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Aussetzung der Flächenstilllegung
für das Jahr 2008 bietet Landwirten Handlungsraum
04.10.2007, Magdeburg – 105
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:
105/07
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 105/07
Magdeburg, den 4. Oktober 2007
Aussetzung der Flächenstilllegung
für das Jahr 2008 bietet Landwirten Handlungsraum
Die Entscheidung des EU-Agrarrates am 26. September, die
Pflichtstilllegung in der Europäischen Union im Jahr 2008 auf ¿Null¿ zu setzen,
hat auch in den landwirtschaftlichen Unternehmen Sachsen-Anhalts eine breite
Zustimmung gefunden.
Mit der Verordnung 1107/2007 des Rates wurde die
Entscheidung bereits am 28. September rechtswirksam umgesetzt.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt weist darauf
hin, dass sich für die Landwirte aus dieser Regelung im Jahr 2008 folgende
Möglichkeiten ergeben:
Grundsätzlich sind die Zahlungsansprüche für die
Pflichtstilllegung 2008 wie in den Vorjahren mit stilllegungsfähiger Fläche
zuerst zu aktivieren und auch im Sammelantrag Direktzahlungen zu dokumentieren.
Auf diesen Flächen ist jedoch dann ein Anbau aller
landwirtschaftlichen Kulturen möglich, ohne einen Vertrag für den Anbau
nachwachsender Rohstoffe abschließen zu müssen.
Damit erübrigt sich auch die Festlegung von
Referenzerträgen für diese Flächen.
Für Erstaufforstungsflächen und den mehrjährigen Anbau von
nachwachsenden Rohstoffen können auch weiterhin Zahlungsansprüche Stilllegung
mit den bisherigen Anforderungen aktiviert werden.
Es ist auch möglich, für Kulturen mit einem gekoppelten
Prämienbetrag die spezielle Beihilfe wie z. B. die Eiweißpflanzenprämie oder
die Beihilfe für Kartoffelstärke zu beantragen.
Ausgeschlossen ist jedoch die Beantragung der Beihilfe für
Energiepflanzen auf diesen im Sammelantrag gekennzeichneten Flächen.
Die Herabsenkung des Stilllegungssatzes auf ¿Null¿
verpflichtet die Landwirte jedoch nicht, genannte Flächen zu kultivieren. Sie
können sie weiter auf freiwilliger Basis stilllegen und Umweltschutzregelungen
anwenden.
Die Beihilfe für Energiepflanzen kann wie bisher auf den
Ackerflächen außerhalb der gekennzeichneten Pflichtstilllegungsflächen
beantragt werden. Es gelten dabei die bisherigen Anforderungen fort.
Im Rahmen der Überprüfung der Agrarreform für den
Zeitraum ab 2009 wird sich die EU-Kommission mit einer dauerhaften Aufhebung
der Pflichtstilllegung befassen.
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