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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zum
Glücksspielrecht / Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts

02.10.2007, Magdeburg – 522

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 522/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 522/07

 

 

 

Magdeburg, den 2. Oktober 2007

 

 

 

Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zum

Glücksspielrecht / Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts

 

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung

beschlossen, einen Gesetzentwurf zum Glücksspielrecht in den Landtag

einzubringen. Mit dem Gesetz zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften

in Sachsen-Anhalt stimmt das Land dem zwischen den Ländern ausgehandelten

Glücksspielstaatsvertrag zu. In der Folge dieses Vertrages werden das

Glücksspielgesetz und das Spielbankgesetz angepasst. Vor dieser zweiten

Kabinettsbefassung waren 80 Verbände und Stellen angehört worden.

 

Innenminister

Holger Hövelmann: ¿Das sachsen-anhaltische Glücksspielrecht bleibt klar darauf

ausgerichtet, Wettsucht zu bekämpfen. Die Einnahme aus Lotterien und Wetten

werden weiterhin ganz überwiegend für gemeinnützige Zwecke eingesetzt.¿

 

Notwendig

wurde der neue Staatsvertrag durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom

28. März 2007, in dem es feststellte, dass ein staatliches Wettmonopol mit dem

Grundgesetz nur dann vereinbar sei, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung

von Suchtgefahren ausgerichtet sei.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

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Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de