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Kabinett beschließt Leitbild der
Gemeindegebietsreform / Innenminister Hövelmann: ?Leitbild zeigt den Weg zu
effizienten und bürgerfreundlichen Gemeindestrukturen?
07.08.2007, Magdeburg – 404
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 404/07
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 404/07
Magdeburg, den 7. August 2007
Kabinett beschließt Leitbild der
Gemeindegebietsreform / Innenminister Hövelmann: ¿Leitbild zeigt den Weg zu
effizienten und bürgerfreundlichen Gemeindestrukturen¿
Auf Vorschlag von Innenminister Holger Hövelmann
hat das Kabinett heute das Leitbild der Gemeindegebietsreform beschlossen. Es
wird jetzt dem Landtag zugeleitet. Auf Basis dieses Leitbildes werden in
Sachsen-Anhalt bis 2011 Einheits- und Verbandsgemeinden entstehen.
Verwaltungsgemeinschaften wird es dann nicht mehr geben.
Hövelmann: ¿Das Leitbild zeigt den Weg zu
effizienten und bürgerfreundlichen Gemeindestrukturen in Sachsen-Anhalt. Wir
machen unser Land damit fit für die demografischen und finanziellen
Herausforderungen. Gleichzeitig muss niemand Angst haben vor dem Verlust
dörflicher Identität. Feuerwehr und Sportverein bleiben, auch wenn das Dorf
Teil einer größeren Einheit wird. Und dass auch das kommunalpolitische Ehrenamt
weiter zum Tragen kommt, dafür sorgt in der Einheitsgemeinde die
Ortschaftsverfassung.¿
Im Mitzeichnungsverfahren, das nach der ersten
Kabinettbefassung Anfang Juli durchgeführt wurde, haben sich am ursprünglichen
Entwurf des Innenministeriums einige wenige Änderungen ergeben. U.a. sind die
Städte Nienburg und Leuna von der Liste der Eingemeindungskandidaten in
Mittelzentren gestrichen worden. Auch die Kriterien für die Umwandlung von
Verwaltungsgemeinschaften in Einheits- bzw. Verbandsgemeinden wurden leicht
modifiziert.
Inhaltlich bestätigt das Leitbild die Ende März vom
Koalitionsausschuss abschließend verhandelten Eckpunkte. Im einzelnen:
·
freiwillige
Phase bis 2009, anschließend gesetzliche Phase bis 2011 (in der gesetzlichen
Phase sind nur Einheitsgemeinden zulässig);
·
Mindestgröße
bei Einheitsgemeinden 10.000 Einwohner, in Ausnahmefällen 8.000 Einwohner;
·
Mindestgröße
bei Verbandsgemeinden 10.000 Einwohner (in Ausnahmefällen geringfügige
Unterschreitung möglich); mindestens drei, höchstens acht Mitgliedsgemeinden;
jede Mitgliedsgemeinde muss mindestens 1.000 Einwohner haben;
·
keine
Verbandsgemeinde möglich im Umfeld der Oberzentren sowie bei
Verwaltungsgemeinschaften, deren zentraler Ort überdurchschnittlich viele
Einwohner im Vergleich zu den anderen Mitgliedsgemeinden aufweist (¿prägender
Ort¿)
·
Einheitsgemeinden
können sich Ortschaftsverfassungen geben, dann existieren Ortschaftsrat und
Ortsbürgermeister mit jeweils eigenen Zuständigkeiten;
·
Verbandsgemeinde
hat direkt gewählten Verbandsgemeinderat und direkt gewählten Verbandsgemeindebürgermeister
·
Verbandsgemeinde
nimmt viele Aufgaben für die Gemeinden wahr (u.a. Flächennutzungsplanung,
Trägerschaft für Kitas und Schulen, Unterhaltung Sportanlagen,
Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung); weitere Aufgaben können die Mitgliedsgemeinden
übertragen;
·
die
Stadt-Umland-Problematik Halle/Magdeburg findet im Leitbild auf der Grundlage
des Kommunalneugliederungsgrundsätze-Gesetzes 2005 ihren Niederschlag, d.h.:
auf Basis der Erfahrungen mit dem Zweckverbandsgesetz wird über Eingemeindungen
nach Halle und Magdeburg entschieden; auch über Eingemeindungen in
Mittelzentren ist zu diskutieren und zu entscheiden;
·
finanzielle
Unterstützung der Gebietsreform durch das Land in der freiwilligen Phase mit
voraussichtlich 45 Mio. Euro (2007-2010).
Mit der öffentlichen
Präsentation des Leitbildes beginnt jetzt ¿offiziell¿ die freiwillige Phase der
Gemeindereform. Innenminister Hövelmann: ¿Ich erwarte in allen betroffenen
Gemeinden durchaus kontroverse, aber vor allem konstruktive Diskussionen, für
die knapp zwei Jahre Zeit zur Verfügung stehen. Ich bin optimistisch, dass bis
zum Ende der freiwilligen Phase Mitte 2009 die neuen Strukturen im Land weitgehend
stehen. Totalverweigerer sehe ich nämlich nicht.¿
Zum weiteren Zeitplan: Im Herbst wird die Landesregierung sogenannte
¿Vorschaltgesetze¿ in den Landtag einbringen. U.a. muss die für Sachsen-Anhalt
neue Gemeindeform ¿Verbandsgemeinde¿ in die Gemeindeordnung eingefügt werden.
Anfang 2008 sollen die Vorschaltgesetze in Kraft treten.
Impressum:
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Pressestelle
Hegelstraße 42
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Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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