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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Landesregierung beschließt Gesetz über die
Steuerschwankungsreserve des Landes Sachsen-Anhalt

06.11.2007, Magdeburg – 596

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 596/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 596/07

 

 

 

Magdeburg, den 6. November 2007

 

 

 

Landesregierung beschließt Gesetz über die

Steuerschwankungsreserve des Landes Sachsen-Anhalt

 

Die Landesregierung hat heute in ihrer auswärtigen

Kabinettssitzung in Haldensleben den Entwurf eines Gesetzes über die

Steuerschwankungsreserve des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen.

 

Finanzminister Jens Bullerjahn erläuterte dazu die

wesentlichen Eckpunkte: ¿Das Grundprinzip der Steuerschwankungsreserve ist, in wirtschaftlich

guten Jahren Rücklagen im Landeshaushalt zu bilden, um in schlechteren Zeiten

Einnahmeausfälle ausgleichen zu können. Diese Glättung der Einnahmeentwicklung

kommt vor allem einer kontinuierlichen und berechenbaren Ausgabenplanung

zugute. Insbesondere bei den Investitionsausgaben und der Nutzung von

Fördermitteln von Bund und EU können auf diese Weise kurzfristige Kürzungen zum

Ausgleich von Mindereinnahmen vermieden werden.¿

 

Während in der Vergangenheit Einnahmeausfälle durch

Kredite kompensiert wurden, soweit sie nicht durch Ausgabenkürzung ausgeglichen

werden konnten, wird das Land ab 2008 keine neuen Kredite mehr aufnehmen. Ab

2009 wird Sachsen-Anhalt mit der Tilgung seiner Schulden beginnen, und auch

künftige Steuereinnahmeausfälle nicht durch neue Schulden ausgleichen können.

 

¿Mit der Steuerschwankungsreserve haben wir ein

unverzichtbares Steuerungsinstrument, um die notwendige Einnahmekontinuität zu

schaffen, ohne das Land in immer stärkerem Maße mit Schulden zu belasten¿, so

Finanzminister Bullerjahn.

 

 

 

Zur Information:

 

Die erste Zuführung an die Steuerschwankungsreserve

ist im Jahr 2009 vorgesehen. Ab 2010 setzt die jährliche Zuführungspflicht ein.

Bis zum Erreichen eines Mittelbestandes von 500 Mio. Euro beginnend ab 2010

sind jährlich mindestens 50 Mio. Euro zuzuführen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de