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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Quedlinburg erhält vom Innenministerium eine
Bedarfszuweisung in Höhe von mehr als 6 Mio. Euro

10.10.2007, Magdeburg – 277

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 277/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 277/07

 

 

 

Magdeburg, den 10. Oktober 2007

 

 

 

 

 

Quedlinburg erhält vom Innenministerium eine

Bedarfszuweisung in Höhe von mehr als 6 Mio. Euro

 

 

 

Staatssekretär Erben: Land honoriert Konsolidierungsbemühungen

 

 

 

Das

Innenministerium hat der Stadt Quedlinburg eine Bedarfs­zuweisung in Höhe von

6.153.764 Euro bewilligt. Damit werden die positiven Bemühungen der Stadt um

einen ausgeglichenen Haushalt honoriert. Nach derzeitiger Planung sieht das

Konso­lidierungskonzept der Stadt den Haushaltsausgleich für das Jahr 2012 vor.

 

 

 

Staatssekretär

Erben: ¿Der ehemalige Landkreis Quedlinburg befindet sich selbst in der

Haushaltskonsolidierung und wird in absehbarer Zeit weder die eigenen

Fehlbeträge erwirtschaften können, noch die kreisangehörigen Städte und

Gemeinde finanziell unterstützen können. Daraus ergibt sich für das Land die

Pflicht, die Sparbemühungen der Landkreise und Gemeinden weiterhin zu

unterstützen und Fehlbeträge im Notfall auszugleichen.¿ Der Staatssekretär

betonte, dass eine Stadt wie Quedlinburg, die als ¿touristische Werbeikone¿ des

Landes Sachsen-Anhalt gelte, zwar genau wie alle anderen Gemeinden auch

Sparzwängen unterworfen sei, dass aber bestimmte Ausgaben hier unabdingbar

seien. Erben: ¿Quedlinburg als eines der größten Flächendenkmale Deutschlands,

das sich über mehr als 80 Hektar erstreckt, hat eine besondere Verantwortung

beim Erhalt dieses Kulturerbes zu tragen.¿ Allein die Sanierung des berühmten

Schlossberges stellt die Stadt vor riesige Finanzierungsschwierigkeiten. Erben:

¿Wir lassen Quedlinburg mit diesen Problemen nicht allein.¿ Aber auch die Stadt

selbst sei gefordert, weiterhin alle Sparmöglichkeiten zu prüfen und

auszuschöpfen.

 

Hintergrund:

 

Eine

Bedarfszuweisung zum Ausgleich eines Haushalts­fehlbetrages kann gemäß § 12

Finanzausgleichsgesetz (FAG) i.V.m. dem Rund­erlass vom 05. März 1996 über die

Gewährung von Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock in aktueller Fassung dann

gewährt werden, wenn die Entstehung eines Fehlbetrages trotz wirtschaftlicher

Haushaltsführung und Nutzung aller Einsparmöglichkeiten unver­meidlich und

dessen Abdeckung in den zwei darauffolgenden Jahren aus eigener Kraft nicht

möglich war und die Haushaltskonsolidierung im nunmehr gegenüber dem Finanzplanungszeitraum

erweiterten Konsolidierungszeitraum zum Erfolg führt.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich:

Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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