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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Kfz-Steuereinzug soll effizienter werden
Finanzminister Bullerjahn: Erst zahlen, dann fahren!

07.08.2007, Magdeburg – 405

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 405/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 405/07

 

 

 

Magdeburg, den 7. August 2007

 

 

 

Kfz-Steuereinzug soll effizienter werden

Finanzminister Bullerjahn: Erst zahlen, dann fahren!

 

Die Landesregierung hat in

ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, den ¿Entwurf eines Gesetzes über

die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der

Kraftfahrzeugsteuer und zur Änderung des Gesetzes zur Einrichtung des

Landesverwaltungsamtes und des Gesetzes zur Ausführung des

Bundesausbildungsförderungsgesetzes¿ zur Anhörung freizugeben.

 

Der Gesetzentwurf von

Finanzminister Jens Bullerjahn trifft Regelungen für das Zulassungsverfahren

für Kraftfahrzeuge. Durch diese Regelungen soll ab dem 1. Januar 2008 die

Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer effizienter gestaltet werden.

Bullerjahn betonte: ¿Künftig heißt es: erst zahlen, dann fahren.¿

 

Darüber hinaus wird die

aufgrund der Kreisgebietsreform erforderliche Umbenennung der Landeshauptkasse

geregelt.

 

Die Eckpunkte des

Gesetzentwurfes sind:

 

Die Zulassungsbehörden machen

die Zulassung eines Kraftfahrzeuges künftig davon abhängig, dass vom Halter/der

Halterin des Fahrzeugs eine Ermächtigung zur

Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer von seinem/ihrem Konto zugunsten

des zuständigen Finanzamts erteilt wurde.

Auf eine Einzugsermächtigung kann nur verzichtet werden, wenn das zuzulassende

Fahrzeug unbefristet von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist oder das Vorliegen

eines Härtefalles nachgewiesen wird.

Fahrzeuge werden nicht mehr zugelassen, wenn Fahrzeughalter bei den

Finanzämtern in Sachsen-Anhalt Rückstände an Kraftfahrzeugsteuern haben, die 10

Euro übersteigen. Damit soll verhindert werden, dass bisher säumige

Fahrzeughalter ein neues Fahrzeug anmelden können, ohne ihre alten

Steuerrückstände beglichen zu haben.

Die Zulassung wird bei Vorliegen von

Rückständen solange zurückgestellt, bis die Rückstände

getilgt wurden oder der Zulassungsbehörde eine Bescheinigung des zuständigen

Finanzamts vorgelegt wird, dass gegen eine Zulassung keine Bedenken bestehen.

Die Kommunen erhalten für die

durch ihre Mitwirkung bei der Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer entstehenden

Mehraufwendungen einen pauschalen

Kostenausgleich . Erstattungsberechtigt sind die Kommunen, denen als

Träger der Zulassungsbehörden entsprechende

Mehrkosten entstehen werden.

 

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Der

derzeitige Name der Landeshauptkasse ¿Landeshauptkasse Dessau¿ ist mit der

Kreisgebietsreform hinfällig geworden. Da im Land nur eine zentrale Kasse

besteht, wird sie zukünftig ¿ Landeshauptkasse

Sachsen-Anhalt ¿ heißen.

 

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Impressum:

 

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Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Fax: (0391) 567-6667

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