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Fleischhygienegesetz wird Europa- und
Bundesrecht angepasst
24.07.2007, Magdeburg – 398
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 398/07
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 398/07
Magdeburg, den 24. Juli 2007
Fleischhygienegesetz wird Europa- und
Bundesrecht angepasst
Die Gebührenerhebung für die Schlachttier-
und Fleischuntersuchung wird auf eine veränderte gesetzliche Grundlage
gestellt. Das Kabinett hat heute einen entsprechenden Gesetzentwurf des
Ministeriums für Gesundheit und Soziales zur Anhörung freigegeben. Mit der Änderung
wird die gesetzliche Grundlage der Fleisch- und Geflügelbeschau in
Sachsen-Anhalt geltenden Bestimmungen von Bundes- und EU-Recht angepasst.
Das ¿Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlicher Vorschriften
(Fl/GFlHAG/ Fleischhygienegesetz)¿ soll zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe sagte:
¿Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf einen starken Verbraucherschutz. Verschiedene
Skandale um Gammelfleisch und Co. zeigen, wie notwendig regelmäßige amtliche
Kontrollen sind. Diese Kontrollen bringen mehr Sicherheit für die
Verbraucherinnen und Verbraucher. Klar ist aber auch: Verbraucherschutz gibt es
nicht umsonst. Denn vom Vertrauen der Verbraucher profitieren auch die
Hersteller. Nichts trifft die Lebensmittelbranche härter als der
Verbraucherboykott nach einem Lebensmittelskandal.¿
Die wichtigste Änderung im Fleischhygienegesetz betrifft
die Erhebung von Gebühren. Die gebührenerhebende Behörde, in der Regel das Veterinär-
und Lebensmitteluntersuchungsamt im Landkreis, muss ihre Berechnungsmethode
künftig dem Landesverwaltungsamt mitteilen. Dieses prüft, ob die Art der
Berechnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Methode wird
anschließend veröffentlicht und an die EU-Kommission gemeldet.
Durch das Änderungsgesetz ergeben sich keine Nachteile
beziehungsweise zusätzlichen Kosten für die beteiligten Unternehmen. Es gilt
nach wie vor das Prinzip der Kostendeckung bei der Kalkulation von Gebühren für
die Durchführung amtlicher Aufgaben. Die Gebühren setzen sich aus Lohn- und
Gehaltskosten für das untersuchende Personal, den Kosten für dieses Personal
wie etwa Reise- und Schulungskosten sowie den Kosten für Probeentnahme und Laboruntersuchungen
zusammen.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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