Informationszugang, das unabhängig von

persönlicher Betroffenheit besteht, die Wünsche der Menschen nach mehr

Mitsprache beim Handeln der Verwaltung, nach mehr Transparenz und nach mehr

bürgerschaftlicher Kontrolle.

 

Sachkenntnisse sind die entscheidende Voraussetzung für eine Beteiligung der

Bürgerinnen und Bürger an staatlichen Entscheidungsprozessen. Nur informierte

Bürgerinnen und Bürger können an der Gestaltung der Gesellschaft mündig

teilhaben. Daher müssen amtliche Informationen in größerem Umfang als bisher

allgemein zugänglich sein.

 

Im Interesse der Rechtseinheitlichkeit folgt das zur Verabschiedung anstehende

Gesetz inhaltlich weitgehend dem Bundesgesetz. Ziel ist es, jedermann die

Möglichkeit zu geben, von jedem Ort und zu jeder Zeit die Verwaltung zu

kontrollieren.

 

Bisher war der Zugang zu amtlichen Informationen generell vom Prinzip des

Aktengeheimnisses geprägt. Akten der Verwaltung waren Außenstehenden

grundsätzlich nur dann zugänglich, wenn dies zur Wahrung ihrer jeweiligen

Interessen erforderlich war. Jetzt kommt es zu einer grundlegenden Veränderung.

Künftig werden amtliche Informationen frei zugänglich sein, es sei denn, dass besondere

öffentliche oder private Belange entgegenstehen. Der Informationszugang wird in

der Regel ohne den vorherigen Nachweis eines besonderen Interesses gewährt.

 

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz wird künftig in Personalunion auch

die Aufgabe des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit wahrnehmen. Er muss

dabei die gegensätzlichen Prinzipien - Informationsfreiheit und Datenschutz -

in Einklang bringen. Ich vertraue darauf, dass er hierbei die Bürgerinnen und

Bürger sowie die auskunftspflichtigen Stellen in gleicher Weise in der

Anwendung des Gesetzes unterstützt und damit zum Erfolg des Gesetzes beiträgt.¿

 

Hintergrund:

Das Gesetz tritt voraussichtlich am 1. Oktober 2008 in Kraft. Im Interesse der

Rechtseinheitlichkeit übernimmt das Gesetz inhaltlich weitgehend Regelungen des

Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes. Es gilt für die Behörden des Landes,

aber auch für die mittelbare Landesverwaltung, insbesondere für die Gemeinden

und Landkreise.

 

Damit erhalten die Bürgerinnen und Bürger erstmals ein allgemeines Recht auf

Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber Behörden unseres Landes. Bisher

waren hier grundsätzlich nur Umwelt- und Verbraucherinformationen allgemein

zugänglich.

 

Die neue Serviceleistung wird allerdings nicht kostenlos sein. Es werden

kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/5516/5517

Fax: (0391) 567-5519

Mail:

pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de