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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Bund-Länder-Kooperation bei der inneren
Sicherheit:
Hövelmann warnt vor Überzentralisierung

26.11.2007, Magdeburg – 357

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 357/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 357/07

 

 

 

Magdeburg, den 26. November 2007

 

Sperrfrist: heute, 26.11.2007,

20.00 Uhr

 

Bund-Länder-Kooperation bei der inneren

Sicherheit:

Hövelmann warnt vor Überzentralisierung

 

Sachsen-Anhalts

Innenminister Holger Hövelmann (SPD) hat vor einer Überzentralisierung im

Bereich der inneren Sicherheit gewarnt. Bei einer Veranstaltung der

sachsen-anhaltischen Landesvertretung in Berlin zu diesem Thema unterstrich

Hövelmann, im Grundgesetz seien die Rechte des Bundes gezielt auf wenige,

konkret beschrie­bene Fälle eingegrenzt worden: ¿Das ist die bewusste

Konsequenz aus den Missbrauchsmöglichkeiten in einem zentralistischen Staat und

aus den historischen Erfahrungen im Nationalsozialismus.¿

 

Der Minister plädierte dafür, die anstehende Novellierung des Geset­zes

über das Bundeskriminalamt nicht durch eine ¿Überfrachtung¿ zu gefährden. Das

gelte insbesondere für die vom Bundesinnenminister geforderte

Onlinedurchsuchung: ¿Vom Bundesverfassungsgericht sind dazu grundlegende

Aussagen zu erwarten. Es gibt keine Not­wendigkeit, dieser Entscheidung

vorzugreifen.¿ Hövelmann bekräf­tigte, dass er dem Instrument skeptisch

gegenüberstehe: ¿Einem tief­greifenden Eingriff in die Privatsphäre steht ein

zweifelhafter Nutzen gegenüber. Jeder halbwegs intelligente Terrorist oder

andere Straf­täter wird in der Lage sein, die für die Sicherheitsbehörden

interes­santen Daten offline zu speichern. Für notwendige Überwachungen des

E-Mail-Verkehrs und von Internetdaten sowie für die Beschlag­nahme von

Datenträgern gibt es bereits heute die rechtlichen Vor­aussetzungen.¿

 

Eindeutig ablehnend

äußerte sich Hövelmann zum Abschuss ent­führter Zivilflugzeuge. ¿Das

Verfassungsgericht hat glasharte Vorga­ben gemacht. Der Staat darf keine

unbeteiligten Bürgerinnen und Bür­ger töten. Diese Festlegung lässt sich durch

keine gesetzgeberische Verrenkung umgehen.¿

 

Hövelmann

unterstrich, Deutschland habe als Bundesstaat eine gut funktionierende

Sicherheitsarchitektur mit klarer Aufgabenverteilung. ¿Für eine Vermischung der

Zuständigkeiten gibt es keinen Grund¿, sagte er mit Blick auf den vom

Bundesinnenminister immer wieder ins Gespräch gebrachten Einsatz der Bundeswehr

im Inland. ¿Für die Ab­wehr neuer Gefährdungen wie zum Beispiel durch

islamistischen Terror brauchen wir im Zweifelsfall hochspezialisierte Fachleute

und gut geschulte Polizistinnen und Polizisten, aber bestimmt keine gepan­zerte

Hilfspolizei. Das ist auch den Soldatinnen und Soldaten nicht

zuzumuten.¿

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

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Fax: (0391) 567-5520

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Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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