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Kfz-Steuereinzug soll effizienter werden
Finanzminister Bullerjahn: Erst zahlen, dann fahren!
07.08.2007, Magdeburg – 405
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 405/07
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 405/07
Magdeburg, den 7. August 2007
Kfz-Steuereinzug soll effizienter werden
Finanzminister Bullerjahn: Erst zahlen, dann fahren!
Die Landesregierung hat in
ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, den ¿Entwurf eines Gesetzes über
die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der
Kraftfahrzeugsteuer und zur Änderung des Gesetzes zur Einrichtung des
Landesverwaltungsamtes und des Gesetzes zur Ausführung des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes¿ zur Anhörung freizugeben.
Der Gesetzentwurf von
Finanzminister Jens Bullerjahn trifft Regelungen für das Zulassungsverfahren
für Kraftfahrzeuge. Durch diese Regelungen soll ab dem 1. Januar 2008 die
Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer effizienter gestaltet werden.
Bullerjahn betonte: ¿Künftig heißt es: erst zahlen, dann fahren.¿
Darüber hinaus wird die
aufgrund der Kreisgebietsreform erforderliche Umbenennung der Landeshauptkasse
geregelt.
Die Eckpunkte des
Gesetzentwurfes sind:
Die Zulassungsbehörden machen
die Zulassung eines Kraftfahrzeuges künftig davon abhängig, dass vom Halter/der
Halterin des Fahrzeugs eine Ermächtigung zur
Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer von seinem/ihrem Konto zugunsten
des zuständigen Finanzamts erteilt wurde.
Auf eine Einzugsermächtigung kann nur verzichtet werden, wenn das zuzulassende
Fahrzeug unbefristet von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist oder das Vorliegen
eines Härtefalles nachgewiesen wird.
Fahrzeuge werden nicht mehr zugelassen, wenn Fahrzeughalter bei den
Finanzämtern in Sachsen-Anhalt Rückstände an Kraftfahrzeugsteuern haben, die 10
Euro übersteigen. Damit soll verhindert werden, dass bisher säumige
Fahrzeughalter ein neues Fahrzeug anmelden können, ohne ihre alten
Steuerrückstände beglichen zu haben.
Die Zulassung wird bei Vorliegen von
Rückständen solange zurückgestellt, bis die Rückstände
getilgt wurden oder der Zulassungsbehörde eine Bescheinigung des zuständigen
Finanzamts vorgelegt wird, dass gegen eine Zulassung keine Bedenken bestehen.
Die Kommunen erhalten für die
durch ihre Mitwirkung bei der Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer entstehenden
Mehraufwendungen einen pauschalen
Kostenausgleich . Erstattungsberechtigt sind die Kommunen, denen als
Träger der Zulassungsbehörden entsprechende
Mehrkosten entstehen werden.
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Der
derzeitige Name der Landeshauptkasse ¿Landeshauptkasse Dessau¿ ist mit der
Kreisgebietsreform hinfällig geworden. Da im Land nur eine zentrale Kasse
besteht, wird sie zukünftig ¿ Landeshauptkasse
Sachsen-Anhalt ¿ heißen.
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Impressum:
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Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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