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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Verkehrsminister Daehre: Ab August gilt für
junge Fahranfänger ein absolutes Alkoholverbot

30.07.2007, Magdeburg – 92

  • Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Pressemitteilung Nr.:

092/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landesentwicklung

und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 092/07

 

 

 

Magdeburg, den 30. Juli 2007

 

 

 

 

 

Verkehrsminister Daehre: Ab August gilt für

junge Fahranfänger ein absolutes Alkoholverbot

 

 

 

Ab dem 1. August

2007 gilt für Fahranfänger unter 21 Jahren ein absolutes Alkoholverbot am

Steuer. „Diese Regelung zielt

darauf ab, die Zahl der Verkehrsunfälle von jungen Kraftfahrern spürbar zu verringern“,

sagte Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre.

Gerade Jugendliche unter 21 Jahren seien in den zurückliegenden Jahren

auffallend häufig unter Alkoholeinfluss an Unfällen mit zum Teil schweren

Personenschäden beteiligt gewesen. „Mit der Null-Promille-Regelung wird

nun ein klares Signal gesetzt, dass Fahren und Trinken nicht zu vereinbaren

sind“, begründete der Minister die Notwendigkeit der gesetzlichen

Veränderung.

 

 

 

Das Alkoholverbot gilt für junge Kraftfahrer

unter 21 Jahren und generell für alle Fahranfänger, die sich in der

zweijährigen Probezeit befinden. Anderenfalls wäre sonst in einigen

Fahrerlaubnisklassen mit niedrigerem Mindestalter die Probezeit bereits früher

abgelaufen oder das Alkoholverbot hätte bei Fahrerlaubnisklassen ohne Probezeit

gar nicht erst bestanden.

 

 

 

Sachsen-Anhalts Verkehrsminister hatte sich

in den zurückliegenden Jahren immer wieder für eine weiter gefasste Festlegung

des Alkoholverbots ausgesprochen, als es der ursprüngliche Gesetzentwurf der

Bundesregierung vorsah. Nach den Vorstellungen des Bundes sollte das

Alkoholverbot lediglich an die Probezeit gebunden werden.

 

 

 

 

 

Zu Ihrer

Information:

 

 

 

Verstöße gegen das

Alkoholverbot können mit einem Bußgeld (Regelsatz 125 Euro) und zwei Punkten im

Verkehrszentralregister geahndet werden. Zudem kann für Fahranfänger, die sich

noch in der Probezeit befinden, ein Aufbauseminar mit Kosten von bis zu 200

Euro angeordnet werden. Darüber hinaus verlängert sich die Probezeit um weitere

zwei Jahre.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

Pressestelle

Turmschanzenstraße 30

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-7504

Fax: (0391) 567-7509

Mail: presse@mbv.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

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Mail:

presse@mlv.sachsen-anhalt.de