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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Kabinett beschließt Leitbild der
Gemeindegebietsreform / Innenminister Hövelmann: ?Leitbild zeigt den Weg zu
effizienten und bürgerfreundlichen Gemeindestrukturen?

07.08.2007, Magdeburg – 404

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 404/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 404/07

 

 

 

Magdeburg, den 7. August 2007

 

 

 

Kabinett beschließt Leitbild der

Gemeindegebietsreform / Innenminister Hövelmann: ¿Leitbild zeigt den Weg zu

effizienten und bürgerfreundlichen Gemeindestrukturen¿

 

Auf Vorschlag von Innenminister Holger Hövelmann

hat das Kabinett heute das Leitbild der Gemeindegebietsreform beschlossen. Es

wird jetzt dem Landtag zugeleitet. Auf Basis dieses Leitbildes werden in

Sachsen-Anhalt bis 2011 Einheits- und Verbandsgemeinden entstehen.

Verwaltungsgemeinschaften wird es dann nicht mehr geben.

 

Hövelmann: ¿Das Leitbild zeigt den Weg zu

effizienten und bürgerfreundlichen Gemeindestrukturen in Sachsen-Anhalt. Wir

machen unser Land damit fit für die demografischen und finanziellen

Herausforderungen. Gleichzeitig muss niemand Angst haben vor dem Verlust

dörflicher Identität. Feuerwehr und Sportverein bleiben, auch wenn das Dorf

Teil einer größeren Einheit wird. Und dass auch das kommunalpolitische Ehrenamt

weiter zum Tragen kommt, dafür sorgt in der Einheitsgemeinde die

Ortschaftsverfassung.¿

 

Im Mitzeichnungsverfahren, das nach der ersten

Kabinettbefassung Anfang Juli durchgeführt wurde, haben sich am ursprünglichen

Entwurf des Innenministeriums einige wenige Änderungen ergeben. U.a. sind die

Städte Nienburg und Leuna von der Liste der Eingemeindungskandidaten in

Mittelzentren gestrichen worden. Auch die Kriterien für die Umwandlung von

Verwaltungsgemeinschaften in Einheits- bzw. Verbandsgemeinden wurden leicht

modifiziert.

 

Inhaltlich bestätigt das Leitbild die Ende März vom

Koalitionsausschuss abschließend verhandelten Eckpunkte. Im einzelnen:

 

·

freiwillige

Phase bis 2009, anschließend gesetzliche Phase bis 2011 (in der gesetzlichen

Phase sind nur Einheitsgemeinden zulässig);

 

·

Mindestgröße

bei Einheitsgemeinden 10.000 Einwohner, in Ausnahmefällen 8.000 Einwohner;

 

·

Mindestgröße

bei Verbandsgemeinden 10.000 Einwohner (in Ausnahmefällen geringfügige

Unterschreitung möglich); mindestens drei, höchstens acht Mitgliedsgemeinden;

jede Mitgliedsgemeinde muss mindestens 1.000 Einwohner haben;

 

·

keine

Verbandsgemeinde möglich im Umfeld der Oberzentren sowie bei

Verwaltungsgemeinschaften, deren zentraler Ort überdurchschnittlich viele

Einwohner im Vergleich zu den anderen Mitgliedsgemeinden aufweist (¿prägender

Ort¿)

 

·

Einheitsgemeinden

können sich Ortschaftsverfassungen geben, dann existieren Ortschaftsrat und

Ortsbürgermeister mit jeweils eigenen Zuständigkeiten;

 

·

Verbandsgemeinde

hat direkt gewählten Verbandsgemeinderat und direkt gewählten Verbandsgemeindebürgermeister

 

·

Verbandsgemeinde

nimmt viele Aufgaben für die Gemeinden wahr (u.a. Flächennutzungsplanung,

Trägerschaft für Kitas und Schulen, Unterhaltung Sportanlagen,

Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung); weitere Aufgaben können die Mitgliedsgemeinden

übertragen;

 

·

die

Stadt-Umland-Problematik Halle/Magdeburg findet im Leitbild auf der Grundlage

des Kommunalneugliederungsgrundsätze-Gesetzes 2005 ihren Niederschlag, d.h.:

auf Basis der Erfahrungen mit dem Zweckverbandsgesetz wird über Eingemeindungen

nach Halle und Magdeburg entschieden; auch über Eingemeindungen in

Mittelzentren ist zu diskutieren und zu entscheiden;

 

·

finanzielle

Unterstützung der Gebietsreform durch das Land in der freiwilligen Phase mit

voraussichtlich 45 Mio. Euro (2007-2010).

 

Mit der öffentlichen

Präsentation des Leitbildes beginnt jetzt ¿offiziell¿ die freiwillige Phase der

Gemeindereform. Innenminister Hövelmann: ¿Ich erwarte in allen betroffenen

Gemeinden durchaus kontroverse, aber vor allem konstruktive Diskussionen, für

die knapp zwei Jahre Zeit zur Verfügung stehen. Ich bin optimistisch, dass bis

zum Ende der freiwilligen Phase Mitte 2009 die neuen Strukturen im Land weitgehend

stehen. Totalverweigerer sehe ich nämlich nicht.¿

 

Zum weiteren Zeitplan: Im Herbst wird die Landesregierung sogenannte

¿Vorschaltgesetze¿ in den Landtag einbringen. U.a. muss die für Sachsen-Anhalt

neue Gemeindeform ¿Verbandsgemeinde¿ in die Gemeindeordnung eingefügt werden.

Anfang 2008 sollen die Vorschaltgesetze in Kraft treten.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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