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Justizverwaltung stellt bei Ebay
ein
24.08.2007, Magdeburg – 53
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 053/07
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 053/07
Magdeburg, den 24. August 2007
Justizverwaltung stellt bei Ebay
ein
Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justiz geht neue
Wege. Als erste Justizverwaltung bundesweit werden Gegenstände, die im Rahmen
der Vermögensabschöpfung von Straftaten für verfallen erklärt oder eingezogen
wurden, über die Internet-Plattform Ebay verwertet. Unter ¿justiz-magdeburg¿
werden zur ¿Premiere¿ seit Montag von der Staatsanwaltschaft Magdeburg zwei
Ringe angeboten. Staatssekretär Burkhard Lischka gab heute weitere
Schmuckstücke zum Verkauf frei. Lischka: ¿Im Rahmen der Verfolgung von
Straftaten zieht die Staatsanwaltschaft Gegenstände, darunter auch Schmuck,
ein. Wir wollen einem möglichst breiten Bevölkerungskreis die Möglichkeit
geben, diese Stücke zu erwerben.¿
Der Staatssekretär verspricht sich
viel von dem neuen Weg: ¿Verglichen mit einer öffentlichen Versteigerung über
den örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher kann jetzt ein weit größerer
Bieterkreis angesprochen werden.¿ Außerdem kann die Verwertung direkt und
kurzfristig über die zuständige Staatsanwaltschaft erfolgen. Voraussichtlich
werde es über Ebay zudem möglich sein, höhere Erlöse zu erzielen. ¿Der neue Weg
ist marktgerecht und hilft der Landeskasse.¿
Bisher wurden Verfalls- und
Einziehungsobjekte zur weiteren Verwertung meist an den jeweils örtlich
zuständigen Gerichtsvollzieher gegeben, der sie öffentlich versteigert hat.
Zukünftig sollen die Gegenstände marktgerechter verwertet werden ¿ über Ebay,
über www.zoll-auktion.de sowie über
gut eingeführte Auktionshäuser. Lischka: ¿Es geht darum, den für den Einzelfall
besten Weg zu wählen.¿
Die jetzt eingestellten
Schmuckstücke sind vorab beim Auktionshaus Bieberle zur Versteigerung angeboten
worden, fanden dort aber keinen Abnehmer. Jetzt liegt der Startpreis deutlich
günstiger. Die Schmuckstücke stammen aus Strafverfahren, in denen die
Verurteilten wegen Rauschgifthandels zu Haftstrafen verurteilt wurden. Zudem
wurde jeweils der Verfall des dem festgestellten Gewinn aus der Straftat
entsprechenden Wertersatzes ausgesprochen. Bei Durchsuchungen der
Räumlichkeiten der Verurteilten wurden unter anderem die jetzt angebotenen
Ringe und die Kette sichergestellt. Das Angebotslimit für die einzelnen
Gegenstände legt die einliefernde Justizbehörde, also in diesem Fall die Staatsanwaltschaft Magdeburg, fest.
Hintergrund:
Das Strafgesetzbuch regelt die
Voraussetzungen für den so genannten Verfall und die Einziehung, die grundsätzlich
als Nebenentscheidungen im Strafurteil entschieden werden. Die gesetzlichen
Grundlagen bilden die Paragraphen 73 bis 76a StGB. Die Wirkung in beiden Fällen
ist der Übergang des Eigentums auf den Staat. Die Verwertung dieser Gegenstände
erfolgt nach den Vorschriften der Strafvollstreckungsverordnung.
Verfall und Einziehung werden durch den
Richter angeordnet. Ziel des Verfalls ist die Abschöpfung von
Vermögensvorteilen aus Straftaten zum Beispiel in Fällen von Rauschgifthandel. Eingezogen
werden kann, was durch die Straftat hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder
Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen ist und dem Straftäter
gehört. Ansprüche Dritter, so z.B. bei Diebstahl, gehen in jedem Fall vor.
Im Jahr 2006 wurden durch die
Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt bei 80 betroffenen Vermögen durch
Einziehung und Verfall Vermögen im Wert von insgesamt über 2,6 Millionen Euro sichergestellt.
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