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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Redebeitrag von Innenminister Holger
Hövelmann zur Volksinitiative ?Sachsen-Anhalt 2011 ? Bürger gegen die
flächendeckende Einführung von Einheitsgemeinden und Zwangseingemeindungen in
Ober- und Mittelzentren ? LT-Drs. 5/558

13.07.2007, Magdeburg – 174

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 174/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 174/07

 

 

 

Magdeburg, den 13. Juli 2007

 

 

 

 

 

Redebeitrag von Innenminister Holger

Hövelmann zur Volksinitiative ¿Sachsen-Anhalt 2011 ¿ Bürger gegen die

flächendeckende Einführung von Einheitsgemeinden und Zwangseingemeindungen in

Ober- und Mittelzentren ¿ LT-Drs. 5/558

 

·

Die regierungstragenden Parteien CDU und SPD haben

im Koalitionsvertrag vom April 2006 die Bildung einheitlicher leistungsfähiger

Gemeinde-Strukturen vereinbart.

 

·

Es ist Ihnen bekannt, dass es nach dem Inhalt des

Vertrages unser Ziel ist, im Rahmen einer Freiwilligkeits­phase bis zu den

Kommunalwahlen 2009 flächendeckende Einheitsgemeinden zu bilden. Kommt es dazu

nicht, ist noch im Laufe dieser Legislaturperiode die gesetzliche Einführung

von Einheitsgemeinden zum 1. Juli 2011 vorzunehmen. Im März 2007 hat sich der

Koalitionsausschuss neben der Ein­führung von Einheitsgemeinden auf die unter

bestimmten Voraussetzungen auch mögliche Bildung von Verbands­gemeinden

verständigt.

 

Um den Prozess zu

begleiten, erarbeitet die Koalition in enger Abstimmung mit den Kommunalen

Spitzenverbänden ein Leitbild.

 

·

Der Entwurf des Leitbildes ist mittlerweile vom

Ministerium des Innern erarbeitet worden. Er befindet sich momentan in der

Ressortabstimmung und den Kommunalen Spitzenver­bänden wurde der Entwurf des

Leitbildes mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet.

 

·

Nach Abschluss der Ressortabstimmung und einem Be­schluss

des Kabinetts voraussichtlich noch im Juli wird die Staatskanzlei das Leitbild

dem Landtag zuleiten.

 

·

Der Entwurf des Leitbildes ist wie zuvor bereits

der Entwurf des Eckpunktepapiers auf der Homepage des Ministeriums des Innern

für die interessierte Öffentlichkeit zur Ansicht eingestellt.

 

·

Mit der Veröffentlichung des Entwurfs wollen wir

die Transparenz des Verfahrens gewährleisten und die Diskussion unter den

Kommunalpolitikern und der Öffent­lichkeit über die zu bildenden

Gebietsstrukturen anstoßen.

 

·

Ich gehe davon aus, dass das Leitbild, wenn dessen

endgültige Fassung dem Landtag vorliegt, hier noch ausführlich thematisiert

werden wird. Insoweit erlaube ich mir, zum Entwurf des Leitbildes heute

lediglich Folgendes auszuführen:

 

Das Leitbild, womit ich

im Folgenden immer nur den Entwurf meine, ist in zehn Abschnitte gegliedert.

 

Die Abschnitte I bis IV

beinhalten die Erfassung der politischen Ausgangslage und der derzeitigen

kommunalen Strukturen in Sachsen-Anhalt, auch im Ver­gleich zu anderen

Bundesländern, unter Berücksichtigung der bisher erfolgten Verwaltungsreformen

sowie der zukünftigen Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Finanzen und die

Demographie.

 

Die Abschnitte V und VI

legen das Reformerfordernis unter Berücksichtigung des von der Landesregierung

in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Wirtschaftlichkeit gemeindlicher Verwaltungsstrukturen,

die Ziele der Gemeindegebietsreform sowie die Handlungsmöglichkeiten dar.

 

In den Abschnitten VII

und VIII werden die Leitvorstellungen der zukünftigen Ver­waltungsstrukturen in

Sachsen-Anhalt (Leitbild im engeren Sinne) sowie deren Umsetzung dargestellt.

Es wird außerdem die Problematik der Stadt-Umland-Verhältnisse im Bereich der

Ober- und Mittelzentren dargelegt und auf einige Verflechtungsbeziehungen

einiger Kommunen zu den jeweiligen Mittelzentren hingewiesen.

 

Die Abschnitte IX und X

beinhalten Aussagen zu den gesetzlichen Änderungs­erfordernissen im Rahmen der

Umsetzung der Reform und zum Zeitplan der Gemeindegebietsreform.

 

·

Das vorausgeschickt, äußere ich mich zu der

Beschlussempfehlung des Aus­schusses für Petitionen wie folgt:

 

·

Zu Punkt 1:

 

Gegenwärtig ist

Sachsen-Anhalt das Bundesland in Deutschland mit den klein­teiligsten

Strukturen. Über 84 % aller Gemeinden haben weniger als 2.000 Ein­wohnerinnen

und Einwohner, rund 69 % haben weniger als 1.000 Einwohne­rinnen und Einwohner.

Diese Kleinteiligkeit kann sich Sachsen-Anhalt aufgrund der zu verzeichnenden

kommunalrelevanten Rahmenbedingungen, wie der Bevölkerungs- und

Finanzentwicklung, nicht mehr leisten.

 

So stellt denn auch das

von der Landesregierung in Auftrag gegebene Gutachten fest, dass die

Verwaltungsgemeinschaft vor allem in Anbetracht der zu erwarten­den

demografischen Entwicklung keine zukunftsfähige Verwaltungsstruktur mehr ist.

 

Zum gleichen Ergebnis

kommt auch das Gutachten der Verwaltungswissen­schaftler der Hochschule Harz,

Dr. Wiegand und Dr. Grimberg.

 

Würden wir ¿ dem Wunsch

der Volksinitiative entsprechend ¿ den Status quo der Gemeindestruktur

bezüglich Einheitsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften beibehalten, laufen

wir Gefahr, dass unser Land und seine Gemeinden ¿ und damit im Ergebnis unsere

Bürgerinnen und Bürger - in der Entwicklung zurück­geworfen werden.

 

¿Nur der, der sich die

Gegenwart auch als eine andere denken kann als die existierende, hat eine

Zukunft.¿

 

Von daher begrüße ich

es, dass der Ausschuss für Petitionen ¿ wie die regierungstragenden Parteien

und die Landesregierung ¿ den Reformbedarf hinsichtlich der gegenwärtigen

Strukturen anerkennt und empfiehlt, an dem Status quo nicht festzuhalten,

sondern durch eine nachhaltige Reform die zukunftsfähige Struktur zu schaffen.

 

Nach dem politischen

Willen der Regierungsfraktionen sollen Gemeinden, die einer

Verwaltungsgemeinschaft nach dem Modell eines gemeinsamen Verwal­tungsamtes

angehören, unter näher bestimmten Voraussetzungen während der freiwilligen

Phase als Ausnahme zur Einheitsgemeinde eine Verbandsgemeinde bilden können.

Danach darf die Gemeinde weder im Verflechtungsraum einer kreisfreien Stadt

belegen noch Mitglied einer Verwaltungsgemeinschaft sein, in der ein

ausgeprägter zentraler Ort als Kristallisationskern vorhanden ist.

 

Hierbei sollte es

bleiben: Einheitsgemeinden werden die Regel und ¿ infolge­dessen ¿

Verbandsgemeinden die Ausnahme.

 

Die Aussagen des von der

Landesregierung in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Wirtschaftlichkeit sind -

wie im Übrigen auch die Erkenntnisse des Gutachtens der Herren Dr. Wiegand und

Dr. Grimberg, - in diese Überlegungen eingeflossen. Das Leitbild setzt sich mit

ihnen auseinander und nimmt eine Abwägung vor.

 

Die Erarbeitung eines

Kriterienkatalogs allein nach den Handlungsempfehlungen der Gutachter halte ich

allerdings angesichts des Gestaltungsspielraums, den der Gesetzgeber hier hat,

für nicht zielführend.

 

·

Zu Punkt 2:

 

Auch aus Sicht der

Landesregierung besteht hinsichtlich der kommunalen Struk­turen im

Stadt-Umland-Bereich der kreisfreien Städte Reformbedarf. Hierzu wird das

Leitbild ebenfalls nähere Ausführungen enthalten.

 

Dem Teil der

Beschlussempfehlung, nach der die Entscheidungen über Einge­meindungen von

Umlandgemeinden der Städte Halle und Magdeburg bis zum Ende der feiwilligen

Phase zeitnah erfolgen sollen, halte ich für unbedingt geboten. Denn spätestens

in der gesetzlichen Phase sollen die Gemeinden im Bereich des Umlands der

kreisfreien  Städte Halle und Magdeburg,

bei denen im Einvernehmen mit der obersten Landesplanungsbehörde keine

besonderen und engen Verflechtungsbeziehungen zu dem jeweiligen Oberzentrum

festgestellt werden, und für die infolgedessen Eingemeindungen nicht zwingend

sind, zu Einheitsgemeinden zusammengeschlossen werden. Insoweit muss spätestens

zum 1. Juli 2009 Klarheit über die entsprechenden Gemeinden bestehen.

 

Satz 2 dieses

Beschlusspunktes ist überwiegend bereits erfüllt.

 

Die

Verflechtungsbeziehungen von 300 Umlandgemeinden der 22 Mittelzentren werden

bereits untersucht. Dafür hat das Ministerium eine Datenerhebung durch­geführt,

die die bereits im Jahr 2001 durchgeführte Datenerhebung fortschreibt.

 

Eine ¿ vorläufige -

raumordnerische Beurteilung der Ergebnisse dieser erneuten Datenerhebung ist

bereits erfolgt und im Entwurf des Leitbildes enthalten. Als Bestandteil des

Entwurfs des Leitbildes befindet sich somit auch diese Beur­teilung gegenwärtig

in der Ressortabstimmung.

 

Das abgestimmte Leitbild

wird insoweit auch die endgültige raumordnerische Beurteilung etwaiger

Verflechtungsbeziehungen der 22 Mittelzentren mit den angrenzenden Städten und

Gemeinden beinhalten.

 

Eine Untersuchung der

Verflechtungsbeziehungen zwischen der Stadt Dessau-Roßlau und deren

Umlandgemeinden wurde und wird nicht für erforderlich gehal­ten, weil der

Gesetzgeber nach seinem mit dem Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz

aufgestellten Leitbild für die kreisfreien Städte einen mit den

Verdichtungsräumen Halle und Magdeburg vergleichbaren unmittelbaren Handlungs-

und Regelungsbedarf zur Entschärfung spezifischer Stadt-Umland-Probleme für die

Stadt Dessau nicht gesehen hat. Perspektiven für die zukünftige Entwicklung der

Stadt Dessau sind im Übrigen bereits im Zuge der Kreisgebiets­reform geschaffen

worden. So bildet der zum 1. Juli 2007 in Kraft getretene Zusammenschluss der

Städte Dessau und Roßlau (Elbe) zur neuen Stadt Dessau-Roßlau entscheidende

zukunftsorientierte Grundlagen für die Stärkung der Leistungsfähigkeit der

Stadt Dessau¿Roßlau als Oberzentrum des Landes Sachsen-Anhalt.

 

·

Zu Punkt 3:

 

Die Landesregierung

würde es begrüßen, wenn der Landtag die Volksinitiative ¿Sachsen-Anhalt 2011 -

Bürger gegen die flächendeckende Einführung von Einheitsgemeinden und

Zwangseingemeindungen in Ober- und Mittelzentren¿ für erledigt erklären würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Klaus-Peter Knobloch

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39112  Magdeburg

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Fax: (0391) 567-5520

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