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Kolb: Keine Todesstrafe durch die
Hintertür
10.07.2007, Magdeburg – 43
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 043/07
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 043/07
Magdeburg, den 10. Juli 2007
Kolb: Keine Todesstrafe durch die
Hintertür
Magdeburg
(MJ) . Sachsen-Anhalts
Justizministerin Professor Angela Kolb hat davor gewarnt, vor dem Hintergrund
der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus den Rechtsstaat
preiszugeben. ¿Wer die freiheitliche Rechtsordnung verteidigen will, darf sie
nicht demontieren¿, sagte Kolb.
Die
Möglichkeit der gezielten Tötung von Terrorverdächtigen sei mit dem Grundgesetz
nicht vereinbar. Kolb: ¿Ein Terrorverdächtiger ist in Deutschland zu verhaften
und vor Gericht zu bringen, nicht zu erschießen.¿ Es gebe keine Rechtfertigung
dafür, quasi durch die Hintertür eine Todesstrafe ohne Gerichtsurteil
einzuführen. Kolb: ¿Deutschland kennt aus gutem Grund keine Todesstrafe. Daran
sollte niemand rütteln.¿
Wer
wie Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble Debatten über gezielte Tötungen
initiiere, stelle Grundsätze des Rechtsstaates in Frage. ¿Das ist etwas
grundsätzlich anderes, als die Regelungen, die unsere Gesetze zur Notwehr
kennen, wenn konkret Leben gegen Leben steht.¿ Außerhalb einer derartigen
konkreten Gefahrensituation könne es kein Recht zum Töten geben. ¿Das würde an
die dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte erinnern.¿
Auch
die vorsorgliche Inhaftierung von Verdächtigen lehnt Kolb entschieden ab. ¿Das
bedeutet, Menschen für eine Tat einzusperren, die sie noch gar nicht begangen
haben. Guantanamo darf nicht zum Beispielgeber für Deutschland werden.¿
Eine
unaufgeregte Debatte über Wege der Terror-Abwehr sei wichtig. Es müsse aber bei
jedem Vorschlag der Nachweis erbracht werden, dass seine Umsetzung die
Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger wirklich erhöht. ¿Blinder Aktionismus
hilft uns nicht weiter¿, so Kolb.
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