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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Gesetz regelt Arbeit der
Schwangerschaftsberatung neu

10.07.2007, Magdeburg – 379

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 379/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 379/07

 

 

 

Magdeburg, den 10. Juli 2007

 

 

 

Gesetz regelt Arbeit der

Schwangerschaftsberatung neu

 

Die Schwangerschaftskonfliktberatung in Sachsen-Anhalt wird auf neue

rechtliche Grundlagen gestellt. Arbeit und die Förderung der Beratungsstellen

werden künftig per Gesetz und nicht mehr wie bisher über eine Richtlinie

geregelt. Damit setzt das Land eine Vorgabe des Bundesverwaltungsgerichtes um.

Das Kabinett stimmte am Dienstag einer entsprechenden Gesetzesvorlage von

Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe zu. Die Vorlage geht nun in das

Anhörungsverfahren.

 

Der Gesetzentwurf regelt neben den Anforderungen an

die Beratungsstellen und die daraus resultierende Förderung auch die staatliche

Anerkennung und die Auswahl der Beratungsstellen im Falle eines Überschreitens

des im Bundesgesetz festgeschriebenen Beratungsschlüssels. Dieser sieht für je

40.000 Einwohner und Einwohnerinnen mindestens eine Beratungskraft in

Vollzeitbeschäftigung oder eine entsprechende Anzahl von Teilzeitbeschäftigten

vor. In Sachsen-Anhalt wird dieser Schlüssel derzeit leicht überschritten.

 

Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2004

entschieden, dass die Förderung von Konfliktberatungsstellen in den

Bundesländern nach Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) auf eine gesetzliche

Grundlage zu stellen ist.

 

Die Bundesverwaltungsrichter legten in ihrem Urteil

außerdem fest, dass die Länder mindestens 80 Prozent der Personal- und

Sachkosten der Beratung tragen müssten. Sie begründeten dies mit der beim Staat

liegenden Verantwortung für die Schwangerschaftsberatung. Zugleich stellte das

Gericht klar, dass der Staat nicht alles zahlen soll, weil dies der

Eigenverantwortung nicht förderlich wäre. Dieser Entscheidung trägt der

Gesetzentwurf des Landes nunmehr mit der Übernahme der ¿mindestens-80-Prozent-Regelung¿

Rechnung. Bisher finanziert das Land  zwischen

80 und 100 Prozent der förderfähigen Kosten.

 

Hintergrund:

 

In Sachsen-Anhalt arbeiten derzeit 47

Schwangerschaftsberatungsstellen. Für die Förderung der Beratungsstellen stehen

im Landeshaushalt für 2007 rund 3,4 Millionen Euro zur Verfügung. Im

vergangenen Jahr wurden 32.831 Personen beraten.

 

Voraussetzung für die Förderung einer

Schwangerschaftsberatungsstelle ist die Aufnahme in einen Sicherstellungsplan,

der vom Land unter Maßgabe der Landesentwicklungsplanung  und der örtlichen Lage erstellt wird.

Sichergestellt werden sollen ein flächendeckendes Netz und Trägervielfalt.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de