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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Veröffentlichung der
Schulbaurichtlinie unmittelbar nach Entscheidung der Europäischen Kommission
vorgesehen

16.10.2007, Magdeburg – 216

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 216/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium -

Pressemitteilung Nr.: 216/07

 

 

 

Magdeburg, den 16. Oktober 2007

 

 

 

Veröffentlichung der

Schulbaurichtlinie unmittelbar nach Entscheidung der Europäischen Kommission

vorgesehen

 

 

 

Die Strategien von Lissabon und Göteborg messen der

Bildung und Ausbildung und entsprechenden Investitionen zur Verbesserung der

Bildungs- Ausbildungssysteme große Bedeutung für das Leben und Arbeiten in der

Wissensgesellschaft zu.

 

 

 

Nach einer im Jahr 2005 durchgeführten

Bauzustandsanalyse an allgemeinen und berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt

besteht nach wie vor ein erheblicher Investitionsbedarf für eine modernere

zukunftsfähige Schulinfrastruktur.

 

Die Landesregierung hat darum im Rahmen der

EU-Strukturfondsprogrammierung 2007-2013 einen Maßnahmebereich Schulbauförderung

mit einem Finanzvolumen von über 200 Mio. Euro beschlossen und bei der

Europäischen Kommission zur Entscheidung eingereicht. Vorgesehen sind dafür Mittel

aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) als auch aus dem

Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

(ELER), die durch Landesmittel ergänzt werden sollen.

 

Während die EFRE-Mittel für den Schulbau allgemein

gedacht sind, zielt die ELER-Schulbauförderung speziell auf kleinere Schulen im

ländlichen Raum ab.

 

 

 

In der zur Veröffentlichung vorliegenden

Schulbauförderrichtlinie des Kultusministeriums sind neben der inhaltlichen,

pädagogischen Zielsetzung auch die Förderung und Entwicklung sinnvoller

standortbezogener Gesamtkonzeptionen sowie die Unterstützung von Maßnahmen der

ländlichen Entwicklung durch die Förderung von Grundversorgungseinrichtungen

beschrieben.

 

 

 

Die drei wesentlichen Förderziele sind die

Verbesserung der Bildungsleistungen , Beiträge zur integrierten Stadtentwicklung

bzw. zur integrierten Entwicklung des ländlichen Raums sowie Beiträge

zum Klimaschutz und zur Verbesserung der Energieeffizienz.

 

 

 

Deshalb ist ein herausgehobenes pädagogisches

Konzept , das mit der Schulbaumaßnahme unterstützt werden soll, vorzulegen.

Dieses pädagogische Konzept der jeweiligen Schule ist als attraktives,

langfristiges und nachhaltiges Bildungsangebot zu konzipieren.

 

 

 

Ebenso maßgeblich für die Auswahl der Förderprojekte

ist die Bestandssicherheit und Wirtschaftlichkeit der Standorte. Letztere

schließt eine Lebenszyklusbetrachtung (Investitions- und Folgekosten) der

einzelnen Vorhaben ein. Insbesondere das Kriterium der Bestandssicherheit

erfordert auch eine Priorisierung der Schulbauanträge durch den Träger der

Schulentwicklungsplanung.

 

 

 

Sobald die Europäische Kommission über das Operationelle

Programmen Sachsen-Anhalt entschieden hat, wird die Schulbaurichtlinie

veröffentlicht. Vorgesehen sind dann auch entsprechende Informationsveranstaltungen.

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Kultusministerium des Landes

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