Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Redebeitrag von Innenminister Holger
Hövelmann zur Volksinitiative ?Sachsen-Anhalt 2011 ? Bürger gegen die
flächendeckende Einführung von Einheitsgemeinden und Zwangseingemeindungen in
Ober- und Mittelzentren ? LT-Drs. 5/558
13.07.2007, Magdeburg – 174
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 174/07
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 174/07
Magdeburg, den 13. Juli 2007
Redebeitrag von Innenminister Holger
Hövelmann zur Volksinitiative ¿Sachsen-Anhalt 2011 ¿ Bürger gegen die
flächendeckende Einführung von Einheitsgemeinden und Zwangseingemeindungen in
Ober- und Mittelzentren ¿ LT-Drs. 5/558
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Die regierungstragenden Parteien CDU und SPD haben
im Koalitionsvertrag vom April 2006 die Bildung einheitlicher leistungsfähiger
Gemeinde-Strukturen vereinbart.
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Es ist Ihnen bekannt, dass es nach dem Inhalt des
Vertrages unser Ziel ist, im Rahmen einer Freiwilligkeitsphase bis zu den
Kommunalwahlen 2009 flächendeckende Einheitsgemeinden zu bilden. Kommt es dazu
nicht, ist noch im Laufe dieser Legislaturperiode die gesetzliche Einführung
von Einheitsgemeinden zum 1. Juli 2011 vorzunehmen. Im März 2007 hat sich der
Koalitionsausschuss neben der Einführung von Einheitsgemeinden auf die unter
bestimmten Voraussetzungen auch mögliche Bildung von Verbandsgemeinden
verständigt.
Um den Prozess zu
begleiten, erarbeitet die Koalition in enger Abstimmung mit den Kommunalen
Spitzenverbänden ein Leitbild.
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Der Entwurf des Leitbildes ist mittlerweile vom
Ministerium des Innern erarbeitet worden. Er befindet sich momentan in der
Ressortabstimmung und den Kommunalen Spitzenverbänden wurde der Entwurf des
Leitbildes mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet.
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Nach Abschluss der Ressortabstimmung und einem Beschluss
des Kabinetts voraussichtlich noch im Juli wird die Staatskanzlei das Leitbild
dem Landtag zuleiten.
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Der Entwurf des Leitbildes ist wie zuvor bereits
der Entwurf des Eckpunktepapiers auf der Homepage des Ministeriums des Innern
für die interessierte Öffentlichkeit zur Ansicht eingestellt.
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Mit der Veröffentlichung des Entwurfs wollen wir
die Transparenz des Verfahrens gewährleisten und die Diskussion unter den
Kommunalpolitikern und der Öffentlichkeit über die zu bildenden
Gebietsstrukturen anstoßen.
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Ich gehe davon aus, dass das Leitbild, wenn dessen
endgültige Fassung dem Landtag vorliegt, hier noch ausführlich thematisiert
werden wird. Insoweit erlaube ich mir, zum Entwurf des Leitbildes heute
lediglich Folgendes auszuführen:
Das Leitbild, womit ich
im Folgenden immer nur den Entwurf meine, ist in zehn Abschnitte gegliedert.
Die Abschnitte I bis IV
beinhalten die Erfassung der politischen Ausgangslage und der derzeitigen
kommunalen Strukturen in Sachsen-Anhalt, auch im Vergleich zu anderen
Bundesländern, unter Berücksichtigung der bisher erfolgten Verwaltungsreformen
sowie der zukünftigen Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Finanzen und die
Demographie.
Die Abschnitte V und VI
legen das Reformerfordernis unter Berücksichtigung des von der Landesregierung
in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Wirtschaftlichkeit gemeindlicher Verwaltungsstrukturen,
die Ziele der Gemeindegebietsreform sowie die Handlungsmöglichkeiten dar.
In den Abschnitten VII
und VIII werden die Leitvorstellungen der zukünftigen Verwaltungsstrukturen in
Sachsen-Anhalt (Leitbild im engeren Sinne) sowie deren Umsetzung dargestellt.
Es wird außerdem die Problematik der Stadt-Umland-Verhältnisse im Bereich der
Ober- und Mittelzentren dargelegt und auf einige Verflechtungsbeziehungen
einiger Kommunen zu den jeweiligen Mittelzentren hingewiesen.
Die Abschnitte IX und X
beinhalten Aussagen zu den gesetzlichen Änderungserfordernissen im Rahmen der
Umsetzung der Reform und zum Zeitplan der Gemeindegebietsreform.
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Das vorausgeschickt, äußere ich mich zu der
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen wie folgt:
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Zu Punkt 1:
Gegenwärtig ist
Sachsen-Anhalt das Bundesland in Deutschland mit den kleinteiligsten
Strukturen. Über 84 % aller Gemeinden haben weniger als 2.000 Einwohnerinnen
und Einwohner, rund 69 % haben weniger als 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner.
Diese Kleinteiligkeit kann sich Sachsen-Anhalt aufgrund der zu verzeichnenden
kommunalrelevanten Rahmenbedingungen, wie der Bevölkerungs- und
Finanzentwicklung, nicht mehr leisten.
So stellt denn auch das
von der Landesregierung in Auftrag gegebene Gutachten fest, dass die
Verwaltungsgemeinschaft vor allem in Anbetracht der zu erwartenden
demografischen Entwicklung keine zukunftsfähige Verwaltungsstruktur mehr ist.
Zum gleichen Ergebnis
kommt auch das Gutachten der Verwaltungswissenschaftler der Hochschule Harz,
Dr. Wiegand und Dr. Grimberg.
Würden wir ¿ dem Wunsch
der Volksinitiative entsprechend ¿ den Status quo der Gemeindestruktur
bezüglich Einheitsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften beibehalten, laufen
wir Gefahr, dass unser Land und seine Gemeinden ¿ und damit im Ergebnis unsere
Bürgerinnen und Bürger - in der Entwicklung zurückgeworfen werden.
¿Nur der, der sich die
Gegenwart auch als eine andere denken kann als die existierende, hat eine
Zukunft.¿
Von daher begrüße ich
es, dass der Ausschuss für Petitionen ¿ wie die regierungstragenden Parteien
und die Landesregierung ¿ den Reformbedarf hinsichtlich der gegenwärtigen
Strukturen anerkennt und empfiehlt, an dem Status quo nicht festzuhalten,
sondern durch eine nachhaltige Reform die zukunftsfähige Struktur zu schaffen.
Nach dem politischen
Willen der Regierungsfraktionen sollen Gemeinden, die einer
Verwaltungsgemeinschaft nach dem Modell eines gemeinsamen Verwaltungsamtes
angehören, unter näher bestimmten Voraussetzungen während der freiwilligen
Phase als Ausnahme zur Einheitsgemeinde eine Verbandsgemeinde bilden können.
Danach darf die Gemeinde weder im Verflechtungsraum einer kreisfreien Stadt
belegen noch Mitglied einer Verwaltungsgemeinschaft sein, in der ein
ausgeprägter zentraler Ort als Kristallisationskern vorhanden ist.
Hierbei sollte es
bleiben: Einheitsgemeinden werden die Regel und ¿ infolgedessen ¿
Verbandsgemeinden die Ausnahme.
Die Aussagen des von der
Landesregierung in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Wirtschaftlichkeit sind -
wie im Übrigen auch die Erkenntnisse des Gutachtens der Herren Dr. Wiegand und
Dr. Grimberg, - in diese Überlegungen eingeflossen. Das Leitbild setzt sich mit
ihnen auseinander und nimmt eine Abwägung vor.
Die Erarbeitung eines
Kriterienkatalogs allein nach den Handlungsempfehlungen der Gutachter halte ich
allerdings angesichts des Gestaltungsspielraums, den der Gesetzgeber hier hat,
für nicht zielführend.
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Zu Punkt 2:
Auch aus Sicht der
Landesregierung besteht hinsichtlich der kommunalen Strukturen im
Stadt-Umland-Bereich der kreisfreien Städte Reformbedarf. Hierzu wird das
Leitbild ebenfalls nähere Ausführungen enthalten.
Dem Teil der
Beschlussempfehlung, nach der die Entscheidungen über Eingemeindungen von
Umlandgemeinden der Städte Halle und Magdeburg bis zum Ende der feiwilligen
Phase zeitnah erfolgen sollen, halte ich für unbedingt geboten. Denn spätestens
in der gesetzlichen Phase sollen die Gemeinden im Bereich des Umlands der
kreisfreien Städte Halle und Magdeburg,
bei denen im Einvernehmen mit der obersten Landesplanungsbehörde keine
besonderen und engen Verflechtungsbeziehungen zu dem jeweiligen Oberzentrum
festgestellt werden, und für die infolgedessen Eingemeindungen nicht zwingend
sind, zu Einheitsgemeinden zusammengeschlossen werden. Insoweit muss spätestens
zum 1. Juli 2009 Klarheit über die entsprechenden Gemeinden bestehen.
Satz 2 dieses
Beschlusspunktes ist überwiegend bereits erfüllt.
Die
Verflechtungsbeziehungen von 300 Umlandgemeinden der 22 Mittelzentren werden
bereits untersucht. Dafür hat das Ministerium eine Datenerhebung durchgeführt,
die die bereits im Jahr 2001 durchgeführte Datenerhebung fortschreibt.
Eine ¿ vorläufige -
raumordnerische Beurteilung der Ergebnisse dieser erneuten Datenerhebung ist
bereits erfolgt und im Entwurf des Leitbildes enthalten. Als Bestandteil des
Entwurfs des Leitbildes befindet sich somit auch diese Beurteilung gegenwärtig
in der Ressortabstimmung.
Das abgestimmte Leitbild
wird insoweit auch die endgültige raumordnerische Beurteilung etwaiger
Verflechtungsbeziehungen der 22 Mittelzentren mit den angrenzenden Städten und
Gemeinden beinhalten.
Eine Untersuchung der
Verflechtungsbeziehungen zwischen der Stadt Dessau-Roßlau und deren
Umlandgemeinden wurde und wird nicht für erforderlich gehalten, weil der
Gesetzgeber nach seinem mit dem Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz
aufgestellten Leitbild für die kreisfreien Städte einen mit den
Verdichtungsräumen Halle und Magdeburg vergleichbaren unmittelbaren Handlungs-
und Regelungsbedarf zur Entschärfung spezifischer Stadt-Umland-Probleme für die
Stadt Dessau nicht gesehen hat. Perspektiven für die zukünftige Entwicklung der
Stadt Dessau sind im Übrigen bereits im Zuge der Kreisgebietsreform geschaffen
worden. So bildet der zum 1. Juli 2007 in Kraft getretene Zusammenschluss der
Städte Dessau und Roßlau (Elbe) zur neuen Stadt Dessau-Roßlau entscheidende
zukunftsorientierte Grundlagen für die Stärkung der Leistungsfähigkeit der
Stadt Dessau¿Roßlau als Oberzentrum des Landes Sachsen-Anhalt.
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Zu Punkt 3:
Die Landesregierung
würde es begrüßen, wenn der Landtag die Volksinitiative ¿Sachsen-Anhalt 2011 -
Bürger gegen die flächendeckende Einführung von Einheitsgemeinden und
Zwangseingemeindungen in Ober- und Mittelzentren¿ für erledigt erklären würde.
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