Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Schulgesetzänderung soll
Ersatzschulfinanzierung rechtssicherer gestalten - Gesamtumfang der
Landeszuweisungen wird nicht verringert
09.10.2007, Magdeburg – 539
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 539/07
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 539/07
Magdeburg, den 9. Oktober 2007
Schulgesetzänderung soll
Ersatzschulfinanzierung rechtssicherer gestalten - Gesamtumfang der
Landeszuweisungen wird nicht verringert
Das Kabinett hat heute den Entwurf eines 10.
Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen
und zur Anhörung freigegeben. Das Gesetz soll zum Schuljahresbeginn 2007/08
rückwirkend in Kraft treten, um den Auflagen der Verwaltungsgerichte zu entsprechen.
Die Gesetzesänderung dient in erster Linie der Rechtssicherheit. Dazu werden
wesentliche Regelungsinhalte aus der Ersatzschulverordnung in das Schulgesetz
aufgenommen, vor allem die für die Finanzhilfe wichtigen Berechnungsparameter
Wochenstundenbedarf je Klasse, Wochenstundenangebot je Lehrkraft sowie Schüler
je Klasse. Ausgangspunkt waren Gerichtsentscheidungen, in denen festgestellt
worden war, dass sich für einzelne Regelungen der Ersatzschulverordnung im
Schulgesetz keine ausreichende Grundlage findet.
Zugleich soll die Höhe der
Finanzhilfe für die Schulen in freier Trägerschaft transparenter und
verlässlicher berechnet werden. Ein Bezug auf die laufenden Personalkosten der
vergleichbaren öffentlichen Schule, der immer ein Konfliktpunkt mit den Schulen
in freier Trägerschaft war, entfällt. Die Landesregierung hält es nicht für
sachgerecht, sämtliche Kosten des öffentlichen Schulwesens als Grundlage
der Ersatzschulfinanzierung heranzuziehen. Zu den Sonderbelastungen des
öffentlichen Schulwesens gehören z.B. der Erhalt ortsnaher, kleiner und kostenintensiver Schulstandorte, die
Altersstruktur der Lehrkräfte, die Lehreraus-, -fort- und -weiterbildung, die
Schulverwaltung u.a.m..
Der Gesamtumfang der
Ersatzschulfinanzierung wird sich durch die Gesetzesänderung nicht verändern.
Allerdings unterscheiden sich die Schülerkostensätze zwischen schon bestehenden
und künftig neu entstehenden Schulen in freier Trägerschaft, da für letztere
der neue Tarifvertrag-Länder von Anfang an als ausschließliche Grundlage gilt.
Darüber hinaus enthält der
Gesetzentwurf einige Änderungen für das öffentliche Schulwesen:
1. Die Schulträger sollen die Möglichkeit erhalten,
Kapazitätsgrenzen für die einzelnen allgemein bildenden Schulen festzulegen.
Damit wird es ihnen erleichtert, sich für eine Öffnung der Schulbezirke und
Schuleinzugsbereiche zu entscheiden.
2. Die Einführung der Zweitkorrektur von
Prüfungsarbeiten an Gymnasien wird flexibilisiert.
3. Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und
Betreuungskräfte an Förderschulen können auch verbindlich an den Förderschulen
eingesetzt werden.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr den Verbänden und
dem Landesschulbeirat zur Stellungnahme zugeleitet.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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