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Kultusministerium beabsichtigt
keine Schulgelderhöhung bei Schulen in freier Trägerschaft
26.09.2007, Magdeburg – 203
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 203/07
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 203/07
Magdeburg, den 26. September 2007
Kultusministerium beabsichtigt
keine Schulgelderhöhung bei Schulen in freier Trägerschaft
Das Kultusministerium begrüßt die Initiative des
Verbandes der deutschen Privatschulen Sachsen-Anhalts, Aktionstage der Schulen
in freier Trägerschaft zu organisieren. Zwischen dem 22. und 29. September 2007
werden in Sachsen-Anhalt zum zweiten Mal die ¿Tage der freien Schulen¿
stattfinden. Zur Vorbereitung der Veranstaltungen, insbesondere der
Podiumsdiskussion am 27.09.2007, haben die Eltern der Schülerinnen und Schüler
an Ersatzschulen ein Schreiben erhalten, in dem einige Aussagen nicht
zutreffend sind.
Aus diesem Grunde stellt Staatssekretär Willems
Folgendes richtig:
1. Richtig ist, dass die Landesregierung derzeit einen neuen Schulgesetzentwurf
berät, der auch Regelungen für die Schulen in freier Trägerschaft trifft.
Mit der zehnten Änderung des Schulgesetzes des
Landes Sachsen-Anhalts sind aber keine Kürzungen der Finanzhilfe beabsichtigt.
Vielmehr soll die Ausgestaltung der Finanzhilfe für Schulen in freier
Trägerschaft unter Berücksichtigung von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte
in der Vergangenheit rechtssicherer gestaltet werden. Damit wird die
Finanzhilfe transparenter und verlässlicher prognostizierbar.
Insgesamt gilt, den Bestand der Schulen in freier Trägerschaft in
Sachsen-Anhalt weiterhin zu sichern und ihnen eine gute Entwicklung zu
ermöglichen.
2. Dass behauptet wird, die Schulen in freier Trägerschaft seien in der
Vergangenheit nicht auskömmlich finanziert worden, entbehrt jeder Grundlage.
Tatsächlich erhalten die Schulen in freier Trägerschaft 90 % ihrer
Personalkosten und darüber hinaus davon 15 % bis 25 % für Sachkosten. Viele
Schulen in freier Trägerschaft betonen selbst, dass bei wirtschaftlichem Umgang
mit diesen Geldern die Unterhaltung und Gründung von Schulen durchaus möglich
sei.
3. Nahezu abenteuerlich ist die Behauptung, dass man im Ministerium davon
ausgehe, dass den Eltern ein Schulgeld von durchschnittlich 120 Euro zuzumuten
ist. Richtig ist, dass die bundesweite Rechtssprechung in einem Fall ein
Schulgeld in dieser Höhe für unbedenklich gehalten halt. In der Realität ist es
aber allein Sache der Schulen in freier Trägerschaft, die Höhe des Schulgeldes
zu bestimmen, in dem sie die vom Land erhaltene Finanzhilfe wirtschaftlich
einsetzen. Zu beachten ist hier aber der Artikel 7 (4) Satz 3 GG. Dieser
gebietet, dass die Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der
Eltern nicht gefördert werden darf. Die Einhaltung dieses Gebots ist eine
entscheidende Genehmigungsvoraussetzung für die Errichtung einer Schule in
freier Trägerschaft.
Die zukünftige Ersatzschulfinanzierung wird also
nicht zu unzumutbaren Schulgeldzahlungen führen.
4. Absolut unrichtig ist, dass in der Vergangenheit den Schulen in freier
Trägerschaft bestimmte Kosten einer öffentlichen Schule, auf die sie einen
Anspruch haben, nicht erstattet worden sind. Hierbei ist zu beachten, dass zum
Einen die Kosten für einen öffentlichen Schüler selbst nach Auskunft der von
den freien Trägern vorgelegten Gutachten nicht exakt aus dem kommunalen und aus
dem Landeshaushalt zu ermitteln sind, weil sehr unterschiedliche
Haushaltskapitel berührt sind. Zum Anderen müssen die freien Träger zahlreiche
Sonderbelastungen des öffentlichen Schulwesens nicht tragen und haben daher
auch keinen Anspruch auf gleiche Finanzierung (Bsp. Lehrerausbildung, Schulnetz
in dünnbesiedelten Gebieten, Altersstruktur der Lehrkräfte).
5. Die Landesregierung unterstützt jede Initiative zur Gründung einer
freien Schulen. Diese Position ist mit Blick auf die schwierige Situation in
der Schulentwicklungsplanung nicht immer ganz einfach zu vertreten. So wurden
seit 2002 im allgemein bildenden Bereich 31 Ersatzschulen im Land genehmigt. Im
Vergleich dazu wurden von 1994 ¿ 2002 23 Ersatzschulen im allgemein bildenden
Bereich genehmigt. Damit besuchten im Schuljahr 2006/07 4,9 % aller
Schülerinnen und Schüler im Land im allgemein bildenden Bereich Schulen in
freier Trägerschaft.
Vor diesem Hintergrund kann die Landesregierung nur
dazu auffordern, zu einer sachgerechten Diskussion zurückzukehren, die im
Rahmen des Anhörungsverfahrens ermöglicht wird.
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