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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Kultusministerium beabsichtigt
keine Schulgelderhöhung bei Schulen in freier Trägerschaft

26.09.2007, Magdeburg – 203

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 203/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium -

Pressemitteilung Nr.: 203/07

 

 

 

Magdeburg, den 26. September 2007

 

 

 

Kultusministerium beabsichtigt

keine Schulgelderhöhung bei Schulen in freier Trägerschaft

 

 

 

Das Kultusministerium begrüßt die Initiative des

Verbandes der deutschen Privatschulen Sachsen-Anhalts, Aktionstage der Schulen

in freier Trägerschaft zu organisieren. Zwischen dem 22. und 29. September 2007

werden in Sachsen-Anhalt zum zweiten Mal die ¿Tage der freien Schulen¿

stattfinden. Zur Vorbereitung der Veranstaltungen, insbesondere der

Podiumsdiskussion am 27.09.2007, haben die Eltern der Schülerinnen und Schüler

an Ersatzschulen ein Schreiben erhalten, in dem einige Aussagen nicht

zutreffend sind.

 

 

 

Aus diesem Grunde stellt Staatssekretär Willems

Folgendes richtig:

 

 

 

1. Richtig ist, dass die Landesregierung derzeit einen neuen Schulgesetzentwurf

berät, der  auch Regelungen für die Schulen in freier Trägerschaft trifft.

 

Mit der zehnten Änderung des Schulgesetzes des

Landes Sachsen-Anhalts sind aber keine Kürzungen der Finanzhilfe beabsichtigt.

Vielmehr soll die Ausgestaltung der Finanzhilfe für Schulen in freier

Trägerschaft unter Berücksichtigung von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte

in der Vergangenheit rechtssicherer gestaltet werden. Damit wird die

Finanzhilfe transparenter und verlässlicher prognostizierbar.

Insgesamt gilt, den Bestand der Schulen in freier Trägerschaft in

Sachsen-Anhalt weiterhin zu sichern und ihnen eine gute Entwicklung zu

ermöglichen.

 

 

 

2. Dass behauptet wird, die Schulen in freier Trägerschaft seien in der

Vergangenheit nicht auskömmlich finanziert worden, entbehrt jeder Grundlage.

Tatsächlich erhalten die Schulen in freier Trägerschaft 90 % ihrer

Personalkosten und darüber hinaus davon 15 % bis 25 % für Sachkosten. Viele

Schulen in freier Trägerschaft betonen selbst, dass bei wirtschaftlichem Umgang

mit diesen Geldern die Unterhaltung und Gründung von Schulen durchaus möglich

sei.

 

 

 

3. Nahezu abenteuerlich ist die Behauptung, dass man im Ministerium davon

ausgehe, dass den Eltern ein Schulgeld von durchschnittlich 120 Euro zuzumuten

ist. Richtig ist, dass die bundesweite Rechtssprechung in einem Fall ein

Schulgeld in dieser Höhe für unbedenklich gehalten halt. In der Realität ist es

aber allein Sache der Schulen in freier Trägerschaft, die Höhe des Schulgeldes

zu bestimmen, in dem sie die vom Land erhaltene Finanzhilfe wirtschaftlich

einsetzen. Zu beachten ist hier aber der Artikel 7 (4) Satz 3 GG. Dieser

gebietet, dass die Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der

Eltern nicht gefördert werden darf. Die Einhaltung dieses Gebots ist eine

entscheidende Genehmigungsvoraussetzung für die Errichtung einer Schule in

freier Trägerschaft.

 

Die zukünftige Ersatzschulfinanzierung wird also

nicht zu unzumutbaren Schulgeldzahlungen führen.

 

 

 

4. Absolut unrichtig ist, dass in der Vergangenheit den Schulen in freier

Trägerschaft bestimmte Kosten einer öffentlichen Schule, auf die sie einen

Anspruch haben, nicht erstattet worden sind. Hierbei ist zu beachten, dass zum

Einen die Kosten für einen öffentlichen Schüler selbst nach Auskunft der von

den freien Trägern vorgelegten Gutachten nicht exakt aus dem kommunalen und aus

dem Landeshaushalt zu ermitteln sind, weil sehr unterschiedliche

Haushaltskapitel berührt sind. Zum Anderen müssen die freien Träger zahlreiche

Sonderbelastungen des öffentlichen Schulwesens nicht tragen und haben daher

auch keinen Anspruch auf gleiche Finanzierung (Bsp. Lehrerausbildung, Schulnetz

in dünnbesiedelten Gebieten, Altersstruktur der Lehrkräfte).

 

 

 

5. Die Landesregierung unterstützt jede Initiative zur Gründung einer

freien Schulen. Diese Position ist mit Blick auf die schwierige Situation in

der Schulentwicklungsplanung nicht immer ganz einfach zu vertreten. So wurden

seit 2002 im allgemein bildenden Bereich 31 Ersatzschulen im Land genehmigt. Im

Vergleich dazu wurden von 1994 ¿ 2002 23 Ersatzschulen im allgemein bildenden

Bereich genehmigt. Damit besuchten im Schuljahr 2006/07 4,9 % aller

Schülerinnen und Schüler im Land im allgemein bildenden Bereich Schulen in

freier Trägerschaft.

 

 

 

Vor diesem Hintergrund kann die Landesregierung nur

dazu auffordern, zu einer sachgerechten Diskussion zurückzukehren, die im

Rahmen des Anhörungsverfahrens ermöglicht wird.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Kultusministerium des Landes

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