Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Umsetzung einer EU-Richtlinie zur
Berufsqualifikation
Wirtschaftsministerium legt Gesetzentwurf zur Änderung der
Architektenausbildung vor
19.05.2008, Magdeburg – 92
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 092/08
Ministerium für Wirtschaft und
Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 092/08
Magdeburg, den 15. Mai 2008
Umsetzung einer EU-Richtlinie zur
Berufsqualifikation
Wirtschaftsministerium legt Gesetzentwurf zur Änderung der
Architektenausbildung vor
Das Wirtschaftsministerium, das die Aufsicht über
die sachsen-anhaltische Architektenkammer inne hat, hat in Abstimmung mit dem
Bau- und dem Kultusministerium einen Entwurf zur Änderung der im Architektengesetz Sachsen-Anhalt verankerten Architektenausbildung vorgelegt. Mit dem Architektengesetz werden die
gesetzlichen Regeln für die Berufsstände der Architekten für Hochbau, der
Innen- und Landschaftsarchitekten sowie der Stadtplaner getroffen. Das Kabinett
hat den Entwurf am vergangenen Dienstag zur Anhörung freigegeben
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung einer Richtlinie
des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von
Berufsqualifikationen. Grundgedanke der Richtlinie ist es, zum weiteren Abbau
der Hemmnisse des freien Personen- und Dienstleistungsverkehrs zwischen den EU-Mitgliedsstaaten
beizutragen. Dies bedeutet für die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten
insbesondere die Möglichkeit, als Selbständige und abhängig Beschäftigte einen
Beruf in einem anderen Mitgliedstaat als dem auszuüben, in dem sie ihre
Berufsqualifikation erworben haben. Sachsen-Anhalt ist eines der ersten Bundesländer,
das die Umsetzung der Richtlinie vollzogen hat.
Der Gesetzentwurf sieht für die Fachrichtung
Architektur (Hochbau) weiterhin ein vierjähriges Hochschulstudium vor. Damit
ist die automatische Anerkennung des entsprechenden Abschlusses in allen
EU-Mitgliedstaaten sichergestellt. Für die anderen Fachrichtungen
(Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner) ist statt eines
bisher vierjährigen nunmehr ein dreijähriges Hochschulstudium erforderlich. Mit
dieser Neugestaltung wird dem Bologna-Prozess, nach dem bis zum Jahre 2010 die
Hochschulabschlüsse in Europa auf Bachelor- und Masterabschlüsse umzustellen
sind, Rechnung getragen und eine Inländerdiskriminierung von
Hochschulabsolventen aus Sachsen-Anhalt verhindert. Die Praxisphase beträgt für
alle Fachrichtungen weiterhin zwei Jahre und gewährleistet den eingeforderten
Praxisbezug für die Aufnahme dieser freiberuflichen und überwiegend auf
Selbständigkeit ausgerichteten Berufsgruppen.
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