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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Anträge für SED-Opferrente jetzt stellen /
Kabinett beauftragt Landesverwaltungsamt mit Abwicklung

14.08.2007, Magdeburg – 418

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 418/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 418/07

 

 

 

Magdeburg, den 14. August 2007

 

 

 

Anträge für SED-Opferrente jetzt stellen /

Kabinett beauftragt Landesverwaltungsamt mit Abwicklung

 

Opfer der SED-Diktatur können in Sachsen-Anhalt ab

sofort formlose Anträge auf Zahlung einer Opfer-Rente stellen. Den Weg dazu

ebnete das Kabinett am heutigen Dienstag in Magdeburg. Die Landesregierung beauftragte

das Landesverwaltungsamt mit seinen Standorten in Halle und Magdeburg mit der

Bearbeitung der Anträge.

 

Das Landesverwaltungsamt wurde damit vom Kabinett

autorisiert, formlose Anträge bereits jetzt entgegen zu nehmen, obwohl das

Bundesgesetz noch gar nicht veröffentlicht und damit in Kraft getreten ist.

Dieses Vorgehen soll Nachteile für die Betroffenen ausschließen, die durch eine

verspätete Antragstellung entstehen könnten.

 

Der Bundestag hatte das "Dritte Gesetz zur

Verbesserung rehabilitationsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen

Verfolgung in der ehemaligen DDR" Anfang Juli verabschiedet. Das

Inkrafttreten wird noch für August erwartet. Danach können politisch Verfolgte,

die sechs Monate oder länger inhaftiert waren, eine monatliche Pension in Höhe

von 250 Euro erhalten. Die Opfer-Rente wird ausschließlich auf schriftlichen Antrag

gewährt.

 

Für Sachsen-Anhalt werden rund 6.000 bis 8.000

Anträge erwartet.

 

Formlose Anträge können ab sofort

mit den vorhandenen Unterlagen wie Rehabilitierungsentscheidungen gerichtet

werden an:

 

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

 

Referat Versorgungsamt - Hauptfürsorgestelle,

soziales Entschädigungsrecht

 

Maxim-Gorki-Str. 7

 

06114 Halle

 

oder

 

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

 

Referat Versorgungsamt - Hauptfürsorgestelle,

soziales Entschädigungsrecht

 

Halberstädter Str. 39 a

 

39112 Magdeburg.

 

Den Betroffenen, die einen formlosen Antrag

stellen, wird nach Inkrafttreten des Gesetzes unaufgefordert ein

standardisierter Antragsbogen zugesandt.

 

Hintergrund:

 

Einen Antrag auf die monatliche Opferrente können

alle politisch Verfolgten des SED-Regimes stellen, wenn sie eine mit

wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung

unvereinbare Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens sechs Monaten

erlitten haben und zudem in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders

beeinträchtigt sind.

 

Die Höhe der Operrente ist somit vom monatlichen

Einkommen des betroffenen Haftopfers abhängig. Renten oder vergleichbare

Leistungen gelten dabei nicht als Einkommen und bleiben unberücksichtigt.

 

Das persönliche Einkommen von Ehepartnern/innen

bzw. Lebensgefährten/innen des Haftopfers wird nicht angerechnet.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de