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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Renaturierung an ehemaliger
Grenze wird gefördert

30.07.2007, Halle (Saale) – 44

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 044/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 044/07

 

 

 

Halle (Saale), den 25. Juli 2007

 

 

 

Renaturierung an ehemaliger

Grenze wird gefördert

 

 

 

Die

AFG Arbeitsfördergesellschaft Harz mbH hat für die Pflege von Bergwiesen im Rahmen

der Bestandssicherung gefährdeter Pflanzen und Tiere sowie für den Rückbau, die

Renaturierung und den Ersatzneubau von vier Großdurchlässen im Bereich der

ehemaligen innerdeutschen Grenze bei Elend (Landkreis Harz) Fördermittel beantragt.

Die zur Pflege ausgewählten Flächen befinden sich in der Gemarkung

Benneckenstein und Elend im Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet ¿Harzer Bachtäler¿.

Zur Realisierung der vorgesehenen Maßnahmen hat das Landesverwaltungsamt

Fördermittel in Höhe von 193.564 Euro bewilligt, das sind 79,69 % der

förderfähigen Gesamtausgaben.

 

Innerhalb

dieser Maßnahme sind seit Mai dieses Jahres zusätzlich 40 Personen über einen

Zeitraum von sechs Monaten beschäftigt.

 

 

 

Hintergrund:

 

 

 

Erstpflege

von Bergwiesen im Landkreis Harz

 

Die

Berg-Mähwiesen sind Kulturbiotope, deren Existenz von ihrer Bewirtschaftung

abhängt. Die traditionell durch Mahd oder Beweidung genutzten bzw. gepflegten

Berg-Mähwiesen unterliegen nur im geringen Maße den natürlichen dynamischen

Prozessen. Bleiben regelmäßige Pflegeeingriffe aus, setzt schnell eine

Sukzession ein, die in kurzer Zeit zum Verschwinden der artenreichen Wiesen

führt. Die Pflege von aufgelassenen Bergwiesen mit dem Ziel, die weitere

Bewirtschaftung der Flächen zu ermöglichen, ist aus naturschutzfachlicher Sicht

eine wichtige Aufgabe.

 

Die

geplante Pflege von Bergwiesen durch Mahd und Entfernen von größerem Aufwuchs 

dient dem Erhalt der Kulturlandschaft und ist aus naturschutzfachlicher Sicht

wichtig für den Erhalt der besonders geschützten und vom Aussterben bedrohter

Tier- und Pflanzenarten, wie Arnika, Perücken-Flockenblume, Trollblume,

Feuerfalter u.a.m.  Außerdem ist diese Pflegemaßnahme wichtig für den Erhalt

und die weitere Entwicklung des FFH-Lebens-raumtyps ¿Berg-Mähwiese¿. Bei

Berg-Mähwiesen handelt es sich um einen Lebensraumtyp nach Anhang I der

FFH-Richtlinie mit europaweiter Bedeutung.

 

 

 

Pflanzmaßnahme

 

Durch die

geplante Pflanzung von Bergahorn (Acer pseudoplatanus) soll das stark durch Fichtenforsten

geprägte Gebiet aufgewertet werden (langfristige Samenbäume). Außerdem wird

insbesondere der Bergahorn gern von seltenen Baumflechten besiedelt, die in

diesem Gebiet aufgrund der geringen Luftverschmutzung ihre letzten

Rückzugsräume haben.

 

 

 

 

 

Schaffung

der ökologischen Durchgängigkeit von Zuläufen an der oberen Warmen Bode im

Moortal und am Amkenberg und im Bereich ¿Schieferbach¿ und ¿Buchhof¿

 

Im Rahmen

von Grenzsicherungsmaßnahmen wurden im Bereich der ehemaligen innerdeutschen

Grenze an der Warmen Bode kleine Zulaufbäche auf längeren Strecken (bis zu 30

m) verrohrt bzw. technisch überbaut. Dadurch ist eine bachaufwärts gerichtete

Wanderung für im Wasser lebende Tiere, zum Beispiel zur Laichablage für die

Harzer Bachforelle und andere seltene Fischarten wie Bachneunauge, nicht

möglich. Der damit erschwerte Gen-Austausch kann zur genetischen Verarmung in

den betroffenen Fließgewässern führen. Ein weitestgehender Rückbau der

Verrohrungen und der Einbau von ökologisch durchgängigen Rahmendurchlassen im

Bereich der Wege sollen das natürliche Gleichgewicht wieder herstellen und

vielen Tierarten ihren Lebensraum zurückgeben.

 

Im Zuge

der Maßnahme ist die Renaturierung von vier Zuläufen zur Warmen Bode, im Moortal

und am Amkenberg sowie im ¿Schieferbach¿ und am ¿Buchhof¿ vorgesehen. Alle

Bachläufe befinden sich im Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet  ¿Harzer

Bachtäler¿.

 

Die Schaffung

der ökologischen Durchgängigkeit ist eine wichtige Naturschutzmaßnahme und ein

Beitrag zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Europäischen

Wasserrahmenrichtlinie. 

 

 

 

Das Programm:

 

Die Förderung von Naturschutzprojekten erfolgt im Rahmen

des Operationellen Programms des Landes Sachsen-Anhalt. An der Finanzierung

beteiligt sich der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefond für

Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung (EAGFL-A) mit 75 % und das Land

Sachsen-Anhalt mit 25 %.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

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Tel: (0345) 514-1244

Fax: (0345) 514-1477

Mail:

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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