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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Umsetzung einer EU-Richtlinie zur
Berufsqualifikation
Wirtschaftsministerium legt Gesetzentwurf zur Änderung der
Architektenausbildung vor

19.05.2008, Magdeburg – 92

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 092/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und

Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 092/08

 

 

 

Magdeburg, den 15. Mai 2008

 

 

 

Umsetzung einer EU-Richtlinie zur

Berufsqualifikation

Wirtschaftsministerium legt Gesetzentwurf zur Änderung der

Architektenausbildung vor

 

 

 

 

Das Wirtschaftsministerium, das die Aufsicht über

die sachsen-anhaltische Architektenkammer inne hat, hat in Abstimmung mit dem

Bau- und dem Kultusministerium einen Entwurf zur Änderung der im Architektengesetz Sachsen-Anhalt verankerten Architektenausbildung vorgelegt. Mit dem Architektengesetz werden die

gesetzlichen Regeln für die Berufsstände der Architekten für Hochbau, der

Innen- und Landschaftsarchitekten sowie der Stadtplaner getroffen. Das Kabinett

hat den Entwurf am vergangenen Dienstag zur Anhörung freigegeben

 

 

 

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung einer Richtlinie

des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von

Berufsqualifikationen. Grundgedanke der Richtlinie ist es, zum weiteren Abbau

der Hemmnisse des freien Personen- und Dienstleistungsverkehrs zwischen den EU-Mitgliedsstaaten

beizutragen. Dies bedeutet für die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten

insbesondere die Möglichkeit, als Selbständige und abhängig Beschäftigte einen

Beruf in einem anderen Mitgliedstaat als dem auszuüben, in dem sie ihre

Berufsqualifikation erworben haben. Sachsen-Anhalt ist eines der ersten Bundesländer,

das die Umsetzung der Richtlinie vollzogen hat.

 

 

 

Der Gesetzentwurf sieht für die Fachrichtung

Architektur (Hochbau) weiterhin ein vierjähriges Hochschulstudium vor. Damit

ist die automatische Anerkennung des entsprechenden Abschlusses in allen

EU-Mitgliedstaaten sichergestellt. Für die anderen Fachrichtungen

(Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner) ist statt eines

bisher vierjährigen nunmehr ein dreijähriges Hochschulstudium erforderlich. Mit

dieser Neugestaltung wird dem Bologna-Prozess, nach dem bis zum Jahre 2010 die

Hochschulabschlüsse in Europa auf Bachelor- und Masterabschlüsse umzustellen

sind, Rechnung getragen und eine Inländerdiskriminierung von

Hochschulabsolventen aus Sachsen-Anhalt verhindert. Die Praxisphase beträgt für

alle Fachrichtungen weiterhin zwei Jahre und gewährleistet den eingeforderten

Praxisbezug für die Aufnahme dieser freiberuflichen und überwiegend auf

Selbständigkeit ausgerichteten Berufsgruppen.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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