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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Fleischhygienegesetz wird Europa- und
Bundesrecht angepasst

24.07.2007, Magdeburg – 398

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 398/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 398/07

 

 

 

Magdeburg, den 24. Juli 2007

 

 

 

Fleischhygienegesetz wird Europa- und

Bundesrecht angepasst

 

Die Gebührenerhebung für die Schlachttier-

und Fleischuntersuchung wird auf eine veränderte gesetzliche Grundlage

gestellt. Das Kabinett hat heute einen entsprechenden Gesetzentwurf des

Ministeriums für Gesundheit und Soziales zur Anhörung freigegeben. Mit der Änderung

wird die gesetzliche Grundlage der Fleisch- und Geflügelbeschau in

Sachsen-Anhalt geltenden Bestimmungen von Bundes- und EU-Recht angepasst.

 

Das ¿Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur

Ausführung fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlicher Vorschriften

(Fl/GFlHAG/ Fleischhygienegesetz)¿ soll zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.

 

Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe sagte:

¿Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf einen starken Verbraucherschutz. Verschiedene

Skandale um Gammelfleisch und Co. zeigen, wie notwendig regelmäßige amtliche

Kontrollen sind. Diese Kontrollen bringen mehr Sicherheit für die

Verbraucherinnen und Verbraucher. Klar ist aber auch: Verbraucherschutz gibt es

nicht umsonst. Denn vom Vertrauen der Verbraucher profitieren auch die

Hersteller. Nichts trifft die Lebensmittelbranche härter als der

Verbraucherboykott nach einem Lebensmittelskandal.¿

 

Die wichtigste Änderung im Fleischhygienegesetz betrifft

die Erhebung von Gebühren. Die gebührenerhebende Behörde, in der Regel das Veterinär-

und Lebensmitteluntersuchungsamt im Landkreis, muss ihre Berechnungsmethode

künftig dem Landesverwaltungsamt mitteilen. Dieses prüft, ob die Art der

Berechnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Methode wird

anschließend veröffentlicht und an die EU-Kommission gemeldet.

 

Durch das Änderungsgesetz ergeben sich keine Nachteile

beziehungsweise zusätzlichen Kosten für die beteiligten Unternehmen. Es gilt

nach wie vor das Prinzip der Kostendeckung bei der Kalkulation von Gebühren für

die Durchführung amtlicher Aufgaben. Die Gebühren setzen sich aus Lohn- und

Gehaltskosten für das untersuchende Personal, den Kosten für dieses Personal

wie etwa Reise- und Schulungskosten sowie den Kosten für Probeentnahme und Laboruntersuchungen

zusammen.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de