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Kabinett bringt Änderung des
Finanzausgleichsgesetzes auf den Weg / Innenminister Hövelmann: Zentrale Orte
werden gestärkt
02.10.2007, Magdeburg – 521
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 521/07
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 521/07
Magdeburg, den 2. Oktober 2007
Kabinett bringt Änderung des
Finanzausgleichsgesetzes auf den Weg / Innenminister Hövelmann: Zentrale Orte
werden gestärkt
Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung
in Magdeburg den Entwurf zur Änderung des Finanzausgleichgesetzes (FAG)
gebilligt und die Einbringung in den Landtag beschlossen. Zum Entwurf waren der
Landesrechnungshof, die kommunalen Spitzenverbände und die Liga der freien
Wohlfahrtsverbände angehört worden.
¿Mit der Novelle werden die zentralen Orte
gestärkt¿, erläuterte Innenminister Holger Hövelmann. ¿Gleichzeitig wird die
Handhabung des Gesetzes für die Kommunen vereinfacht.¿ Im Einzelnen verfolgt
der Gesetzentwurf folgende Ziele:
·
Durch
den Zusammenschluss der kreisfreien Stadt Dessau mit der Stadt Roßlau aus dem
bisherigen Landkreis Anhalt-Zerbst zum 12.07.2007 gab es zwischen den Gruppen
der kreisangehörigen Gemeinden und der kreisfreien Städte eine Verschiebung von
fast 14.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Dieser Verschiebung wird Rechnung
getragen durch eine Umschichtung von etwa zwölf Millionen Euro zugunsten der
kreisfreien Städte.
Entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag werden die zentralen Orte
gestärkt. Innerhalb der Gruppe der kreisangehörigen Gemeinden werden zu ihren
Gunsten Mittel in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro umgeschichtet.
Mit der Gesetzesänderung wird die Möglichkeit geschaffen, die Bildung von
Einheits- und Verbandsgemeinden finanziell zu unterstützen.
·
Die
bisherige Unterstützung finanzschwacher Gemeinden bei der Kofinanzierung von
nach dem Entflechtungsgesetz (früher Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz)
geförderten kommunalen Straßenbauvorhaben wird bis einschließlich 2009
fortgesetzt.
·
Durch
eine vereinfachte Steuerkraftberechnung und die Einführung des bundesweit
üblichen Nettoprinzips bei der Gewerbesteuer, bei dem die von den Gemeinden
abzuführende Gewerbesteuerumlage bei der Steuerkraftberechnung berücksichtigt
wird, wird die Handhabung des FAG für alle Beteiligten vereinfacht. Im
Zusammenhang damit wird für die Landkreise die Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage
angepasst. Diese Regelung wird befristet bis zum 31.12. 2010.
Hövelmann: ¿Mit diesen Änderungen passen wir das
FAG an neue Herausforderungen an und sorgen für die Handlungsfähigkeit
insbesondere der zentralen Orte bei den Aufgaben, die sie auch für das Umland
erbringen.¿
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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