Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Neue Gerichtsbezirke ab 1. Juli
27.06.2007, Magdeburg – 39
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 039/07
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 039/07
Magdeburg, den 27. Juni 2007
Neue Gerichtsbezirke ab 1. Juli
Magdeburg (MJ). In Sachsen-Anhalt werden die Gerichtsbezirke neu geschnitten.
Am 1. Juli 2007 tritt die Kreisgebietsreform in Kraft. Aus den bisherigen 21
Landkreisen werden elf neue Landkreise gebildet. Weil die Gerichtsbezirke der
ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Fachgerichtsbarkeiten sich im Grundsatz an
Landkreisgrenzen orientieren, macht die Neustrukturierung der Landkreise auch
die Neubestimmung der Gerichtsbezirke notwendig.
Dadurch kommt es in einigen
Bereichen zu veränderten Zuständigkeiten. Bürger in den betroffenen Bereichen
müssen sich ab Sonntag, 1. Juli 2007, mit neuen Rechtsangelegenheiten grundsätzlich
an das Gericht wenden, das ab dem 1. Juli 2007 örtlich für sie zuständig ist.
In Angelegenheiten, die bereits vor dem Stichtag eingegangen sind, ändert sich
die Zuständigkeit nicht. Die Bearbeitung verbleibt grundsätzlich bei dem bisher
zuständigen Gericht. Gleiches gilt für die Staatsanwaltschaften.
Das entsprechende Gesetz hat der Landtag verabschiedet. Es
tritt am 1. Juli in Kraft und legt folgende Änderungen fest:
Die sieben am nördlichen Rand
des aufzulösenden Landkreises Anhalt-Zerbst gelegenen Gemeinden (Hobeck,
Loburg, Lübs, Prödel, Rosian, Schweinitz, Zeppernick) werden dem Amtsgerichts
Burg, dem Landgericht und der Staatsanwaltschaft Stendal, dem
Arbeitsgericht Stendal, dem Sozialgericht Stendal und dem
Verwaltungsgericht Magdeburg zugeordnet, weil diese Gemeinden in Zukunft
dem Landkreis Jerichower Land angehören.
Der bisherige Landkreis
Bernburg, der auch weiterhin dem Amtsgericht Bernburg zugeordnet bleibt, wird
gemeinsam mit den beiden anderen Landkreisen, mit denen er in Zukunft den
Landkreis Salzland bildet (bisherige Landkreise Aschersleben-Staßfurt und
Schönebeck), den Gerichtsbezirken des Land-, Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgericht Magdeburg und der Staatsanwaltschaft Magdeburg zugeordnet.
Die Gemeinde Falkenstein/Harz (bisher
Landkreis Aschersleben-Staßfurt) wird dem Amtsgerichtsbezirk Quedlinburg,
dem Arbeitsgerichtsbezirk Halberstadt und dem Bezirk der staatsanwaltschaftlichen
Zweigstelle Halberstadt zugeordnet, weil Falkenstein/Harz zukünftig dem
Landkreis Harz angehören wird, für dessen restliches Gebiet diese Behörden
schon bisher zuständig waren. Das Land-, Sozial- und Verwaltungsgerichts
Magdeburg wird auch weiterhin für Falkenstein/Harz zuständig bleiben.
Der bisherige Bördekreis wird
dem Bezirk des Arbeitsgerichts Magdeburg zugeordnet. Das Amtsgericht
Oschersleben sowie das Land-, Sozial- und Verwaltungsgericht Magdeburg werden
ebenso wie die Staatsanwaltschaft Magdeburg auch weiterhin für das Gebiet
des bisherigen Bördekreises zuständig bleiben.
Der bisherige Landkreis Merseburg-Querfurt
wird dem Bezirk des Arbeitsgerichts Halle zugeordnet. Das Amtsgericht Merseburg sowie das Land-, Sozial- und Verwaltungsgericht Halle werden ebenso wie
die Staatsanwaltschaft Halle auch weiterhin für das Gebiet des bisherigen
Landkreis Merseburg-Querfurt zuständig bleiben.
In allen anderen Fällen ändern sich die Zuständigkeiten
nicht. Es ist aber beabsichtigt, zum 1. Januar 2008 das Gebiet der
derzeitigen Stadt Roßlau dem Amtsgerichtsbezirk Dessau zuzuordnen, weil Dessau
und Roßlau zur neuen Stadt Dessau-Roßlau fusionieren.
Durch die Neuordnung der
Gerichtslandschaft entsteht eine Gerichtsstruktur in Sachsen-Anhalt, die dem
Grundsatz der Einräumigkeit der Verwaltung (gleiche Grenzen für
unterschiedliche Verwaltungsbereiche) weitestgehend befolgt. Das sorgt für
Übersichtlichkeit. Ausnahmen gibt es bei den Amtsgerichten Halle (Saale) und
Zerbst. Auch diese folgen aber dem Anliegen der Bürgerfreundlichkeit.
So wird das zukünftige Amtsgericht
Halle (Saale) auch weiter für den Teil des zukünftigen Saalekreises zuständig
sein, der in dem bisherigen Landkreis Saalkreis liegt (Altkreis Saalkreis).
Der Bezirk des Amtsgerichts Zerbst
wird sich aus Teilen der Landkreise Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg und aus
dem Stadtteil Roßlau der zukünftigen Stadt Dessau-Roßlau zusammensetzen. Diese
Gebiete haben auch bisher ¿ gemeinsam mit den in Zukunft zum Jerichower Land
gehörenden Gemeinden ¿ den Bezirk des Amtsgerichts Zerbst gebildet.
Neue Gerichtsbezeichnungen
Zudem ändern sich folgende
Gerichtsbezeichnungen zum 1. Juli 2007:
Die
Bezeichnungen des Land-, Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichts Dessau
ändern sich in Land-, Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgericht Dessau-Roßlau.
Die
Bezeichnung des Amtsgerichtes Halle-Saalkreis ändert sich in Amtsgericht Halle
(Saale).
Die
Bezeichnung des Amtsgerichtes Bitterfeld ändert sich in Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen.
Info-Broschüre im Internet
Über die neuen Zuständigkeiten informiert auch die
Broschüre ¿Die Justiz in Sachsen-Anhalt¿, die pünktlich zum 1. Juli in einer
neuen Online-Version vorliegt. Sie enthält ein Verzeichnis, über das für jede
Gemeinde und jede Stadt jeweils auf einen Blick die Zuordnung der einzelnen
Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Fachgerichtsbarkeiten sowie der
Staatsanwaltschaften ermittelt werden können. Die Broschüre, die auch ein
Anschriftenverzeichnis aller Gerichte und Justizbehörden im Land enthält, kann
unter www.mj.sachsen-anhalt.de
heruntergeladen werden.
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