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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Viele Gewinner bei Reform des
Insolvenzrechts

12.10.2007, Magdeburg – 61

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 061/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 061/07

 

 

 

Magdeburg, den 12. Oktober 2007

 

 

 

Viele Gewinner bei Reform des

Insolvenzrechts

 

Berlin (MJ). Als eine Reform mit vielen Gewinnern hat Sachsen-Anhalts

Justizministerin Prof. Angela Kolb die vorgesehene Änderung des Insolvenzrechts

durch ein Gesetz zur Entschuldung mittelloser Personen, zur Stärkung der

Gläubigerrechte sowie zur Regelung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen bezeichnet,

die der Bundesrat gebilligt hat. ¿Der Weg aus der Schuldenfalle wird für

überschuldete und mittellose Bürger durch ein besonderes Entschuldungsverfahren

einfacher. Das Verfahren der Verbraucherinsolvenz ist künftig flexibler,

effektiver und weniger aufwändig Die Einigungschancen zwischen Schuldner und

Gläubiger werden erhöht. Die geplanten Änderungen helfen den Schuldnern und

entlasten die Justizkassen. Gleichzeitig werden die Einflussmöglichkeiten der

Gläubiger erhöht¿, so die Ministerin.

 

In Sachsen-Anhalt setzte sich im ersten Halbjahr 2007 der Anstieg der Verbraucherinsolvenzen weiter fort. Die

Gerichte entschieden über 2.238 Verfahren, 24 Prozent bzw. 429 mehr als im

entsprechenden Vorjahreszeitraum. Im Durchschnitt betrug die Verschuldung

53.000 EUR je Verfahren. Das geht aus Zahlen des Statistischen

Landesamtes hervor. Nach geltendem Recht werden mittellosen Schuldnern die

Kosten für ein Insolvenzverfahren gestundet, die Justizkasse muss in diesen

Fällen einspringen. Die hierdurch verursachten Auslagen des Justizhaushalts

stiegen von 2002 bis heute um mehr als das 5fache.

 

Nach Schätzungen des Bundesjustizministeriums liegen die

Kosten pro Fall beim neuen Entschuldungsverfahren bei gut einem Drittel der bisherigen

Durchschnittssumme von rund 2.300 Euro.

 

Hintergrund:

 

Auf das gerichtliche Insolvenzverfahren soll künftig verzichtet

werden, wenn private Schuldner mittellos sind. Stellt das Gericht fest, dass

der Schuldner zahlungsunfähig ist, wird der Antrag auf Eröffnung des

Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Anschließend beginnt die Restschuldbefreiung

über ein sog. Entschuldungsverfahren mit der sechsjährigen Wohlverhaltensphase.

In dieser Zeit ist der Betroffene vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geschützt.

Läuft alles korrekt ab, wird er nach sechs Jahren von seinen restlichen

Schulden befreit. Neu ist dabei, dass sich der Schuldner an den Kosten seiner

Entschuldung beteiligen muss.

 

 

 

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