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Polizei verbietet NPD-Aufmarsch in
Gräfenhainichen / Innenminister: Null Toleranz gegen drohende rechtsextreme
Straftaten
02.10.2007, Magdeburg – 273
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 273/07
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 273/07
Magdeburg, den 2. Oktober 2007
Polizei verbietet NPD-Aufmarsch in
Gräfenhainichen / Innenminister: Null Toleranz gegen drohende rechtsextreme
Straftaten
Die
Polizeidirektion Dessau-Roßlau hat den von der rechtsextremen NPD für den
kommenden Samstag, 6.10.2007, angemeldeten Aufmarsch in Gräfenhainichen
verboten. Das gilt auch für jeden Versuch einer Ersatzveranstaltung. Für den
NPD-Aufmarsch wurden 200 Teilnehmer erwartet, für insgesamt vier
Gegenveranstaltungen 2.000 Teilnehmer.
Innenminister Holger Hövelmann
(SPD) begrüßte die Entscheidung der Polizei ausdrücklich. ¿Die Vorgeschichte
lässt erwarten, dass von dieser Kundgebung rechtsextreme Straftaten ausgehen
würden. Unser Kurs, null Toleranz gegenüber solchen Delikten zu zeigen,
verlangt Maßnahmen wie dieses Verbot¿, erklärte der Minister.
Die Verbotsverfügung stützt sich
auf die mangelnde Eignung der Versammlungsleiterin, auf das Verhalten der NPD
und der mit ihnen verbündeten rechtsextremen ¿Freien Kräfte¿ bei der Anmeldung
der Kundgebung, auf einschlägige Vorstrafen der Organisatoren und auf die
Zielstellung der Veranstaltung.
Anmelderin des Aufmarschs ist im
Namen der NPD die Kreisvorsitzende von Anhalt-Bitterfeld, Carola Holz, die
zugleich als kommissarische Landesvorsitzende fungiert. Holz gab im Vorfeld der
Veranstaltung zu erkennen, dass sie bei Auseinandersetzungen mit
Gegendemonstranten das Gewaltmonopol des Staates nicht akzeptiert. Beim
Kooperationsgespräch mit der Polizei wurde sie durch Vertreter der ¿Freien
Kräfte¿ begleitet, die offenkundig erheblichen Einfluss auf die Vorbereitung
nehmen. Einer ihrer Vertreter trug dabei ein antisemitisches T-Shirt; gegen
ihn wird nunmehr wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt. Weitere
Vertreter sind einschlägig vorbestraft oder traten bei Veranstaltungen in
Erscheinung, bei denen es zu brutalen Übergriffen von Neonazis kam.
Laut Anmeldung war der Aufmarsch
scheinbar ¿gegen Kinderschänder und häusliche Gewalt¿ gerichtet. In der
tatsächlichen Mobilisierung trat dieses Motto jedoch völlig in den Hintergrund.
Die Polizei geht davon aus, dass es der NPD und ihren Verbündeten stattdessen
um eine Machtdemonstration auf den Straßen von Gräfenhainichen geht. Mit Verherrlichungen
der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft und einem verfassungswidrigen
Eintreten für die Todesstrafe ist zu rechnen.
Zur Abwehr einer unmittelbaren
Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung musste der Aufmarsch deshalb
verboten werden.
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