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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Die Aufteilung des Landkreises
Anhalt-Zerbst auf die Landkreise Wittenberg, Anhalt-Bitterfeld und Jerichower
Land ist verfassungsgemäß.

02.07.2007, Dessau-Roßlau – 19

  • Landesverfassungsgericht

 

 

 

 

 

Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung

Nr.: 019/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverfassungsgericht des

Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 019/07

 

 

 

Magdeburg, den 25. Juni 2007

 

 

 

Die Aufteilung des Landkreises

Anhalt-Zerbst auf die Landkreise Wittenberg, Anhalt-Bitterfeld und Jerichower

Land ist verfassungsgemäß.

 

 

 

Durch Urteil vom heutigen Tag

hat das Landesverfassungsgericht die kommunale Verfassungsbeschwerde des

Landkreises Anhalt-Zerbst gegen seine Aufteilung durch den Landtag zurückgewiesen.

 

 

 

Der Landkreis sah sich durch

die Aufteilung in seinem durch die Landesverfassung geschützten

Selbstverwaltungsrecht verletzt, da die Anhörungsfrist zu kurz und die

Gemeinwohlabwägung fehlerhaft gewesen seien. Dem ist das Landesverfassungsgericht

nicht gefolgt:

 

 

 

Die

Anhörungsfrist von einem Monat ist zwar kurz gewesen. Der Zeitraum zwischen der

Kenntnis vom Gesetzentwurf und der Anhörung durch den Gesetzgeber hat aber

angesichts der vorgebrachten ¿ im Wesentlichen immer gleichen ¿ Argumente des

Landkreises für eine Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf ausgereicht..

Durch die Änderung des Neugliederungsgesetzes vom 19.12.2006 ist eine erneute

Anhörung nicht geboten gewesen. Die Abwägung des Gesetzgebers in der Sache ist

ebenfalls nicht zu beanstanden. Die vom Landkreis Anhalt Zerbst vorgeschlagenen

Varianten haben sich entweder als zu groß oder als zu klein erwiesen.

Gleichzeitig zeigten sich im Gebiet des Landkreises Anhalt-Zerbst Wechselwünsche

einzelner Kommunen mit Tendenz zu den Altkreisen Wittenberg, Köthen und Jerichower

Land. Wenn sich der Landtag bei dieser Sachlage für eine Aufteilung des

Altkreises Anhalt-Zerbst entschied, ist diese verfassungsrechtlich nicht zu

beanstanden.

 

 

 

Impressum:

 

Landesverfassungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt

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