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Renaturierung an ehemaliger
Grenze wird gefördert
30.07.2007, Halle (Saale) – 44
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 044/07
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 044/07
Halle (Saale), den 25. Juli 2007
Renaturierung an ehemaliger
Grenze wird gefördert
Die
AFG Arbeitsfördergesellschaft Harz mbH hat für die Pflege von Bergwiesen im Rahmen
der Bestandssicherung gefährdeter Pflanzen und Tiere sowie für den Rückbau, die
Renaturierung und den Ersatzneubau von vier Großdurchlässen im Bereich der
ehemaligen innerdeutschen Grenze bei Elend (Landkreis Harz) Fördermittel beantragt.
Die zur Pflege ausgewählten Flächen befinden sich in der Gemarkung
Benneckenstein und Elend im Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet ¿Harzer Bachtäler¿.
Zur Realisierung der vorgesehenen Maßnahmen hat das Landesverwaltungsamt
Fördermittel in Höhe von 193.564 Euro bewilligt, das sind 79,69 % der
förderfähigen Gesamtausgaben.
Innerhalb
dieser Maßnahme sind seit Mai dieses Jahres zusätzlich 40 Personen über einen
Zeitraum von sechs Monaten beschäftigt.
Hintergrund:
Erstpflege
von Bergwiesen im Landkreis Harz
Die
Berg-Mähwiesen sind Kulturbiotope, deren Existenz von ihrer Bewirtschaftung
abhängt. Die traditionell durch Mahd oder Beweidung genutzten bzw. gepflegten
Berg-Mähwiesen unterliegen nur im geringen Maße den natürlichen dynamischen
Prozessen. Bleiben regelmäßige Pflegeeingriffe aus, setzt schnell eine
Sukzession ein, die in kurzer Zeit zum Verschwinden der artenreichen Wiesen
führt. Die Pflege von aufgelassenen Bergwiesen mit dem Ziel, die weitere
Bewirtschaftung der Flächen zu ermöglichen, ist aus naturschutzfachlicher Sicht
eine wichtige Aufgabe.
Die
geplante Pflege von Bergwiesen durch Mahd und Entfernen von größerem Aufwuchs
dient dem Erhalt der Kulturlandschaft und ist aus naturschutzfachlicher Sicht
wichtig für den Erhalt der besonders geschützten und vom Aussterben bedrohter
Tier- und Pflanzenarten, wie Arnika, Perücken-Flockenblume, Trollblume,
Feuerfalter u.a.m. Außerdem ist diese Pflegemaßnahme wichtig für den Erhalt
und die weitere Entwicklung des FFH-Lebens-raumtyps ¿Berg-Mähwiese¿. Bei
Berg-Mähwiesen handelt es sich um einen Lebensraumtyp nach Anhang I der
FFH-Richtlinie mit europaweiter Bedeutung.
Pflanzmaßnahme
Durch die
geplante Pflanzung von Bergahorn (Acer pseudoplatanus) soll das stark durch Fichtenforsten
geprägte Gebiet aufgewertet werden (langfristige Samenbäume). Außerdem wird
insbesondere der Bergahorn gern von seltenen Baumflechten besiedelt, die in
diesem Gebiet aufgrund der geringen Luftverschmutzung ihre letzten
Rückzugsräume haben.
Schaffung
der ökologischen Durchgängigkeit von Zuläufen an der oberen Warmen Bode im
Moortal und am Amkenberg und im Bereich ¿Schieferbach¿ und ¿Buchhof¿
Im Rahmen
von Grenzsicherungsmaßnahmen wurden im Bereich der ehemaligen innerdeutschen
Grenze an der Warmen Bode kleine Zulaufbäche auf längeren Strecken (bis zu 30
m) verrohrt bzw. technisch überbaut. Dadurch ist eine bachaufwärts gerichtete
Wanderung für im Wasser lebende Tiere, zum Beispiel zur Laichablage für die
Harzer Bachforelle und andere seltene Fischarten wie Bachneunauge, nicht
möglich. Der damit erschwerte Gen-Austausch kann zur genetischen Verarmung in
den betroffenen Fließgewässern führen. Ein weitestgehender Rückbau der
Verrohrungen und der Einbau von ökologisch durchgängigen Rahmendurchlassen im
Bereich der Wege sollen das natürliche Gleichgewicht wieder herstellen und
vielen Tierarten ihren Lebensraum zurückgeben.
Im Zuge
der Maßnahme ist die Renaturierung von vier Zuläufen zur Warmen Bode, im Moortal
und am Amkenberg sowie im ¿Schieferbach¿ und am ¿Buchhof¿ vorgesehen. Alle
Bachläufe befinden sich im Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet ¿Harzer
Bachtäler¿.
Die Schaffung
der ökologischen Durchgängigkeit ist eine wichtige Naturschutzmaßnahme und ein
Beitrag zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Europäischen
Wasserrahmenrichtlinie.
Das Programm:
Die Förderung von Naturschutzprojekten erfolgt im Rahmen
des Operationellen Programms des Landes Sachsen-Anhalt. An der Finanzierung
beteiligt sich der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefond für
Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung (EAGFL-A) mit 75 % und das Land
Sachsen-Anhalt mit 25 %.
Impressum:
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