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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Staatssekretär Erben: Kampfhundegesetz darf
nicht erst greifen, wenn ein Hund schon zugebissen hat

08.10.2007, Magdeburg – 276

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 276/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 276/07

 

 

 

Magdeburg, den 8. Oktober 2007

 

 

 

 

 

Staatssekretär Erben: Kampfhundegesetz darf

nicht erst greifen, wenn ein Hund schon zugebissen hat

 

Angesichts des aktuellen

Beißvorfalls mit einem Boxer-Staffordshire-Mischling, der am gestrigen Sonntag

in Wernigerode seinen eigenen Halter angegriffen hatte und von der Polizei

getötet werden musste, erklärt der Staatssekretär im Innenministerium, Rüdiger

Erben (SPD):

 

¿Die Gegner eines

Kampfhundegesetzes mit Rasseliste argumentieren, keine Hunderasse sei von Natur

aus aggressiv. In der Praxis erleben wir aber immer wieder, dass bestimmte

Rassehunde oder Mischlinge eben doch ein besonders aggressives Verhalten an den

Tag legen oder aufgrund ihrer Kraft und Größe besonders schwerwiegende

Verletzungen zufügen können.

 

Ein Gesetz, dass erst greift,

wenn ein Hund schon einmal zugebissen hat, ist kein taugliches Gesetz. Wir

brauchen eine Lösung, die zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung beitragen

kann. Deshalb muss es neben den individuellen, halter- und hundebezogenen

Auflagen und Verboten auch eine Liste der Hunde geben, bei denen ein besonderes

Risiko unterstellt werden kann.¿

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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