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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Schulgesetzänderung soll
Ersatzschulfinanzierung rechtssicherer gestalten - Gesamtumfang der
Landeszuweisungen wird nicht verringert

09.10.2007, Magdeburg – 539

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 539/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 539/07

 

 

 

Magdeburg, den 9. Oktober 2007

 

 

 

Schulgesetzänderung soll

Ersatzschulfinanzierung rechtssicherer gestalten - Gesamtumfang der

Landeszuweisungen wird nicht verringert

 

Das Kabinett hat heute den Entwurf eines 10.

Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen

und zur Anhörung freigegeben. Das Gesetz soll zum Schuljahresbeginn 2007/08

rückwirkend in Kraft treten, um den Auflagen der Verwaltungsgerichte zu entsprechen.

Die Gesetzesänderung dient in erster Linie der Rechtssicherheit. Dazu werden

wesentliche Regelungsinhalte aus der Ersatzschulverordnung in das Schulgesetz

aufgenommen, vor allem die für die Finanzhilfe wichtigen Berechnungsparameter

Wochenstundenbedarf je Klasse, Wochenstundenangebot je Lehrkraft sowie Schüler

je Klasse. Ausgangspunkt waren Gerichtsentscheidungen, in denen festgestellt

worden war, dass sich für einzelne Regelungen der Ersatzschulverordnung im

Schulgesetz keine ausreichende Grundlage findet.

 

Zugleich soll die Höhe der

Finanzhilfe für die Schulen in freier Trägerschaft transparenter und

verlässlicher berechnet werden. Ein Bezug auf die laufenden Personalkosten der

vergleichbaren öffentlichen Schule, der immer ein Konfliktpunkt mit den Schulen

in freier Trägerschaft war, entfällt. Die Landesregierung hält es nicht für

sachgerecht, sämtliche Kosten des öffentlichen Schulwesens als Grundlage

der Ersatzschulfinanzierung heranzuziehen. Zu den Sonderbelastungen des

öffentlichen Schulwesens gehören z.B. der Erhalt  ortsnaher, kleiner und kostenintensiver Schulstandorte, die

Altersstruktur der Lehrkräfte, die Lehreraus-, -fort- und -weiterbildung, die

Schulverwaltung u.a.m..

 

Der Gesamtumfang der

Ersatzschulfinanzierung wird sich durch die Gesetzesänderung nicht verändern.

Allerdings unterscheiden sich die Schülerkostensätze zwischen schon bestehenden

und künftig neu entstehenden Schulen in freier Trägerschaft, da für letztere

der neue Tarifvertrag-Länder von Anfang an als ausschließliche Grundlage gilt.

 

Darüber hinaus enthält der

Gesetzentwurf einige Änderungen für das öffentliche Schulwesen:

 

1. Die Schulträger sollen die Möglichkeit erhalten,

Kapazitätsgrenzen für die einzelnen allgemein bildenden Schulen festzulegen.

Damit wird es ihnen erleichtert, sich für eine Öffnung der Schulbezirke und

Schuleinzugsbereiche zu entscheiden.

 

2. Die Einführung der Zweitkorrektur von

Prüfungsarbeiten an Gymnasien wird flexibilisiert.

 

3. Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und

Betreuungskräfte an Förderschulen können auch verbindlich an den Förderschulen

eingesetzt werden.

 

Der Gesetzentwurf wird nunmehr den Verbänden und

dem Landesschulbeirat zur Stellungnahme zugeleitet.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de