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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Konsultationsvereinbarung zwischen
Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden unterzeichnet/
Ministerpräsident Böhmer: Gutes Zusammenwirken von Landesregierung und Kommunen
notwendig

07.11.2007, Magdeburg – 594

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 594/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 594/07

 

 

 

Magdeburg, den 7. November 2007

 

 

 

Konsultationsvereinbarung zwischen

Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden unterzeichnet/

Ministerpräsident Böhmer: Gutes Zusammenwirken von Landesregierung und Kommunen

notwendig

 

Ministerpräsident Prof. Dr.

Wolfgang Böhmer hat heute in Magdeburg gemeinsam mit den Präsidenten des

Landkreistages sowie des Städte- und Gemeindebundes, Dr. Michael Ermrich und

Norbert Eichler, eine Konsultationsvereinbarung zwischen Landesregierung und

kommunalen Spitzenverbänden unterzeichnet. Die Vereinbarung soll eine verlässliche

Grundlage für die Finanzbeziehungen von Land und Kommunen schaffen.

 

¿Ein gutes Zusammenwirken

zwischen Landesregierung und Kommunen ist für die Zukunft Sachsen-Anhalts von

herausragender Bedeutung. Die dringend notwendige Konsolidierung unserer

Haushalte können wir nur partnerschaftlich bewältigen. Die neue

Konsultationsvereinbarung ist ein geeignetes Instrument zur Umsetzung unserer

Konsolidierungspartnerschaft¿, sagte der Ministerpräsident .

 

Innenminister Holger Hövelmann hob

hervor, dass die Vereinbarung die öffentlichen Aufgaben des Landes und der

Kommunen als gleichwertig einstuft. "Wir wissen, dass sinkende Einnahmen

der öffentlichen Hand uns in den nächsten Jahren erhebliche Anstrengungen für

Effizienzsteigerung und Verwaltungsmodernisierung abverlangen", so der

Minister. "Das wird nur klappen, wenn Land und Kommunen an einem Strang ziehen."

 

Interessenkonflikte zwischen

Landesregierung und Kommunen werde es immer wieder geben, so Böhmer. ¿Es wäre

aber schon viel erreicht, wenn wir mit Hilfe der Vereinbarung Missverständnisse

schon im Vorfeld ausräumen und Konflikte möglichst ´geräuschlos` klären

können.¿

 

Unter anderem verpflichten sich die Partner in der Vereinbarung, sich

gegenseitig frühzeitig über wichtige finanzrelevante Entwicklungen und Vorhaben

zu informieren. Die Vereinbarung enthält außerdem Regelungen zur Umsetzung des

in der Landesverfassung verankerten so genannten Konnexitätsprinzips. Dort ist

festgelegt, dass bei Übertragung neuer Aufgaben an die Kommunen gleichzeitig

die Deckung der damit verbundenen Kosten zu regeln und für eventuelle

Mehrbelastungen ein Ausgleich zu schaffen ist.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de