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Land unterstützt Straßenbaumaßnahmen der
Stadt Dessau-Roßlau mit 86.210,67 Euro
24.08.2007, Magdeburg – 226
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 226/07
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 226/07
Magdeburg, den 24. August 2007
Land unterstützt Straßenbaumaßnahmen der
Stadt Dessau-Roßlau mit 86.210,67 Euro
Das Land fördert auch in diesem
Jahr den kommunalen Straßenbau. Durch die finanzielle Unterstützung kann so
manches Straßenbauprojekt insbesondere für Städte, die ihren Haushalt
konsolidieren müssen, realisiert werden.
Das Innenministerium stellt der
Stadt Dessau-Roßlau für die Ausbaumaßnahmen
· an der Bundesstraße
185 von Randstraße Alten bis Rüsternweg 63.710,67 Euro und
· an der Bundesstraße
185, Stadteinfahrt ¿ Ost Dessau (Oranienbaumer Chaussee), 22.500,00 Euro zur
Verfügung.
Innenstaatssekretär Rüdiger
Erben (SPD): ¿Dessau-Roßlau, die berühmte Bauhausstadt, liegt
inmitten der Auenlandschaft von Elbe und Mulde. In der Geschichte von Kunst,
Kultur, Architektur und Design des 20. Jahrhunderts hat sie eine besondere
Stellung inne. Aber auch heute werden Innovation, Wissenschaft und
Weltoffenheit groß geschrieben. Die Stadt ist auch ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt
im Dreieck Halle/Leipzig ¿ Magdeburg ¿ Berlin. Das größte und modernste
Berufsschulzentrum Sachsen-Anhalts und die Fachhochschule Anhalt setzen
Zeichen bei der Ausbildung von Fachkräften. Ein hervorragender Ort zum Leben
und Arbeiten. Um auch in Zukunft den Ortsansässigen diese bzw. noch bessere
Bedingungen zu bieten sowie Investoren und Touristen anzulocken, muss der
kommunale Straßenbau weiterhin gefördert werden.¿
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben
und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für
Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern
werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr
der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune
einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist
eine Gemeinde finanziell nicht in der Lage, den 25%igen Eigenanteil zu
erbringen, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann sie gemäß § 11a Abs. 2
Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.
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