Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Konsultationsvereinbarung zwischen
Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden unterzeichnet/
Ministerpräsident Böhmer: Gutes Zusammenwirken von Landesregierung und Kommunen
notwendig
07.11.2007, Magdeburg – 594
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 594/07
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 594/07
Magdeburg, den 7. November 2007
Konsultationsvereinbarung zwischen
Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden unterzeichnet/
Ministerpräsident Böhmer: Gutes Zusammenwirken von Landesregierung und Kommunen
notwendig
Ministerpräsident Prof. Dr.
Wolfgang Böhmer hat heute in Magdeburg gemeinsam mit den Präsidenten des
Landkreistages sowie des Städte- und Gemeindebundes, Dr. Michael Ermrich und
Norbert Eichler, eine Konsultationsvereinbarung zwischen Landesregierung und
kommunalen Spitzenverbänden unterzeichnet. Die Vereinbarung soll eine verlässliche
Grundlage für die Finanzbeziehungen von Land und Kommunen schaffen.
¿Ein gutes Zusammenwirken
zwischen Landesregierung und Kommunen ist für die Zukunft Sachsen-Anhalts von
herausragender Bedeutung. Die dringend notwendige Konsolidierung unserer
Haushalte können wir nur partnerschaftlich bewältigen. Die neue
Konsultationsvereinbarung ist ein geeignetes Instrument zur Umsetzung unserer
Konsolidierungspartnerschaft¿, sagte der Ministerpräsident .
Innenminister Holger Hövelmann hob
hervor, dass die Vereinbarung die öffentlichen Aufgaben des Landes und der
Kommunen als gleichwertig einstuft. "Wir wissen, dass sinkende Einnahmen
der öffentlichen Hand uns in den nächsten Jahren erhebliche Anstrengungen für
Effizienzsteigerung und Verwaltungsmodernisierung abverlangen", so der
Minister. "Das wird nur klappen, wenn Land und Kommunen an einem Strang ziehen."
Interessenkonflikte zwischen
Landesregierung und Kommunen werde es immer wieder geben, so Böhmer. ¿Es wäre
aber schon viel erreicht, wenn wir mit Hilfe der Vereinbarung Missverständnisse
schon im Vorfeld ausräumen und Konflikte möglichst ´geräuschlos` klären
können.¿
Unter anderem verpflichten sich die Partner in der Vereinbarung, sich
gegenseitig frühzeitig über wichtige finanzrelevante Entwicklungen und Vorhaben
zu informieren. Die Vereinbarung enthält außerdem Regelungen zur Umsetzung des
in der Landesverfassung verankerten so genannten Konnexitätsprinzips. Dort ist
festgelegt, dass bei Übertragung neuer Aufgaben an die Kommunen gleichzeitig
die Deckung der damit verbundenen Kosten zu regeln und für eventuelle
Mehrbelastungen ein Ausgleich zu schaffen ist.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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