Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Anträge für SED-Opferrente jetzt stellen /
Kabinett beauftragt Landesverwaltungsamt mit Abwicklung
14.08.2007, Magdeburg – 418
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 418/07
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 418/07
Magdeburg, den 14. August 2007
Anträge für SED-Opferrente jetzt stellen /
Kabinett beauftragt Landesverwaltungsamt mit Abwicklung
Opfer der SED-Diktatur können in Sachsen-Anhalt ab
sofort formlose Anträge auf Zahlung einer Opfer-Rente stellen. Den Weg dazu
ebnete das Kabinett am heutigen Dienstag in Magdeburg. Die Landesregierung beauftragte
das Landesverwaltungsamt mit seinen Standorten in Halle und Magdeburg mit der
Bearbeitung der Anträge.
Das Landesverwaltungsamt wurde damit vom Kabinett
autorisiert, formlose Anträge bereits jetzt entgegen zu nehmen, obwohl das
Bundesgesetz noch gar nicht veröffentlicht und damit in Kraft getreten ist.
Dieses Vorgehen soll Nachteile für die Betroffenen ausschließen, die durch eine
verspätete Antragstellung entstehen könnten.
Der Bundestag hatte das "Dritte Gesetz zur
Verbesserung rehabilitationsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen
Verfolgung in der ehemaligen DDR" Anfang Juli verabschiedet. Das
Inkrafttreten wird noch für August erwartet. Danach können politisch Verfolgte,
die sechs Monate oder länger inhaftiert waren, eine monatliche Pension in Höhe
von 250 Euro erhalten. Die Opfer-Rente wird ausschließlich auf schriftlichen Antrag
gewährt.
Für Sachsen-Anhalt werden rund 6.000 bis 8.000
Anträge erwartet.
Formlose Anträge können ab sofort
mit den vorhandenen Unterlagen wie Rehabilitierungsentscheidungen gerichtet
werden an:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Referat Versorgungsamt - Hauptfürsorgestelle,
soziales Entschädigungsrecht
Maxim-Gorki-Str. 7
06114 Halle
oder
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Referat Versorgungsamt - Hauptfürsorgestelle,
soziales Entschädigungsrecht
Halberstädter Str. 39 a
39112 Magdeburg.
Den Betroffenen, die einen formlosen Antrag
stellen, wird nach Inkrafttreten des Gesetzes unaufgefordert ein
standardisierter Antragsbogen zugesandt.
Hintergrund:
Einen Antrag auf die monatliche Opferrente können
alle politisch Verfolgten des SED-Regimes stellen, wenn sie eine mit
wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung
unvereinbare Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens sechs Monaten
erlitten haben und zudem in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders
beeinträchtigt sind.
Die Höhe der Operrente ist somit vom monatlichen
Einkommen des betroffenen Haftopfers abhängig. Renten oder vergleichbare
Leistungen gelten dabei nicht als Einkommen und bleiben unberücksichtigt.
Das persönliche Einkommen von Ehepartnern/innen
bzw. Lebensgefährten/innen des Haftopfers wird nicht angerechnet.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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