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Verkehrsminister Daehre: Ab August gilt für
junge Fahranfänger ein absolutes Alkoholverbot
30.07.2007, Magdeburg – 92
- Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Pressemitteilung Nr.:
092/07
Ministerium für Landesentwicklung
und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 092/07
Magdeburg, den 30. Juli 2007
Verkehrsminister Daehre: Ab August gilt für
junge Fahranfänger ein absolutes Alkoholverbot
Ab dem 1. August
2007 gilt für Fahranfänger unter 21 Jahren ein absolutes Alkoholverbot am
Steuer. Diese Regelung zielt
darauf ab, die Zahl der Verkehrsunfälle von jungen Kraftfahrern spürbar zu verringern,
sagte Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre.
Gerade Jugendliche unter 21 Jahren seien in den zurückliegenden Jahren
auffallend häufig unter Alkoholeinfluss an Unfällen mit zum Teil schweren
Personenschäden beteiligt gewesen. Mit der Null-Promille-Regelung wird
nun ein klares Signal gesetzt, dass Fahren und Trinken nicht zu vereinbaren
sind, begründete der Minister die Notwendigkeit der gesetzlichen
Veränderung.
Das Alkoholverbot gilt für junge Kraftfahrer
unter 21 Jahren und generell für alle Fahranfänger, die sich in der
zweijährigen Probezeit befinden. Anderenfalls wäre sonst in einigen
Fahrerlaubnisklassen mit niedrigerem Mindestalter die Probezeit bereits früher
abgelaufen oder das Alkoholverbot hätte bei Fahrerlaubnisklassen ohne Probezeit
gar nicht erst bestanden.
Sachsen-Anhalts Verkehrsminister hatte sich
in den zurückliegenden Jahren immer wieder für eine weiter gefasste Festlegung
des Alkoholverbots ausgesprochen, als es der ursprüngliche Gesetzentwurf der
Bundesregierung vorsah. Nach den Vorstellungen des Bundes sollte das
Alkoholverbot lediglich an die Probezeit gebunden werden.
Zu Ihrer
Information:
Verstöße gegen das
Alkoholverbot können mit einem Bußgeld (Regelsatz 125 Euro) und zwei Punkten im
Verkehrszentralregister geahndet werden. Zudem kann für Fahranfänger, die sich
noch in der Probezeit befinden, ein Aufbauseminar mit Kosten von bis zu 200
Euro angeordnet werden. Darüber hinaus verlängert sich die Probezeit um weitere
zwei Jahre.
Impressum:
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Pressestelle
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg
Tel: (0391) 567-7504
Fax: (0391) 567-7509
Mail: presse@mbv.lsa-net.de
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