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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Tatort Internet ? Innenminister Hövelmann bei
einem Themenabend in der Landesvertretung Sachsen-Anhalt in Berlin

19.05.2008, Magdeburg – 108

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 108/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 108/08

 

 

 

Magdeburg, den 19. Mai 2008

 

 

 

 

 

Tatort Internet ¿ Innenminister Hövelmann bei

einem Themenabend in der Landesvertretung Sachsen-Anhalt in Berlin

 

 ¿eCommerce breitet sich rasend schnell aus und wird mehr und mehr

zu einem festen Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens. Das Internet

bietet nicht nur eine moderne Plattform, um aus einem scheinbar

unerschöpflichen Pool Informationen zu beziehen. Es ist virtuelle Basis

sozialer Kontakte in vielen Lebensbereichen. Neben privaten Nutzern bedienen

sich auch Wirtschaft und Verwaltung der modernen Technologien zur Steigerung

der Effektivität ihrer Arbeit. Die zunehmende Vernetzung der Informations- und

Kommunikations­technologien auf alle Lebensbereiche birgt aber auch eine perma­nente

Gefahr in sich¿, so Innenminister Holger Hövelmann (SPD) am heutigen Montag,

dem 19. Mai 2008, auf dem Themenabend ¿Tatort Internet¿ in Berlin.

 

Die Veranstaltung ermöglicht Einblicke in die Methoden derer, die das

Internet zur Verwirklichung ihrer Ziele als eine lukrative Quelle krimi­neller

Machenschaften für sich erkannt haben. Das Landeskriminal­amt Sachsen-Anhalt

berichtet über die vielfältigsten kriminellen Machenschaften. Dabei geht es u.

a. um die Verbreitung kinderporno­grafischer, extremistischer oder

terroristischer Inhalte sowie um den Handel verbotener Waren oder aber um die

missbräuchliche Verwen­dung der Online-Identitäten.

 

Die Betrachtung unserer Polizeilichen Kriminalstatistik zeigt eine in

den vergangenen Jahren begonnene Verschiebung der Krimina­litätsfelder. So

gehen beispielsweise Diebstahls-Delikte deutlich zurück, aber Computer- und

Internetkriminalität sowie in diesem Zusammenhang auftretende Betrugsformen

(z.B. Leistungsbetrug) nehmen zu.

 

Im Jahr 2007 wurden 5.847 Straftaten mit dem Tatmittel Internet registriert.

Ein Jahr zuvor waren es noch 5.278 Straftaten. Das entspricht einer Steigerungsrate von +10,8%.

 

Innenminister Hövelmann: ¿Hinzu

kommt, dass wir in der letzten Jahren einen massiven Qualitätssprung bei den

Delikten der Internet-Kriminalität feststellen. Die anfänglich registrierten

Kriminalitätser­scheinungen wie das ¿Hacken¿, werden von immer

professionelleren gefährlicheren Methoden abgelöst. Deshalb setzen wir in

unserem Handeln auch verstärkt auf die präventive Seite. Denn: Der Nutzer muss

handeln bevor es zu spät ist!¿

 

Wie kann man Straftaten im Internet vorbeugen

¿ hier die ¿Zehn goldenen Regeln¿

 

Antworten darauf finden Sie unter http://www.polizei-beratung.de/.

Dort sind praktische Hinweise und Tipps für Verbraucher und Anbieter

eingestellt. Dazu gehören vor allem die folgenden ¿Zehn goldenen Regeln¿ als

Vorsichtsmaßnahmen beim E-Commerce:

 

·

Informieren

Sie sich als privater Teilnehmer am E-Commerce so gut es geht über Ihren

Geschäftspartner, also z.B. den Verkäufer eines Artikels in einer

Online-Auktion.

 

· Achten Sie bei gewerblichen Händlern auf die so

genannte Anbietertransparenz und vergewissern Sie sich, dass beispielsweise

Kriterien wie - Identität/Anschrift des Anbieters - Garantie- und Gewährleistungsbedingungen

- Rückgabe- bzw. Widerrufsrecht - Warenbeschreibung und Preis der Ware -

Zeitpunkt über das Zustandekommen des Vertrages - Lieferbedingungen inklusive

Versandkosten sowie - Zahlungsmodalitäten auf den Seiten des Internet-Shops oder

der Auktion leicht auffindbar sind. Ansonsten ist Misstrauen angebracht.

 

· Prüfen Sie insbesondere solche Angebote ganz genau,

bei denen Sie in finanzielle Vorleistung treten müssen.

 

· Informieren Sie sich auf den Internet-Seiten von

Verbraucherschutzverbänden, privaten Vereinen, speziellen Diskussionsforen und

Computerzeitschriften oder auch dem Sicherheitsportal von eBay über mögliche

Risiken.

 

· Achten Sie auf Ihr Rückgaberecht. Nach den

Vorschriften für Fernabsatzverträge kann ein Kaufvertrag, der zwischen einem

gewerblichen Händler mit einem Verbraucher geschlossen wurde, innerhalb von

zwei Wochen widerrufen oder die Ware zurückgeben werden.

 

· Die Zwei-Wochen-Frist beginnt, nachdem dem

Verbraucher die Belehrung über sein Widerrufsrecht zugegangen ist bzw. wenn er

die Ware zu Hause erhalten hat, ansonsten verlängert sich die Frist auf sechs

Monate.

 

· Achten Sie auf die Bezahlmöglichkeiten des

Online-Geschäfts. Geben Sie der Zahlung per Rechnung, Überweisung oder

Bankeinzug den Vorzug vor Kreditkartenzahlung oder Nachnahme.

 

· Informieren Sie sich über Zusatzkosten. Händler aus

Nicht-EULändern müssen nur mitteilen, dass Zusatzkosten wie Steuern oder Zoll

anfallen können, aber nicht, wie hoch diese im Einzelfall sind. Lediglich die

genauen Versandkosten müssen immer genannt werden.

 

· Achten Sie auf technische Sicherheit: Anbieter

sollten eine verschlüsselte Daten ­ übertragung ermöglichen. Meist geschieht dies mit

dem Verschlüsselungsverfahren ¿SSL¿. Erkenntlich ist dies an dem ¿s¿ hinter dem

http:// in der Adresszeile des Browsers und weiteren visuellen Hinweisen, dass

eine gesicherte Verbindung zu dem Anbieter besteht.

 

· Tritt trotz aller Bemühungen ein Schadensfall ein,

zeigen Sie den Sachverhalt sofort bei der Polizei an!

 

Hinweis!

 

Weitere Informationen zum Thema findet Sie auch den

entsprechenden Internet-Seiten der Landespolizei Sachsen-Anhalt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

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