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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Landesregierung bringt Begleitgesetz zur
Gemeindegebietsreform in den Landtag ein / Verbindlicher Rahmen zur
Ausgestaltung der freiwilligen Phase

02.10.2007, Magdeburg – 523

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 523/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 523/07

 

 

 

Magdeburg, den 2. Oktober 2007

 

 

 

Landesregierung bringt Begleitgesetz zur

Gemeindegebietsreform in den Landtag ein / Verbindlicher Rahmen zur

Ausgestaltung der freiwilligen Phase

 

Die Landesregierung hat den gesetzlichen Rahmen für

die freiwillige Phase der Gemeindegebietsreform abgesteckt. In ihrer heutigen

Sitzung beschloss sie die Einbringung des Begleitgesetzes in den Landtag. ¿Damit

kann bis zum Jahresende Rechtssicherheit über die Grundsätze der Reform und die

Regeln zur Einführung der Verbandsgemeinde als Ausnahmeregelung geschaffen

werden¿, erklärte Innenminister Holger Hövelmann.

 

Zuvor waren die kommunalen Spitzenverbände zum

Gesetzentwurf angehört worden. Hövelmann: ¿Die ganz überwiegende Zahl der

Regelungen ist in Übereinstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden getroffen

worden. Mehrere Vorschläge der Verbände, die das Gesetz klarer und praktikabler

machen, sind in den Entwurf eingeflossen. Wir legen ein solides und handhabbares

Gesetz vor.¿

 

Durch den Gesetzentwurf werden in Form eines

Artikelgesetzes insbesondere folgende Aspekte der Gemeindegebietsreform

geregelt:

 

¿

Das

Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetz

definiert als Ziel der Neugliederung zukunftsfähige gemeindliche Strukturen,

die in der Lage sind, die eigenen und übertragenen Aufgaben dauerhaft sachgerecht,

effizient und in hoher Qualität zu erfüllen und die wirtschaftliche Nutzung der

erforderlichen kommunalen Einrichtungen zu sichern. Für die Bildung von

Einheits- oder Verbandsgemeinden werden die Mindestgröße von 10.000 Einwohnern

und Regelungen für Ausnahmefälle festgeschrieben. Der Entwurf legt fest, dass

im Umland der kreisfreien Städte, in Verwaltungsgemeinschaften mit Trägergemeinde

oder mit einem prägenden Grundzentrum als Bevölkerungsschwerpunkt nur

Einheitsgemeinden gebildet werden können. Das Gesetz regelt auch das Verfahren

für notwendige Eingemeindungen in die Mittelzentren.

 

¿

Das

Verbandsgemeindegesetz regelt den

Zuständigkeitskatalog für die Verbandsgemeinde sowie Aufgaben und Wahl des

Verbandsgemeinderates und des Verbandsgemeindebürgermeisters. Stichtag für die

Bildung von Verbandsgemeinden ist der 30. Juni 2009. In der anschließenden

gesetzlichen Phase werden ausschließlich Einheitsgemeinden gebildet.

 

¿

In

der Gemeindeordnung wird für

Einheitsgemeinden mit Ortschaftsverfassung als Alternative zu Ortschaftsrat und

Ortsbürgermeister das Amt eines Ortsvorstehers geschaffen, der vom Gemeinderat

gewählt wird. Für Ortsteile der Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden gibt

es keine Ortschaftsverfassung.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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