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Landtag diskutiert über Zentrale
Beschwerdestelle Polizei
Hövelmann: Neue Wege beschreiten
29.05.2008, Magdeburg – 114
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 114/08
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 114/08
Magdeburg, den 29. Mai 2008
Landtag diskutiert über Zentrale
Beschwerdestelle Polizei
Hövelmann: Neue Wege beschreiten
Sperrfrist : Beginn der Rede
In der heutigen
Landtagsdebatte über die Einrichtung einer Zentralen Beschwerdestelle Polizei
erklärt Innenminister Holger Hövelmann (SPD):
¿In der
Vergangenheit stand die Polizei des Landes im Mittelpunkt öffentlicher Kritik.
Es entstand dabei in der Öffentlichkeit zum Teil der Eindruck, dass die Polizei
eigene Verfehlungen unzureichend, zögerlich und nur unter öffentlichem Druck
aufarbeitet und dass Mitarbeiter der Polizei, die auf Missstände reagieren
wollen, innerhalb der polizeilichen Hierarchie auf große Widerstände stoßen.
Diesem Eindruck
wollen wir entgegen wirken, indem wir das Beschwerdemanagement in der Polizei
optimieren und dieses gleichzeitig mit einem gesetzlich zulässigen Höchstmaß an
Transparenz ausstatten. Dabei wagen wir den Versuch, neue Wege zu beschreiten,
die außerhalb der klassischen Dienstwege und Beschwerdeinstanzen liegen. Die
Mitwirkung von Personen außerhalb der polizeilichen Hierarchien bei der
Erfassung und Bearbeitung von die Polizei betreffenden Beschwerden scheint mir
dazu geeignet, eventuell verloren gegangenes Vertrauen in die Objektivität und
Neutralität bei der Beschwerdebearbeitung innerhalb der Polizei zurückzugewinnen.
Um dieses Ziel
erreichen zu können, habe ich dem Vorstand des Landespräventionsrates
vorgeschlagen, beim Landespräventionsrat eine Zentrale Beschwerdestelle Polizei
einzurichten. Gleichzeitig habe ich Herrn Staatssekretär Erben beauftragt, unsere
Vorstellungen zur Einrichtung einer Zentralen Beschwerdestelle dem
Landespräventionsrat bei dessen nächster Sitzung am 26. Juni 2008 näher zu
erläutern und um dessen Mitwirkung bei der Einrichtung einer Zentralen
Beschwerdestelle zu werben.
Mit weiteren
Institutionen, die in die Arbeit der Zentralen Beschwerdestelle einbezogen
werden sollen, sowie den Personal- und Berufsvertretungen der Polizei wollen
wir die genaue Ausgestaltung im Rahmen eines Fachgesprächs erörtern.
Es gibt schon
jetzt geeignete Instrumente zur Wahrung bzw. Wiederherstellung der Integrität
der öffentlichen Verwaltung. Dazu gehören die Regelungen des Beamten- und
Disziplinarrechts sowie des Straf- und Strafverfahrensrechtes oder auch der
parlamentarischen Behandlung. Eine Zentrale Beschwerdestelle Polizei soll
keinen Ersatz, sondern eine Ergänzung dieser jetzt schon vorhandenen
Möglichkeiten darstellen.
Eine Zentrale Beschwerdestelle
kann und darf die Instrumente des Beamtenrechts nicht ersetzen. Sie soll auch
nicht die Polizeiorganisation, insbesondere die Vorgesetzten aller
Hierarchieebenen von ihrer Verantwortung befreien, polizeiliches Handeln stets
auf Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls
konsequent zu ahnden.
Vielmehr soll sie
für die Bürgerinnen und Bürger des Landes, aber auch für Polizeibeamtinnen und
Polizeibeamte, als alternative, zentrale Ansprechstelle dienen, wenn ihnen eine
Beschwerde auf anderem Weg nicht verfolgbar erscheint.
Die Einrichtung
einer Zentralen Beschwerdestelle ist ein Angebot des Ministeriums des Innern
insbesondere auch an außerhalb der Landespolizei oder Landesverwaltung
stehenden Organisationen, mit einem gesetzlich möglichen Höchstmaß an
Transparenz Polizeiarbeit nachvollziehbar darzustellen und kritisch zu
beleuchten. Dabei ist es auch erklärtes Ziel, unberechtigte und sachlich
falsche Kritik an der Arbeit der Polizei als solche zu erkennen.
Warum
präferiere ich eine Einrichtung einer Zentralen Beschwerdestelle beim Landespräventionsrat?
Eine Einrichtung
einer Zentralstelle zur Mitwirkung bei der Bearbeitung von polizeirelevanten
Beschwerden außerhalb der Polizei lässt dort ein großes Maß an Objektivität und
Neutralität erwarten, wo bereits ein breites Erfahrungswissen bei der Beschäftigung
mit polizeirelevanten Sachverhalten vorzuweisen ist. Der Landespräventionsrat
mit seinem breitgefächerten Spektrum an Mitgliedern repräsentiert eindrucksvoll
breite Teile der Gesellschaft. In ihm haben sich staatliche, gesellschaftliche
und private Organisationen und Einrichtungen gleichermaßen dem Ziel verpflichtet,
die gesamtgesellschaftliche Kriminalprävention im Land und in den Kommunen zu
fördern und weiter zu entwickeln.
Die Bereitschaft
der Polizei, mit eigenem Fehlverhalten transparent und konsequent umzugehen,
trägt zur Erhöhung von Akzeptanz der Polizei und zur Stärkung des Vertrauens in
die Rechtmäßigkeit ihres Handelns in der Gesellschaft bei. Dies wirkt sich zumindest
mittelbar positiv auf die gesamtgesellschaftliche Prävention aus, so dass die
Einrichtung einer Zentralen Beschwerdestelle, die außerhalb der Polizeiorganisation
verwurzelt sein sollte, beim Landespräventionsrat größtmögliche positive Effekte
erwarten lässt.
Eckpfeiler oder
zentrale Aufgaben der Zentralen Beschwerdestelle Polizei sind folgende:
· Die Beschwerdestelle ist der
zentrale Ansprechpartner für Beschwerden über die Polizei außerhalb der
Polizeiorganisation.
·
Sie etabliert sich als eine zentrale Institution
für Beschwerden im Zusammenhang mit polizeilichem Handeln. Dabei dient sie als
zentraler, alternativer Ansprechpartner neben den ohnehin vorhandenen
polizeilichen Institutionen.
·
Die Zentrale Beschwerdestelle Polizei erstellt eine
Statistik über die bei ihr eingegangen Beschwerden über polizeiliches Handeln.
Dabei achtet sie insbesondere darauf, in welchem Bereich ein überproportionales
Beschwerdeaufkommen zu verzeichnen ist.
·
Gemeinsam mit der Zentralen Beschwerdestelle
Polizei wollen wir einen Jahresbericht zum Beschwerdeaufkommen über polizeiliches
Handeln erstellen. Herausragende Sachverhalte bei denen keine straf- oder
disziplinarrechtlichen Ermittlungen anhängig sind, werden anonymisiert
dargestellt. Um zu verdeutlichen, dass die Polizei ein hohes Interesse an einer
Mitwirkung der Beschwerdebearbeitung hat, wird sie den Jahresbericht bei einer
gemeinsamen Pressekonferenz mit der Zentralen Beschwerdestelle Polizei der
Öffentlichkeit vorstellen.
·
Eine besondere Bedeutung gewinnt die Zentrale Beschwerdestelle
Polizei, wenn sie im Rahmen einer Mediation zwischen der Beschwerdeführerin
oder dem Beschwerdeführer und dem jeweiligen von der Beschwerde betroffenen
Mitarbeiter der Polizei erfolgreich vermitteln kann. Auch bei der Durchführung
eines Mediationsverfahrens wäre es vorstellbar, die bereits bei Mitgliedern des
Landespräventionsrates vorhandenen Kenntnisse und Erfahrungen zum Zwecke einer
bürgerfreundlichen und transparenten Beschwerdebearbeitung zu nutzen.
Das sind meine
Vorstellungen für eine Einrichtung einer Zentralen Beschwerdestelle Polizei.
Mit der
Einrichtung einer Zentralen Beschwerdestelle Polizei gehen wir in
Sachsen-Anhalt neue Wege. Eine Zentrale Beschwerdestelle außerhalb der Polizei
kann nur im Rahmen der bestehenden Gesetze etabliert werden. Dabei sind
insbesondere das Beamtenrecht des Landes, das Gesetz über die öffentliche
Sicherheit und Ordnung im Land Sachsen-Anhalt, aber auch die Bestimmungen des
Datenschutzes zu beachten. Gerade deshalb halte ich die Beteiligung des Landespräventionsrates
bei der Beschwerdebearbeitung für erforderlich und geeignet, das Vertrauen der
Gesellschaft in die Arbeit der Polizei weiter zu stärken.¿
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