Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zum
Glücksspielrecht / Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
02.10.2007, Magdeburg – 522
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 522/07
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 522/07
Magdeburg, den 2. Oktober 2007
Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zum
Glücksspielrecht / Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung
beschlossen, einen Gesetzentwurf zum Glücksspielrecht in den Landtag
einzubringen. Mit dem Gesetz zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften
in Sachsen-Anhalt stimmt das Land dem zwischen den Ländern ausgehandelten
Glücksspielstaatsvertrag zu. In der Folge dieses Vertrages werden das
Glücksspielgesetz und das Spielbankgesetz angepasst. Vor dieser zweiten
Kabinettsbefassung waren 80 Verbände und Stellen angehört worden.
Innenminister
Holger Hövelmann: ¿Das sachsen-anhaltische Glücksspielrecht bleibt klar darauf
ausgerichtet, Wettsucht zu bekämpfen. Die Einnahme aus Lotterien und Wetten
werden weiterhin ganz überwiegend für gemeinnützige Zwecke eingesetzt.¿
Notwendig
wurde der neue Staatsvertrag durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
28. März 2007, in dem es feststellte, dass ein staatliches Wettmonopol mit dem
Grundgesetz nur dann vereinbar sei, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung
von Suchtgefahren ausgerichtet sei.
Impressum:
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Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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