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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Aussetzung der Flächenstilllegung
für das Jahr 2008 bietet Landwirten Handlungsraum

04.10.2007, Magdeburg – 105

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:

105/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 105/07

 

 

 

Magdeburg, den 4. Oktober 2007

 

 

 

Aussetzung der Flächenstilllegung

für das Jahr 2008 bietet Landwirten Handlungsraum

 

 

 

 

 

Die Entscheidung des EU-Agrarrates am 26. September, die

Pflichtstilllegung in der Europäischen Union im Jahr 2008 auf ¿Null¿ zu setzen,

hat auch in den landwirtschaftlichen Unternehmen Sachsen-Anhalts eine breite

Zustimmung gefunden.

 

Mit der Verordnung 1107/2007 des Rates wurde die

Entscheidung bereits am 28. September rechtswirksam umgesetzt.

 

Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt weist darauf

hin, dass sich für die Landwirte aus dieser Regelung im Jahr 2008 folgende

Möglichkeiten ergeben:

 

Grundsätzlich sind die Zahlungsansprüche für die

Pflichtstilllegung 2008 wie in den Vorjahren mit stilllegungsfähiger Fläche

zuerst zu aktivieren und auch im Sammelantrag Direktzahlungen zu dokumentieren.

 

Auf diesen Flächen ist jedoch dann ein Anbau aller

landwirtschaftlichen Kulturen möglich, ohne einen Vertrag für den Anbau

nachwachsender Rohstoffe abschließen zu müssen.

 

Damit erübrigt sich auch die Festlegung von

Referenzerträgen für diese Flächen.

 

Für Erstaufforstungsflächen und den mehrjährigen Anbau von

nachwachsenden Rohstoffen können auch weiterhin Zahlungsansprüche Stilllegung

mit den bisherigen Anforderungen aktiviert werden.

 

Es ist auch möglich, für Kulturen mit einem gekoppelten

Prämienbetrag die spezielle Beihilfe wie z. B. die Eiweißpflanzenprämie oder

die Beihilfe für Kartoffelstärke zu beantragen.

 

Ausgeschlossen ist jedoch die Beantragung der Beihilfe für

Energiepflanzen auf diesen im Sammelantrag gekennzeichneten Flächen.

 

Die Herabsenkung des Stilllegungssatzes auf ¿Null¿

verpflichtet die Landwirte jedoch nicht, genannte Flächen zu kultivieren. Sie

können sie weiter auf freiwilliger Basis stilllegen und Umweltschutzregelungen

anwenden.

 

Die Beihilfe für Energiepflanzen kann wie bisher auf den

Ackerflächen außerhalb der gekennzeichneten Pflichtstilllegungsflächen

beantragt werden. Es gelten dabei die bisherigen Anforderungen fort.

 

Im Rahmen der Überprüfung der Agrarreform für den

Zeitraum ab 2009 wird sich die EU-Kommission mit einer dauerhaften Aufhebung

der Pflichtstilllegung befassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt

Pressestelle

Olvenstedter Straße 4

39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1950

Fax: (0391) 567-1964

Mail: pr@mlu.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de