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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Arbeitszeitverordnung Feuerwehr / Kommunen
entscheiden über Dienstmodell nach Bedingungen vor Ort

15.11.2007, Magdeburg – 331

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 331/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 331/07

 

 

 

Magdeburg, den 15. November 2007

 

 

 

Sperrfrist:

Donnerstag, 15.11.2007, 14.30 Uhr

 

 

 

Arbeitszeitverordnung Feuerwehr / Kommunen

entscheiden über Dienstmodell nach Bedingungen vor Ort

 

 ¿Die neue Arbeitszeitverordnung

Feuerwehr sieht ab 1. Januar 2008 die Möglichkeit einer flexiblen

Dienstgestaltung vor Ort vor. Die Landesregierung favorisiert kein

Dienstmodell. Die Kommunen entscheiden im Rahmen der kommunalen

Selbstverwaltung und unter Berücksichtigung der konkreten Anforderungen vor Ort

in eigener Zuständigkeit über die Dienstgestaltung.¿ Das stellte Innenminister

Holger Hövelmann (SPD) heute im Landtag in seiner Antwort auf eine Kleine

Anfrage der Abgeordneten Gudrun Tiedge (Linke) klar.

 

Soweit gesetzliche oder tarifliche Regelungen nicht bestehen, ent­scheidet

der Personalrat in den wesentlichen Angelegenheiten der Arbeitszeit mit. Einigen

sich die oberste Dienstbehörde und der Personalrat nicht über die künftige

Arbeitszeitgestaltung, können sie nach dem Personalvertretungsgesetz

Sachsen-Anhalt die Einigungs­stelle anrufen.

 

Hintergrund:

 

Die EU-Arbeitszeitrichtlinie von 2003 enthält verschiedene Mindest­vorschriften

zur Arbeitszeitgestaltung. Dazu zählen auch Regelungen über die wöchentliche

Höchstarbeitszeit.

 

Im September 2004 legte die EU-Kommission, insbesondere vor dem

Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, den Entwurf für

eine neue Arbeitszeitrichtlinie vor. Hierüber konnte auf europäischer Ebene

jedoch keine Einigung erzielt werden. Auch ein Konsultationsverfahren bei den

Mitgliedsstaaten im Zuge der Über­arbeitung der Richtlinie blieb erfolglos.

Anfang November 2006 fanden die letzten erfolglosen Beratungen über einen

Versuch zur Einigung über eine EU-Arbeitszeitrichtlinie statt.

 

Da eine Einigung

auf EU-Ebene auch mittelfristig nicht zu erwarten ist, wurde die Arbeitszeitverordnung

Feuerwehr durch Beschluss der Landesregierung vom 12. Juni 2007 an die

Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs angepasst.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de