Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung der
Schulbaurichtlinie unmittelbar nach Entscheidung der Europäischen Kommission
vorgesehen
16.10.2007, Magdeburg – 216
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 216/07
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 216/07
Magdeburg, den 16. Oktober 2007
Veröffentlichung der
Schulbaurichtlinie unmittelbar nach Entscheidung der Europäischen Kommission
vorgesehen
Die Strategien von Lissabon und Göteborg messen der
Bildung und Ausbildung und entsprechenden Investitionen zur Verbesserung der
Bildungs- Ausbildungssysteme große Bedeutung für das Leben und Arbeiten in der
Wissensgesellschaft zu.
Nach einer im Jahr 2005 durchgeführten
Bauzustandsanalyse an allgemeinen und berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt
besteht nach wie vor ein erheblicher Investitionsbedarf für eine modernere
zukunftsfähige Schulinfrastruktur.
Die Landesregierung hat darum im Rahmen der
EU-Strukturfondsprogrammierung 2007-2013 einen Maßnahmebereich Schulbauförderung
mit einem Finanzvolumen von über 200 Mio. Euro beschlossen und bei der
Europäischen Kommission zur Entscheidung eingereicht. Vorgesehen sind dafür Mittel
aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) als auch aus dem
Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
(ELER), die durch Landesmittel ergänzt werden sollen.
Während die EFRE-Mittel für den Schulbau allgemein
gedacht sind, zielt die ELER-Schulbauförderung speziell auf kleinere Schulen im
ländlichen Raum ab.
In der zur Veröffentlichung vorliegenden
Schulbauförderrichtlinie des Kultusministeriums sind neben der inhaltlichen,
pädagogischen Zielsetzung auch die Förderung und Entwicklung sinnvoller
standortbezogener Gesamtkonzeptionen sowie die Unterstützung von Maßnahmen der
ländlichen Entwicklung durch die Förderung von Grundversorgungseinrichtungen
beschrieben.
Die drei wesentlichen Förderziele sind die
Verbesserung der Bildungsleistungen , Beiträge zur integrierten Stadtentwicklung
bzw. zur integrierten Entwicklung des ländlichen Raums sowie Beiträge
zum Klimaschutz und zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Deshalb ist ein herausgehobenes pädagogisches
Konzept , das mit der Schulbaumaßnahme unterstützt werden soll, vorzulegen.
Dieses pädagogische Konzept der jeweiligen Schule ist als attraktives,
langfristiges und nachhaltiges Bildungsangebot zu konzipieren.
Ebenso maßgeblich für die Auswahl der Förderprojekte
ist die Bestandssicherheit und Wirtschaftlichkeit der Standorte. Letztere
schließt eine Lebenszyklusbetrachtung (Investitions- und Folgekosten) der
einzelnen Vorhaben ein. Insbesondere das Kriterium der Bestandssicherheit
erfordert auch eine Priorisierung der Schulbauanträge durch den Träger der
Schulentwicklungsplanung.
Sobald die Europäische Kommission über das Operationelle
Programmen Sachsen-Anhalt entschieden hat, wird die Schulbaurichtlinie
veröffentlicht. Vorgesehen sind dann auch entsprechende Informationsveranstaltungen.
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