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Viele Gewinner bei Reform des
Insolvenzrechts
12.10.2007, Magdeburg – 61
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 061/07
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 061/07
Magdeburg, den 12. Oktober 2007
Viele Gewinner bei Reform des
Insolvenzrechts
Berlin (MJ). Als eine Reform mit vielen Gewinnern hat Sachsen-Anhalts
Justizministerin Prof. Angela Kolb die vorgesehene Änderung des Insolvenzrechts
durch ein Gesetz zur Entschuldung mittelloser Personen, zur Stärkung der
Gläubigerrechte sowie zur Regelung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen bezeichnet,
die der Bundesrat gebilligt hat. ¿Der Weg aus der Schuldenfalle wird für
überschuldete und mittellose Bürger durch ein besonderes Entschuldungsverfahren
einfacher. Das Verfahren der Verbraucherinsolvenz ist künftig flexibler,
effektiver und weniger aufwändig Die Einigungschancen zwischen Schuldner und
Gläubiger werden erhöht. Die geplanten Änderungen helfen den Schuldnern und
entlasten die Justizkassen. Gleichzeitig werden die Einflussmöglichkeiten der
Gläubiger erhöht¿, so die Ministerin.
In Sachsen-Anhalt setzte sich im ersten Halbjahr 2007 der Anstieg der Verbraucherinsolvenzen weiter fort. Die
Gerichte entschieden über 2.238 Verfahren, 24 Prozent bzw. 429 mehr als im
entsprechenden Vorjahreszeitraum. Im Durchschnitt betrug die Verschuldung
53.000 EUR je Verfahren. Das geht aus Zahlen des Statistischen
Landesamtes hervor. Nach geltendem Recht werden mittellosen Schuldnern die
Kosten für ein Insolvenzverfahren gestundet, die Justizkasse muss in diesen
Fällen einspringen. Die hierdurch verursachten Auslagen des Justizhaushalts
stiegen von 2002 bis heute um mehr als das 5fache.
Nach Schätzungen des Bundesjustizministeriums liegen die
Kosten pro Fall beim neuen Entschuldungsverfahren bei gut einem Drittel der bisherigen
Durchschnittssumme von rund 2.300 Euro.
Hintergrund:
Auf das gerichtliche Insolvenzverfahren soll künftig verzichtet
werden, wenn private Schuldner mittellos sind. Stellt das Gericht fest, dass
der Schuldner zahlungsunfähig ist, wird der Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Anschließend beginnt die Restschuldbefreiung
über ein sog. Entschuldungsverfahren mit der sechsjährigen Wohlverhaltensphase.
In dieser Zeit ist der Betroffene vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geschützt.
Läuft alles korrekt ab, wird er nach sechs Jahren von seinen restlichen
Schulden befreit. Neu ist dabei, dass sich der Schuldner an den Kosten seiner
Entschuldung beteiligen muss.
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