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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Gesundheitsministerin Kuppe für
konsequenten Nichtraucherschutz / Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen bleibt
an zwei Stellen hinter Möglichkeiten zurück

13.07.2007, Magdeburg – 82

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

082/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales -

Pressemitteilung Nr.: 082/07

 

 

 

Magdeburg, den 13. Juli 2007

 

 

 

Gesundheitsministerin Kuppe für

konsequenten Nichtraucherschutz / Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen bleibt

an zwei Stellen hinter Möglichkeiten zurück

 

 

 

Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde

Kuppe hat den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zum Nichtraucherschutz als

einen wichtigen Beitrag zu einer wirksamen Verbesserung des Schutzes der nicht

rauchenden Bevölkerung begrüßt. Zugleich sieht die Ministerin an zwei Stellen

Diskussionsbedarf.

 

 

 

In der Debatte zur Einbringung des Gesetzentwurfes (TOP  11, LT Drs. 5/750) am Donnerstag in Landtag

sagte die Ministerin (SPERRFRIST REDEBEGINN gegen 16.50 Uhr. Es gilt das

gesprochene Wort):

 

 

 

¿Ich begrüße es sehr, dass wir

nunmehr einen kompletten Vorschlag für eine umfassende Wahrung des

Nichtraucherschutzes in Sachsen-Anhalt vorliegen haben. Eingebracht von den

Fraktionen der CDU und SPD, leistet der vorliegende Gesetzesentwurf einen

wichtigen Beitrag zu einer wirksamen Verbesserung des Schutzes der nicht

rauchenden Bevölkerung in unserem Bundesland.

 

Ihnen allen ist bekannt, dass

die Diskussion über den Nichtraucherschutz in Deutschland im Laufe des

zurückliegenden Jahres an Fahrt gewonnen hat. Was mit der Gesundheitsministerkonferenz in Dessau im Juni 2006 begann, fand mit

den Beschlüssen der Gesundheitsminister/innen und der Ministerpräsidentenkonferenz für einen umfassenden Nichtraucherschutz

im Februar bzw. März dieses Jahres seine Fortsetzung.

 

Unterdessen haben Bundestag und

am vergangenen Freitag auch der Bundesrat

ein Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens beschlossen. Danach

gilt ab 1. September 2007 in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes, im

öffentlichen Personenverkehr und in Bahnhöfen ein grundsätzliches Rauchverbot.  

 

Die Landesregierung hatte

bereits im Januar 2007 den Entwurf eines Nichtraucherschutzgesetzes für

Sachsen-Anhalt in den Landtag eingebracht - damals allerdings noch unter

Ausklammerung des Gaststättenbereiches.

 

Der nunmehr vorliegende

Gesetzentwurf stellt für mich die logische Konsequenz und Umsetzung des Beschlusses

der Ministerpräsidenten zum Nichtraucherschutz dar ¿ schnörkellos, klar und in

weiten Teilen konsequent.

 

Das Rauchverbot erstreckt sich

sowohl bei den Kinder¿ und Jugendeinrichtungen als auch bei den Schulen nicht

nur auf die Gebäude, sondern ebenso auf die dazugehörenden Grundstücke. Ferner

wurden auch die den Schulen angeschlossenen Wohnmöglichkeiten für Kinder und

Jugendliche, wie Internate und Heime,  berücksichtigt. Das macht Sinn. Wir alle

wissen: Die komplett rauchfreie Innenluft ist 

die einzige wirklich wirksame Schutzmaßnahme für Nichtraucher und

Nichtraucherinnen. Denn Zigarettenqualm verraucht nicht einfach,  sondern einzelne Komponenten lagern sich  an Wänden, Gebrauchsgegenständen und auf

Bodenbelägen ab und gelangen von  dort

wieder in die Raumluft.

 

Deshalb

sind Räume, in denen das Rauchen erlaubt ist, eine kontinuierliche Expositionsquelle

für die Giftstoffe des Tabakrauchs ¿ selbst wenn dort aktuell nicht geraucht

wird. Daraus resultiert, wie Untersuchungen belegen, dass die Einrichtung von

Raucherzonen in nicht völlig abgeschotteten Bereichen keinerlei Schutz vor dem

Passivrauchen gewährleistet. Der 

Ernsthaftigkeit des Gesetzes wird auch dadurch Nachdruck verliehen, dass

ein Ordnungswidrigkeitstatbestand eingeführt wird.

 

An zwei Stellen bleibt der

Gesetzentwurf jedoch noch hinter seinen Möglichkeiten zurück. Das betrifft

einmal die Regelungen zum Rauchverbot im Landtag. Hier werden die Abgeordneten

noch kräftig debattieren.

 

Der zweite Punkt betrifft die

Ausnahmeregelungen bei den Gaststätten. Die Ministerpräsidenten verabredeten

Ausnahmen vom Rauchverbot in Gaststätten nur in komplett abgetrennten

Nebenräumen, für die zudem eine ausdrückli­che Deklaration obligatorisch sein

soll. Im vorliegenden Entwurf lässt die Formulierung des neuen Paragrafen 4

Nummer 6 diese klare Definition vermissen. Hier ist allgemein von ¿Räumen¿ die

Rede, in denen das Rauchen erlaubt ist.

 

Warum Räume und nicht

Nebenräume? Damit wären verschiedene Interpretationen möglich. Vertreterinnen

und Vertreter der Gaststättenbranche wünschen sich aber eine klare und

eindeutig umsetzbare Regelung, ohne Wettbewerbsverzerrung zu provozieren.

 

Im

Übrigen haben die meisten anderen Bundesländer (aktuell 13) Ausnahmen bei

Gasstätten, so sie welche regeln, deutlich und klar auf Nebenräume beschränkt.

Das sollte uns in Sachsen-Anhalt dann auch gelingen.

 

In

diesem Sinne erwarte ich eine spannende Anhörung im September, interessante

Diskussionen in den Ausschüssen und das Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.

Januar 2008.

 

 

 

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