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Landesregierung bringt FAG-Novelle in Landtag
ein
11.10.2007, Magdeburg – 284
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 284/07
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 284/07
Magdeburg, den 11. Oktober 2007
Landesregierung bringt FAG-Novelle in Landtag
ein
Hövelmann: Punktgenaue Umsetzung des
Koalitionsvertrages
Sperrfrist:
Beginn der Rede
Die Landesregierung
bringt am heutigen Donnerstag den Entwurf zur Änderung des
Finanzausgleichgesetzes (FAG) in den Landtag ein. Dabei erklärt Innenminister
Holger Hövelmann:
¿Mit der Novelle werden die zentralen Orte gestärkt. Wir setzen damit
punktgenau für 2008 um, was CDU und SPD in der Koalitionsvereinbarung
verabredet haben. Und wir machen deutlich, dass das Land die Kommunen in der
freiwilligen Phase bei der Bildung von Einheits- und Verbandsgemeinden auch
finanziell nicht alleine lässt: Im Ergebnis dieser Novelle kann das Land die
Bildung von Einheits- und Verbandsgemeinden finanziell unterstützen.
Hierzu sind 35 Millionen Euro für den Zeitraum von 2007 bis 2009 vorgesehen.
Die Zuwendungen werden den Prozess des Zusammenwachsens befördern.¿
Im Einzelnen verfolgt
der Gesetzentwurf folgende Ziele:
·
Durch den Zusammenschluss der kreisfreien Stadt
Dessau mit der Stadt Roßlau aus dem bisherigen Landkreis Anhalt-Zerbst zum
12.7.2007 gab es zwischen den Gruppen der kreisangehörigen Gemeinden und der
kreisfreien Städte eine Verschiebung von fast 14.000 Einwohnerinnen und
Einwohnern. Dieser Verschiebung wird Rechnung getragen durch eine Umschichtung
von etwa zwölf Millionen Euro zugunsten der kreisfreien Städte.
·
Entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag
werden die zentralen Orte gestärkt. Innerhalb der Gruppe der kreisangehörigen
Gemeinden werden zu ihren Gunsten Mittel in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro
umgeschichtet.
·
Mit der Gesetzesänderung wird die Möglichkeit
geschaffen, die Bildung von Einheits- und Verbandsgemeinden finanziell zu
unterstützen.
·
Die bisherige Unterstützung finanzschwacher
Gemeinden bei der Kofinanzierung von nach dem Entflechtungsgesetz (früher
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) geförderten kommunalen Straßenbauvorhaben
wird bis einschließlich 2009 fortgesetzt.
·
Durch eine vereinfachte Steuerkraftberechnung und
die Einführung des bundesweit üblichen Nettoprinzips bei der Gewerbesteuer, bei
dem die von den Gemeinden abzuführende Gewerbesteuerumlage bei der
Steuerkraftberechnung berücksichtigt wird, wird die Handhabung des FAG für alle
Beteiligten vereinfacht. Im Zusammenhang damit wird für die Landkreise die
Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage angepasst.
Hövelmann: ¿Diese
Novelle ist ein wichtiger Zwischenschritt zur weiteren Reform des FAG, die
ebenfalls in der Koalitionsvereinbarung verabredet wurde.¿
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