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Festnahmen wegen gewerbsmäßigen
illegalen Handels mit Betäubungsmittel
Bördekreis
15.11.2007, Halberstadt – 105
- Polizeidirektion Halberstadt
Pressestelle - Pressemitteilung Nr.: 105/07
Pressestelle - Pressemitteilung
Nr.: 105/07
Magdeburg, den 15. November 2007
Festnahmen wegen gewerbsmäßigen
illegalen Handels mit Betäubungsmittel
Bördekreis
Durch Ermittlungen in der Drogenszene
wurde bekannt, dass ein 41jähriger Bürger aus Völpke im Verdacht steht
gewerbsmäßig, auch in nicht geringen Mengen mit Betäubungsmitteln zu handeln.
In den von der Kripo Oschersleben geführten Ermittlungen und Recherchen konnte
ein dringender Tatverdacht erhärtet und auf Antrag der Staatsanwaltschaft
Magdeburg am Amtsgericht Oschersleben ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt
werden. Auf der Grundlage der bislang geführten Ermittlungen und dem
Durchsuchungsbeschluss wurde für den 14.11.2007 ein komplexer Polizeieinsatz
mit über 30 Polizeibeamten vorbereitet.
Gegen 18:00 Uhr erfolgte der Zugriff
auf das Wohnobjekt des Beschuldigten, in dem der Beschuldigte und weitere
sieben Personen im Alter von 15 bis 24 Jahren angetroffen wurden. Alle
festgestellten Personen wurden festgenommen und in das Polizeirevier nach
Oschersleben verbracht. Zwei Beschuldigte, die unter anderem Drogen zum Verkauf
beim Beschuldigten angeliefert haben, versuchten sich der Festnahme zu
entziehen und sprangen über ein Fenster in 3 Meter Höhe auf den Innenhof,
konnten aber durch die Einsatzkräfte verfolgt und ebenfalls festgenommen
werden.
Die anschließende Durchsuchung führte
zur Sicherstellung und Beschlagnahme von größeren Mengen an Amphetamine,
Marihuana, Haschisch, Exctasydabletten sowie unverzollte Zigaretten. Die gesicherten
Betäubungsmittel müssen nunmehr durch das LKA Magdeburg bewertet und
begutachtet werden. Ein 15jähriges Mädchen wurde nach ihrer Vernehmung wieder
den Eltern übergeben. Der 41jährige Hauptverdächtige und zwei weitere
Beschuldigte wurden in den zentralen Polizeigewahrsam verbracht. In diesem Fall
wir die Staatsanwaltschaft Magdeburg den Erlass eines Haftbefehls prüfen. Ihnen
wird der illegale gewerbsmäßige Handel mit Betäubungsmittel vorgeworfen. Die
übrigen Beschuldigten wurden nach erfolgter Vernehmung wieder entlassen. Sie
erwartet ebenfalls ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz.
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