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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Freiwillige Phase der Gemeindegebietsreform:
Vereinbarungen über Einheits- oder Verbandsgemeinden müssen bis 30.6.2009
vorliegen und bis 1.1.2010 in Kraft treten

15.11.2007, Magdeburg – 332

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 332/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 332/07

 

 

 

Magdeburg, den 15. November 2007

 

 

 

Sperrfrist: Donnerstag, 15.11.2007, 14.30 Uhr

 

 

 

Freiwillige Phase der Gemeindegebietsreform:

Vereinbarungen über Einheits- oder Verbandsgemeinden müssen bis 30.6.2009

vorliegen und bis 1.1.2010 in Kraft treten

 

In

der heutigen Landtagssitzung beantwortete Innenminister Holger Hövelmann (SPD)

eine Frage der Abgeordneten Barbara Knöfler (Linke) zur Gemeindegebietsreform,

die in ähnlicher Form gelegentlich auch aus den Kommunen gestellt wird. Es geht

darum, ob die Vereinbarungen über die Bildung von Einheitsgemeinden oder

Verbandsgemeinden bereits zum Ende der freiwilligen Phase Mitte 2009 oder erst

zum Ende der gesetzlichen Phase 2011 in Kraft treten müssen.

 

Der

Innenminister stellte dazu klar: ¿Letztmöglicher Termin zur Vorlage der

genehmigungsfähigen Vereinbarung ist der 30. Juni 2009, der zugleich das Ende

der freiwilligen Phase begründet. Die Vereinbarungen bedürfen für ihr Inkrafttreten

der Genehmi­gung der jeweils zuständigen Kommunalaufsichts­behörde und ihrer

Veröffentlichung mit Genehmigung und den Bestimmun­gen der

Kommunalaufsichtsbehörde im Amtsblatt des Landkrei­ses. Ein Inkrafttreten kann

mithin erst nach der Veröffentlichung erfolgen. Letztmöglicher Termin für ein

Inkrafttreten ist der 1. Januar 2010.¿

 

Weitere

Informationen zum Zeitplan für die Gemeindegebiets­reform finden Sie unter

www.mi.sachsen-anhalt.de.

 

Auf

eine weitere Anfrage des Abgeordneten Gerald Grünert (Linke) informierte

Hövelmann darüber, dass bei der Bildung einer Einheitsgemeinde unter

Beteiligung einer Stadt die neue Gemeinde die Bezeichnung ¿Stadt¿ weiter führen

kann. Eine bisherige Stadt, die in einer Einheitsgemeinde zur Ortschaft wird,

kann diese Bezeichnung jedoch nicht mehr führen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

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