Menu
menu

Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Innenminister Hövelmann: Historische Mitgliedsstädte
der Hanse sollen sich
 ? Hansestadt ? nennen dürfen

17.10.2007, Magdeburg – 297

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 297/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 297/07

 

 

 

Magdeburg, den 17. Oktober 2007

 

 

 

 

 

Innenminister Hövelmann: Historische Mitgliedsstädte

der Hanse sollen sich

 ¿ Hansestadt ¿ nennen dürfen

 

 ¿Wenn eine historische Mitgliedsstadt der

Hanse sich offiziell ,Hansestadt ` nennen will, hat das

Innenministerium keine Einwände dagegen. Im Gegenteil: Ich freue mich, wenn die

Städte unseres Landes ihr historisches Profil schärfen und damit auch für das

ganze Land werben.¿ Das erklärte Innenminister Holger Hövelmann (SPD) am

heutigen Dienstag in Gardelegen bei einem Treffen mit den Bürgermeistern von

Gardelegen, Havelberg, Osterburg, Salzwedel, Seehausen (Altmark), Stendal und

Werben. Im Vorfeld des Hansetages, der 2008 in Salzwedel stattfinden wird,

hatten sich die sieben Städte aus den beiden altmärkischen Landkreisen um eine

offizielle Anerkennung des Begriffs ¿Hansestadt¿ bemüht.

 

Nach § 13 Abs. 2

Satz 1 der Gemeindeordnung kann eine Gemeinde eine überkommene Bezeichnung

weiterführen, ohne dass es dafür einer Genehmigung bedarf. ¿Die Bezeichnung

,Hansestadt ` stellt¿, so heißt im führenden Kommentar von

Klang/Gundlach zur Gemeinde­ordnung, ¿eine überkommene Bezeichnung dar. Sie ist

eine ge­schichtlich ableitbare Gattungsbezeichnung von Städten, die bis ca.

1670 miteinander verbunden waren.¿ Weiter wird in dem Kommen­tarwerk

ausgeführt, es bestünden ¿keine Bedenken, wenn sich Städte, die einmal zur

Hanse gehört haben, selbst diese Bezeichnung durch Beschluss des Gemeinderats

geben.¿ Voraussetzung ist demnach allerdings, dass die Stadt nicht nur

flüchtige und kurzzeitige Beziehungen zur Hanse unterhielt.

 

Alternativ zur

Einführung einer Bezeichnung ¿Hansestadt¿ ist es auch möglich, nach § 12 Abs. 2

Satz 1 den Namen der Stadt zu ändern. Die Entscheidung liegt dann nach Anhörung

der Bürgerinnen und Bürger beim jeweiligen Landkreis. Minister Hövelmann riet

den Städten, die Bürger in jedem Fall an der Entscheidung zu beteiligen: ¿Das

ist eine wichtige Entscheidung, die von der Bevölkerung mitgetragen werden

muss.¿

 

Bezeichnung oder

geänderter Name können auch auf dem Ortsschild geführt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de