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Gesetz regelt Arbeit der
Schwangerschaftsberatung neu
10.07.2007, Magdeburg – 379
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 379/07
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 379/07
Magdeburg, den 10. Juli 2007
Gesetz regelt Arbeit der
Schwangerschaftsberatung neu
Die Schwangerschaftskonfliktberatung in Sachsen-Anhalt wird auf neue
rechtliche Grundlagen gestellt. Arbeit und die Förderung der Beratungsstellen
werden künftig per Gesetz und nicht mehr wie bisher über eine Richtlinie
geregelt. Damit setzt das Land eine Vorgabe des Bundesverwaltungsgerichtes um.
Das Kabinett stimmte am Dienstag einer entsprechenden Gesetzesvorlage von
Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe zu. Die Vorlage geht nun in das
Anhörungsverfahren.
Der Gesetzentwurf regelt neben den Anforderungen an
die Beratungsstellen und die daraus resultierende Förderung auch die staatliche
Anerkennung und die Auswahl der Beratungsstellen im Falle eines Überschreitens
des im Bundesgesetz festgeschriebenen Beratungsschlüssels. Dieser sieht für je
40.000 Einwohner und Einwohnerinnen mindestens eine Beratungskraft in
Vollzeitbeschäftigung oder eine entsprechende Anzahl von Teilzeitbeschäftigten
vor. In Sachsen-Anhalt wird dieser Schlüssel derzeit leicht überschritten.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2004
entschieden, dass die Förderung von Konfliktberatungsstellen in den
Bundesländern nach Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) auf eine gesetzliche
Grundlage zu stellen ist.
Die Bundesverwaltungsrichter legten in ihrem Urteil
außerdem fest, dass die Länder mindestens 80 Prozent der Personal- und
Sachkosten der Beratung tragen müssten. Sie begründeten dies mit der beim Staat
liegenden Verantwortung für die Schwangerschaftsberatung. Zugleich stellte das
Gericht klar, dass der Staat nicht alles zahlen soll, weil dies der
Eigenverantwortung nicht förderlich wäre. Dieser Entscheidung trägt der
Gesetzentwurf des Landes nunmehr mit der Übernahme der ¿mindestens-80-Prozent-Regelung¿
Rechnung. Bisher finanziert das Land zwischen
80 und 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
Hintergrund:
In Sachsen-Anhalt arbeiten derzeit 47
Schwangerschaftsberatungsstellen. Für die Förderung der Beratungsstellen stehen
im Landeshaushalt für 2007 rund 3,4 Millionen Euro zur Verfügung. Im
vergangenen Jahr wurden 32.831 Personen beraten.
Voraussetzung für die Förderung einer
Schwangerschaftsberatungsstelle ist die Aufnahme in einen Sicherstellungsplan,
der vom Land unter Maßgabe der Landesentwicklungsplanung und der örtlichen Lage erstellt wird.
Sichergestellt werden sollen ein flächendeckendes Netz und Trägervielfalt.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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