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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Landtag diskutiert über Zentrale
Beschwerdestelle Polizei
Hövelmann: Neue Wege beschreiten

29.05.2008, Magdeburg – 114

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 114/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 114/08

 

 

 

Magdeburg, den 29. Mai 2008

 

 

 

 

 

Landtag diskutiert über Zentrale

Beschwerdestelle Polizei

Hövelmann: Neue Wege beschreiten

 

 

 

Sperrfrist : Beginn der Rede

 

In der heutigen

Landtagsdebatte über die Einrichtung einer Zentralen Beschwerdestelle Polizei

erklärt Innenminister Holger Hövelmann (SPD):

 

¿In der

Vergangenheit stand die Polizei des Landes im Mittelpunkt öffentlicher Kritik.

Es entstand dabei in der Öffentlichkeit zum Teil der Eindruck, dass die Polizei

eigene Verfehlungen unzureichend, zögerlich und nur unter öffentlichem Druck

aufarbeitet und dass Mitarbeiter der Polizei, die auf Missstände reagieren

wollen, innerhalb der polizeilichen Hierarchie auf große Widerstände stoßen.

 

Diesem Eindruck

wollen wir entgegen wirken, indem wir das Beschwerdemanagement in der Polizei

optimieren und dieses gleichzeitig mit einem gesetzlich zulässigen Höchstmaß an

Transparenz ausstatten. Dabei wagen wir den Versuch, neue Wege zu beschreiten,

die außerhalb der klassischen Dienstwege und Beschwerdeinstanzen liegen. Die

Mitwirkung von Personen außerhalb der polizeilichen Hierarchien bei der

Erfassung und Bearbeitung von die Polizei betreffenden Beschwerden scheint mir

dazu geeignet, eventuell verloren gegangenes Vertrauen in die Objektivität und

Neutralität bei der Beschwerdebearbeitung innerhalb der Polizei zurückzugewinnen.

 

Um dieses Ziel

erreichen zu können, habe ich dem Vorstand des Landespräventionsrates

vorgeschlagen, beim Landespräventionsrat eine Zentrale Beschwerdestelle Polizei

einzurichten. Gleichzeitig habe ich Herrn Staatssekretär Erben beauftragt, unsere

Vorstellungen zur Einrichtung einer Zentralen Beschwerdestelle dem

Landespräventionsrat bei dessen nächster Sitzung am 26. Juni 2008 näher zu

erläutern und um dessen Mitwirkung bei der Einrichtung einer Zentralen

Beschwerdestelle zu werben.

 

Mit weiteren

Institutionen, die in die Arbeit der Zentralen Beschwerdestelle einbezogen

werden sollen, sowie den Personal- und Berufsvertretungen der Polizei wollen

wir die genaue Ausgestaltung im Rahmen eines Fachgesprächs erörtern.

 

Es gibt schon

jetzt geeignete Instrumente zur Wahrung bzw. Wiederherstellung der Integrität

der öffentlichen Verwaltung. Dazu gehören die Regelungen des Beamten- und

Disziplinarrechts sowie des Straf- und Strafverfahrensrechtes oder auch der

parlamentarischen Behandlung. Eine Zentrale Beschwerdestelle Polizei soll

keinen Ersatz, sondern eine Ergänzung dieser jetzt schon vorhandenen

Möglichkeiten darstellen.

 

Eine Zentrale Beschwerdestelle

kann und darf die Instrumente des Beamtenrechts nicht ersetzen. Sie soll auch

nicht die Polizeiorganisation, insbesondere die Vorgesetzten aller

Hierarchieebenen von ihrer Verantwortung befreien, polizeiliches Handeln stets

auf Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls

konsequent zu ahnden.

 

Vielmehr soll sie

für die Bürgerinnen und Bürger des Landes, aber auch für Polizeibeamtinnen und

Polizeibeamte, als alternative, zentrale Ansprechstelle dienen, wenn ihnen eine

Beschwerde auf anderem Weg nicht verfolgbar erscheint.

 

Die Einrichtung

einer Zentralen Beschwerdestelle ist ein Angebot des Ministeriums des Innern

insbesondere auch an außerhalb der Landespolizei oder Landesverwaltung

stehenden Organisationen, mit einem gesetzlich möglichen Höchstmaß an

Transparenz Polizeiarbeit nachvollziehbar darzustellen und kritisch zu

beleuchten. Dabei ist es auch erklärtes Ziel, unberechtigte und sachlich

falsche Kritik an der Arbeit der Polizei als solche zu erkennen.

 

Warum

präferiere ich eine Einrichtung einer Zentralen Beschwerdestelle beim Landespräventionsrat?

 

Eine Einrichtung

einer Zentralstelle zur Mitwirkung bei der Bearbeitung von polizeirele­vanten

Beschwerden außerhalb der Polizei lässt dort ein großes Maß an Objektivität und

Neutralität erwarten, wo bereits ein breites Erfahrungswissen bei der Beschäftigung

mit polizeirelevanten Sachverhalten vorzuweisen ist. Der Landespräventionsrat

mit seinem breitgefächerten Spektrum an Mitgliedern repräsentiert eindrucksvoll

breite Teile der Gesellschaft. In ihm haben sich staatliche, gesellschaftliche

und private Organisationen und Einrichtungen gleichermaßen dem Ziel verpflichtet,

die gesamtgesellschaftliche Kriminalprävention im Land und in den Kommunen zu

fördern und weiter zu entwickeln.

 

Die Bereitschaft

der Polizei, mit eigenem Fehlverhalten transparent und konsequent umzugehen,

trägt zur Erhöhung von Akzeptanz der Polizei und zur Stärkung des Vertrauens in

die Rechtmäßigkeit ihres Handelns in der Gesellschaft bei. Dies wirkt sich zumindest

mittelbar positiv auf die gesamtgesellschaftliche Prävention aus, so dass die

Einrichtung einer Zentralen Beschwerdestelle, die außerhalb der Polizeiorganisation

verwurzelt sein sollte, beim Landespräventionsrat größtmögliche positive Effekte

erwarten lässt.

 

Eckpfeiler oder

zentrale Aufgaben der Zentralen Beschwerdestelle Polizei sind folgende:

 

· Die Beschwerdestelle ist der

zentrale Ansprechpartner für Beschwerden über die Polizei außerhalb der

Polizeiorganisation.

 

·

Sie etabliert sich als eine zentrale Institution

für Beschwerden im Zusammenhang mit polizeilichem Handeln. Dabei dient sie als

zentraler, alternativer Ansprechpartner neben den ohnehin vorhandenen

polizeilichen Institutionen.

 

·

Die Zentrale Beschwerdestelle Polizei erstellt eine

Statistik über die bei ihr eingegangen Beschwerden über polizeiliches Handeln.

Dabei achtet sie insbesondere darauf, in welchem Bereich ein überproportionales

Beschwerdeaufkommen zu verzeichnen ist.

 

·

Gemeinsam mit der Zentralen Beschwerdestelle

Polizei wollen wir einen Jahresbericht zum Beschwerdeaufkommen über polizeiliches

Handeln erstellen. Herausragende Sachverhalte bei denen keine straf- oder

disziplinarrechtlichen Ermittlungen anhängig sind, werden anonymisiert

dargestellt. Um zu verdeutlichen, dass die Polizei ein hohes Interesse an einer

Mitwirkung der Beschwerdebearbeitung hat, wird sie den Jahresbericht bei einer

gemeinsamen Pressekonferenz mit der Zentralen Beschwerdestelle Polizei der

Öffentlichkeit vorstellen.

 

·

Eine besondere Bedeutung gewinnt die Zentrale Beschwerdestelle

Polizei, wenn sie im Rahmen einer Mediation zwischen der Beschwerdeführerin

oder dem Beschwerdeführer und dem jeweiligen von der Beschwerde betroffenen

Mitarbeiter der Polizei erfolgreich vermitteln kann. Auch bei der Durchführung

eines Mediationsverfahrens wäre es vorstellbar, die bereits bei Mitgliedern des

Landespräventionsrates vorhandenen Kenntnisse und Erfahrungen zum Zwecke einer

bürgerfreundlichen und transparenten Beschwerdebearbeitung zu nutzen.

 

Das sind meine

Vorstellungen für eine Einrichtung einer Zentralen Beschwerdestelle Polizei.

 

Mit der

Einrichtung einer Zentralen Beschwerdestelle Polizei gehen wir in

Sachsen-Anhalt neue Wege. Eine Zentrale Beschwerdestelle außerhalb der Polizei

kann nur im Rahmen der bestehenden Gesetze etabliert werden. Dabei sind

insbesondere das Beamtenrecht des Landes, das Gesetz über die öffentliche

Sicherheit und Ordnung im Land Sachsen-Anhalt, aber auch die Bestimmungen des

Datenschutzes zu beachten. Gerade deshalb halte ich die Beteiligung des Landespräventionsrates

bei der Beschwerdebearbeitung für erforderlich und geeignet, das Vertrauen der

Gesellschaft in die Arbeit der Polizei weiter zu stärken.¿

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich:

Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/5516/5517

Fax: (0391) 567-5519

Mail:

pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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