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Landesregierung beschließt Gesetz über die
Steuerschwankungsreserve des Landes Sachsen-Anhalt
06.11.2007, Magdeburg – 596
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 596/07
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 596/07
Magdeburg, den 6. November 2007
Landesregierung beschließt Gesetz über die
Steuerschwankungsreserve des Landes Sachsen-Anhalt
Die Landesregierung hat heute in ihrer auswärtigen
Kabinettssitzung in Haldensleben den Entwurf eines Gesetzes über die
Steuerschwankungsreserve des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen.
Finanzminister Jens Bullerjahn erläuterte dazu die
wesentlichen Eckpunkte: ¿Das Grundprinzip der Steuerschwankungsreserve ist, in wirtschaftlich
guten Jahren Rücklagen im Landeshaushalt zu bilden, um in schlechteren Zeiten
Einnahmeausfälle ausgleichen zu können. Diese Glättung der Einnahmeentwicklung
kommt vor allem einer kontinuierlichen und berechenbaren Ausgabenplanung
zugute. Insbesondere bei den Investitionsausgaben und der Nutzung von
Fördermitteln von Bund und EU können auf diese Weise kurzfristige Kürzungen zum
Ausgleich von Mindereinnahmen vermieden werden.¿
Während in der Vergangenheit Einnahmeausfälle durch
Kredite kompensiert wurden, soweit sie nicht durch Ausgabenkürzung ausgeglichen
werden konnten, wird das Land ab 2008 keine neuen Kredite mehr aufnehmen. Ab
2009 wird Sachsen-Anhalt mit der Tilgung seiner Schulden beginnen, und auch
künftige Steuereinnahmeausfälle nicht durch neue Schulden ausgleichen können.
¿Mit der Steuerschwankungsreserve haben wir ein
unverzichtbares Steuerungsinstrument, um die notwendige Einnahmekontinuität zu
schaffen, ohne das Land in immer stärkerem Maße mit Schulden zu belasten¿, so
Finanzminister Bullerjahn.
Zur Information:
Die erste Zuführung an die Steuerschwankungsreserve
ist im Jahr 2009 vorgesehen. Ab 2010 setzt die jährliche Zuführungspflicht ein.
Bis zum Erreichen eines Mittelbestandes von 500 Mio. Euro beginnend ab 2010
sind jährlich mindestens 50 Mio. Euro zuzuführen.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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