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Stadt Hohenmölsen erhält 53.310,50 Euro
27.07.2007, Magdeburg – 188
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 188/07
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 188/07
Magdeburg, den 27. Juli 2007
Stadt Hohenmölsen erhält 53.310,50 Euro
Ein
gut ausgebautes Straßennetz fördert die Wirtschaft. Deshalb wird die
Verbesserung der Straßenverhältnisse im kommunalen Bereich durch die
Landesregierung unterstützt.
Das
Innenministerium stellt der Stadt Höhenmölsen zur Aufbringung des
Eigenanteiles an der Ausbaumaßnahme der Wilhelm-Pieck-Straße
in Hohenmölsen 53.310,50 Euro
nach
dem Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung.
Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD) : ¿Ein
zentrales Ziel der Landesregierung ist die Sanierung der kommunalen Haushalte.
Aber auch Kreise und Gemeinden, die ihren Haushalt konsolidieren müssen,
brauchen für ihre wirtschaftliche Weiterentwicklung eine intakte
Infrastruktur. Denn ohne ein gut ausgebautes Verkehrsnetz würde unser
Bundesland an Attraktivität für Investoren und Touristen verlieren. Deshalb
wird die Landesregierung solche Investitionen auch künftig möglich
machen."
Auf
der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und
Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für
Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern
werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr
der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune
einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen.
Ist
eine Gemeinde finanziell nicht in der Lage, den 25%igen Eigenanteil zu
erbringen, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann sie gemäß § 11a Abs. 2
Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.
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