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Arbeitszeitverordnung Feuerwehr / Kommunen
entscheiden über Dienstmodell nach Bedingungen vor Ort
15.11.2007, Magdeburg – 331
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 331/07
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 331/07
Magdeburg, den 15. November 2007
Sperrfrist:
Donnerstag, 15.11.2007, 14.30 Uhr
Arbeitszeitverordnung Feuerwehr / Kommunen
entscheiden über Dienstmodell nach Bedingungen vor Ort
¿Die neue Arbeitszeitverordnung
Feuerwehr sieht ab 1. Januar 2008 die Möglichkeit einer flexiblen
Dienstgestaltung vor Ort vor. Die Landesregierung favorisiert kein
Dienstmodell. Die Kommunen entscheiden im Rahmen der kommunalen
Selbstverwaltung und unter Berücksichtigung der konkreten Anforderungen vor Ort
in eigener Zuständigkeit über die Dienstgestaltung.¿ Das stellte Innenminister
Holger Hövelmann (SPD) heute im Landtag in seiner Antwort auf eine Kleine
Anfrage der Abgeordneten Gudrun Tiedge (Linke) klar.
Soweit gesetzliche oder tarifliche Regelungen nicht bestehen, entscheidet
der Personalrat in den wesentlichen Angelegenheiten der Arbeitszeit mit. Einigen
sich die oberste Dienstbehörde und der Personalrat nicht über die künftige
Arbeitszeitgestaltung, können sie nach dem Personalvertretungsgesetz
Sachsen-Anhalt die Einigungsstelle anrufen.
Hintergrund:
Die EU-Arbeitszeitrichtlinie von 2003 enthält verschiedene Mindestvorschriften
zur Arbeitszeitgestaltung. Dazu zählen auch Regelungen über die wöchentliche
Höchstarbeitszeit.
Im September 2004 legte die EU-Kommission, insbesondere vor dem
Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, den Entwurf für
eine neue Arbeitszeitrichtlinie vor. Hierüber konnte auf europäischer Ebene
jedoch keine Einigung erzielt werden. Auch ein Konsultationsverfahren bei den
Mitgliedsstaaten im Zuge der Überarbeitung der Richtlinie blieb erfolglos.
Anfang November 2006 fanden die letzten erfolglosen Beratungen über einen
Versuch zur Einigung über eine EU-Arbeitszeitrichtlinie statt.
Da eine Einigung
auf EU-Ebene auch mittelfristig nicht zu erwarten ist, wurde die Arbeitszeitverordnung
Feuerwehr durch Beschluss der Landesregierung vom 12. Juni 2007 an die
Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs angepasst.
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