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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Kabinett bringt Änderung des
Finanzausgleichsgesetzes auf den Weg / Innenminister Hövelmann: Zentrale Orte
werden gestärkt

02.10.2007, Magdeburg – 521

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 521/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 521/07

 

 

 

Magdeburg, den 2. Oktober 2007

 

 

 

Kabinett bringt Änderung des

Finanzausgleichsgesetzes auf den Weg / Innenminister Hövelmann: Zentrale Orte

werden gestärkt

 

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung

in Magdeburg den Entwurf zur Änderung des Finanzausgleichgesetzes (FAG)

gebilligt und die Einbringung in den Landtag beschlossen. Zum Entwurf waren der

Landesrechnungshof, die kommunalen Spitzenverbände und die Liga der freien

Wohlfahrtsverbände angehört worden.

 

¿Mit der Novelle werden die zentralen Orte

gestärkt¿, erläuterte Innenminister Holger Hövelmann. ¿Gleichzeitig wird die

Handhabung des Gesetzes für die Kommunen vereinfacht.¿ Im Einzelnen verfolgt

der Gesetzentwurf folgende Ziele:

 

·

Durch

den Zusammenschluss der kreisfreien Stadt Dessau mit der Stadt Roßlau aus dem

bisherigen Landkreis Anhalt-Zerbst zum 12.07.2007 gab es zwischen den Gruppen

der kreisangehörigen Gemeinden und der kreisfreien Städte eine Verschiebung von

fast 14.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Dieser Verschiebung wird Rechnung

getragen durch eine Umschichtung von etwa zwölf Millionen Euro zugunsten der

kreisfreien Städte.

Entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag werden die zentralen Orte

gestärkt. Innerhalb der Gruppe der kreisangehörigen Gemeinden werden zu ihren

Gunsten Mittel in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro umgeschichtet.

Mit der Gesetzesänderung wird die Möglichkeit geschaffen, die Bildung von

Einheits- und Verbandsgemeinden finanziell zu unterstützen.

 

 

 

·

Die

bisherige Unterstützung finanzschwacher Gemeinden bei der Kofinanzierung von

nach dem Entflechtungsgesetz (früher Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz)

geförderten kommunalen Straßenbauvorhaben wird bis einschließlich 2009

fortgesetzt.

 

 

 

·

Durch

eine vereinfachte Steuerkraftberechnung und die Einführung des bundesweit

üblichen Nettoprinzips bei der Gewerbesteuer, bei dem die von den Gemeinden

abzuführende Gewerbesteuerumlage bei der Steuerkraftberechnung berücksichtigt

wird, wird die Handhabung des FAG für alle Beteiligten vereinfacht. Im

Zusammenhang damit wird für die Landkreise die Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage

angepasst. Diese Regelung wird befristet bis zum 31.12. 2010.

 

Hövelmann: ¿Mit diesen Änderungen passen wir das

FAG an neue Herausforderungen an und sorgen für die Handlungsfähigkeit

insbesondere der zentralen Orte bei den Aufgaben, die sie auch für das Umland

erbringen.¿

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de