Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Gesundheitsministerin Kuppe für
konsequenten Nichtraucherschutz / Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen bleibt
an zwei Stellen hinter Möglichkeiten zurück
13.07.2007, Magdeburg – 82
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
082/07
Ministerium für Gesundheit und Soziales -
Pressemitteilung Nr.: 082/07
Magdeburg, den 13. Juli 2007
Gesundheitsministerin Kuppe für
konsequenten Nichtraucherschutz / Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen bleibt
an zwei Stellen hinter Möglichkeiten zurück
Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde
Kuppe hat den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zum Nichtraucherschutz als
einen wichtigen Beitrag zu einer wirksamen Verbesserung des Schutzes der nicht
rauchenden Bevölkerung begrüßt. Zugleich sieht die Ministerin an zwei Stellen
Diskussionsbedarf.
In der Debatte zur Einbringung des Gesetzentwurfes (TOP 11, LT Drs. 5/750) am Donnerstag in Landtag
sagte die Ministerin (SPERRFRIST REDEBEGINN gegen 16.50 Uhr. Es gilt das
gesprochene Wort):
¿Ich begrüße es sehr, dass wir
nunmehr einen kompletten Vorschlag für eine umfassende Wahrung des
Nichtraucherschutzes in Sachsen-Anhalt vorliegen haben. Eingebracht von den
Fraktionen der CDU und SPD, leistet der vorliegende Gesetzesentwurf einen
wichtigen Beitrag zu einer wirksamen Verbesserung des Schutzes der nicht
rauchenden Bevölkerung in unserem Bundesland.
Ihnen allen ist bekannt, dass
die Diskussion über den Nichtraucherschutz in Deutschland im Laufe des
zurückliegenden Jahres an Fahrt gewonnen hat. Was mit der Gesundheitsministerkonferenz in Dessau im Juni 2006 begann, fand mit
den Beschlüssen der Gesundheitsminister/innen und der Ministerpräsidentenkonferenz für einen umfassenden Nichtraucherschutz
im Februar bzw. März dieses Jahres seine Fortsetzung.
Unterdessen haben Bundestag und
am vergangenen Freitag auch der Bundesrat
ein Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens beschlossen. Danach
gilt ab 1. September 2007 in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes, im
öffentlichen Personenverkehr und in Bahnhöfen ein grundsätzliches Rauchverbot.
Die Landesregierung hatte
bereits im Januar 2007 den Entwurf eines Nichtraucherschutzgesetzes für
Sachsen-Anhalt in den Landtag eingebracht - damals allerdings noch unter
Ausklammerung des Gaststättenbereiches.
Der nunmehr vorliegende
Gesetzentwurf stellt für mich die logische Konsequenz und Umsetzung des Beschlusses
der Ministerpräsidenten zum Nichtraucherschutz dar ¿ schnörkellos, klar und in
weiten Teilen konsequent.
Das Rauchverbot erstreckt sich
sowohl bei den Kinder¿ und Jugendeinrichtungen als auch bei den Schulen nicht
nur auf die Gebäude, sondern ebenso auf die dazugehörenden Grundstücke. Ferner
wurden auch die den Schulen angeschlossenen Wohnmöglichkeiten für Kinder und
Jugendliche, wie Internate und Heime, berücksichtigt. Das macht Sinn. Wir alle
wissen: Die komplett rauchfreie Innenluft ist
die einzige wirklich wirksame Schutzmaßnahme für Nichtraucher und
Nichtraucherinnen. Denn Zigarettenqualm verraucht nicht einfach, sondern einzelne Komponenten lagern sich an Wänden, Gebrauchsgegenständen und auf
Bodenbelägen ab und gelangen von dort
wieder in die Raumluft.
Deshalb
sind Räume, in denen das Rauchen erlaubt ist, eine kontinuierliche Expositionsquelle
für die Giftstoffe des Tabakrauchs ¿ selbst wenn dort aktuell nicht geraucht
wird. Daraus resultiert, wie Untersuchungen belegen, dass die Einrichtung von
Raucherzonen in nicht völlig abgeschotteten Bereichen keinerlei Schutz vor dem
Passivrauchen gewährleistet. Der
Ernsthaftigkeit des Gesetzes wird auch dadurch Nachdruck verliehen, dass
ein Ordnungswidrigkeitstatbestand eingeführt wird.
An zwei Stellen bleibt der
Gesetzentwurf jedoch noch hinter seinen Möglichkeiten zurück. Das betrifft
einmal die Regelungen zum Rauchverbot im Landtag. Hier werden die Abgeordneten
noch kräftig debattieren.
Der zweite Punkt betrifft die
Ausnahmeregelungen bei den Gaststätten. Die Ministerpräsidenten verabredeten
Ausnahmen vom Rauchverbot in Gaststätten nur in komplett abgetrennten
Nebenräumen, für die zudem eine ausdrückliche Deklaration obligatorisch sein
soll. Im vorliegenden Entwurf lässt die Formulierung des neuen Paragrafen 4
Nummer 6 diese klare Definition vermissen. Hier ist allgemein von ¿Räumen¿ die
Rede, in denen das Rauchen erlaubt ist.
Warum Räume und nicht
Nebenräume? Damit wären verschiedene Interpretationen möglich. Vertreterinnen
und Vertreter der Gaststättenbranche wünschen sich aber eine klare und
eindeutig umsetzbare Regelung, ohne Wettbewerbsverzerrung zu provozieren.
Im
Übrigen haben die meisten anderen Bundesländer (aktuell 13) Ausnahmen bei
Gasstätten, so sie welche regeln, deutlich und klar auf Nebenräume beschränkt.
Das sollte uns in Sachsen-Anhalt dann auch gelingen.
In
diesem Sinne erwarte ich eine spannende Anhörung im September, interessante
Diskussionen in den Ausschüssen und das Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.
Januar 2008.
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