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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Justizverwaltung stellt bei Ebay
ein

24.08.2007, Magdeburg – 53

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 053/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 053/07

 

 

 

Magdeburg, den 24. August 2007

 

 

 

Justizverwaltung stellt bei Ebay

ein

 

Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justiz geht neue

Wege. Als erste Justizverwaltung bundesweit werden Gegenstände, die im Rahmen

der Vermögensabschöpfung von Straftaten für verfallen erklärt oder eingezogen

wurden, über die Internet-Plattform Ebay verwertet. Unter ¿justiz-magdeburg¿

werden zur ¿Premiere¿ seit Montag von der Staatsanwaltschaft Magdeburg zwei

Ringe angeboten. Staatssekretär Burkhard Lischka gab heute weitere

Schmuckstücke zum Verkauf frei. Lischka: ¿Im Rahmen der Verfolgung von

Straftaten zieht die Staatsanwaltschaft Gegenstände, darunter auch Schmuck,

ein. Wir wollen einem möglichst breiten Bevölkerungskreis die Möglichkeit

geben, diese Stücke zu erwerben.¿

 

Der Staatssekretär verspricht sich

viel von dem neuen Weg: ¿Verglichen mit einer öffentlichen Versteigerung über

den örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher kann jetzt ein weit größerer

Bieterkreis angesprochen werden.¿ Außerdem kann die Verwertung direkt und

kurzfristig über die zuständige Staatsanwaltschaft erfolgen. Voraussichtlich

werde es über Ebay zudem möglich sein, höhere Erlöse zu erzielen. ¿Der neue Weg

ist marktgerecht und hilft der Landeskasse.¿

 

Bisher wurden Verfalls- und

Einziehungsobjekte zur weiteren Verwertung meist an den jeweils örtlich

zuständigen Gerichtsvollzieher gegeben, der sie öffentlich versteigert hat.

Zukünftig sollen die Gegenstände marktgerechter verwertet werden ¿ über Ebay,

über www.zoll-auktion.de sowie über

gut eingeführte Auktionshäuser. Lischka: ¿Es geht darum, den für den Einzelfall

besten Weg zu wählen.¿

 

Die jetzt eingestellten

Schmuckstücke sind vorab beim Auktionshaus Bieberle zur Versteigerung angeboten

worden, fanden dort aber keinen Abnehmer. Jetzt liegt der Startpreis deutlich

günstiger. Die Schmuckstücke stammen aus Strafverfahren, in denen die

Verurteilten wegen Rauschgifthandels zu Haftstrafen verurteilt wurden. Zudem

wurde jeweils der Verfall des dem festgestellten Gewinn aus der Straftat

entsprechenden Wertersatzes ausgesprochen. Bei Durchsuchungen der

Räumlichkeiten der Verurteilten wurden unter anderem die jetzt angebotenen

Ringe und die Kette sichergestellt. Das Angebotslimit für die einzelnen

Gegenstände legt die einliefernde Justizbehörde, also in diesem Fall die Staatsanwaltschaft Magdeburg, fest.

 

Hintergrund:

 

Das Strafgesetzbuch regelt die

Voraussetzungen für den so genannten Verfall und die Einziehung, die grundsätzlich

als Nebenentscheidungen im Strafurteil entschieden werden. Die gesetzlichen

Grundlagen bilden die Paragraphen 73 bis 76a StGB. Die Wirkung in beiden Fällen

ist der Übergang des Eigentums auf den Staat. Die Verwertung dieser Gegenstände

erfolgt nach den Vorschriften der Strafvollstreckungsverordnung.

 

Verfall und Einziehung werden durch den

Richter angeordnet. Ziel des Verfalls ist die Abschöpfung von

Vermögensvorteilen aus Straftaten zum Beispiel in Fällen von Rauschgifthandel. Eingezogen

werden kann, was durch die Straftat hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder

Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen ist und dem Straftäter

gehört. Ansprüche Dritter, so z.B. bei Diebstahl, gehen in jedem Fall vor.

 

Im Jahr 2006 wurden durch die

Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt bei 80 betroffenen Vermögen durch

Einziehung und Verfall Vermögen im Wert von insgesamt über 2,6 Millionen Euro sichergestellt.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Justiz des Landes

Sachsen-Anhalt

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Domplatz 2 - 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail:

presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel:   0391 567-6235Fax:  0391 567-6187Mail:  presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de