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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Neue Gerichtsbezirke ab 1. Juli

27.06.2007, Magdeburg – 39

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 039/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 039/07

 

 

 

Magdeburg, den 27. Juni 2007

 

 

 

Neue Gerichtsbezirke ab 1. Juli

 

Magdeburg (MJ). In Sachsen-Anhalt werden die Gerichtsbezirke neu geschnitten.

Am 1. Juli 2007 tritt die Kreisgebietsreform in Kraft. Aus den bisherigen 21

Landkreisen werden elf neue Landkreise gebildet. Weil die Gerichtsbezirke der

ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Fachgerichtsbarkeiten sich im Grundsatz an

Landkreisgrenzen orientieren, macht die Neustrukturierung der Landkreise auch

die Neubestimmung der Gerichtsbezirke notwendig.

 

Dadurch kommt es in einigen

Bereichen zu veränderten Zuständigkeiten. Bürger in den betroffenen Bereichen

müssen sich ab Sonntag, 1. Juli 2007, mit neuen Rechtsangelegenheiten grundsätzlich

an das Gericht wenden, das ab dem 1. Juli 2007 örtlich für sie zuständig ist.

In Angelegenheiten, die bereits vor dem Stichtag eingegangen sind, ändert sich

die Zuständigkeit nicht. Die Bearbeitung verbleibt grundsätzlich bei dem bisher

zuständigen Gericht. Gleiches gilt für die Staatsanwaltschaften.

 

Das entsprechende Gesetz hat der Landtag verabschiedet. Es

tritt am 1. Juli in Kraft und legt folgende Änderungen fest:

 

 

Die sieben am nördlichen Rand

des aufzulösenden Landkreises Anhalt-Zerbst gelegenen Gemeinden (Hobeck,

Loburg, Lübs, Prödel, Rosian, Schweinitz, Zeppernick) werden dem Amtsgerichts

Burg, dem Landgericht und der Staatsanwaltschaft Stendal, dem

Arbeitsgericht Stendal, dem Sozialgericht Stendal und dem

Verwaltungsgericht Magdeburg zugeordnet, weil diese Gemeinden in Zukunft

dem Landkreis Jerichower Land angehören.

Der bisherige Landkreis

Bernburg, der auch weiterhin dem Amtsgericht Bernburg zugeordnet bleibt, wird

gemeinsam mit den beiden anderen Landkreisen, mit denen er in Zukunft den

Landkreis Salzland bildet (bisherige Landkreise Aschersleben-Staßfurt und

Schönebeck), den Gerichtsbezirken des Land-, Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgericht Magdeburg und der Staatsanwaltschaft Magdeburg zugeordnet.

Die Gemeinde Falkenstein/Harz (bisher

Landkreis Aschersleben-Staßfurt) wird dem Amtsgerichtsbezirk Quedlinburg,

dem Arbeitsgerichtsbezirk Halberstadt und dem Bezirk der staatsanwaltschaftlichen

Zweigstelle Halberstadt zugeordnet, weil Falkenstein/Harz zukünftig dem

Landkreis Harz angehören wird, für dessen restliches Gebiet diese Behörden

schon bisher zuständig waren. Das Land-, Sozial- und Verwaltungsgerichts

Magdeburg wird auch weiterhin für Falkenstein/Harz zuständig bleiben.

Der bisherige Bördekreis wird

dem Bezirk des Arbeitsgerichts Magdeburg zugeordnet. Das Amtsgericht

Oschersleben sowie das Land-, Sozial- und Verwaltungsgericht Magdeburg werden

ebenso wie die Staatsanwaltschaft Magdeburg auch weiterhin für das Gebiet

des bisherigen Bördekreises zuständig bleiben.

Der bisherige Landkreis Merseburg-Querfurt

wird dem Bezirk des Arbeitsgerichts Halle zugeordnet. Das Amtsgericht Merseburg sowie das Land-, Sozial- und Verwaltungsgericht Halle werden ebenso wie

die Staatsanwaltschaft Halle auch weiterhin für das Gebiet des bisherigen

Landkreis Merseburg-Querfurt zuständig bleiben.

 

 

In allen anderen Fällen ändern sich die Zuständigkeiten

nicht. Es ist aber beabsichtigt, zum 1. Januar 2008 das Gebiet der

derzeitigen Stadt Roßlau dem Amtsgerichtsbezirk Dessau zuzuordnen, weil Dessau

und Roßlau zur neuen Stadt Dessau-Roßlau fusionieren.

 

Durch die Neuordnung der

Gerichtslandschaft entsteht eine Gerichtsstruktur in Sachsen-Anhalt, die dem

Grundsatz der Einräumigkeit der Verwaltung (gleiche Grenzen für

unterschiedliche Verwaltungsbereiche) weitestgehend  befolgt. Das sorgt für

Übersichtlichkeit. Ausnahmen gibt es bei den Amtsgerichten Halle (Saale) und

Zerbst. Auch diese folgen aber dem Anliegen der Bürgerfreundlichkeit.

 

So wird das zukünftige Amtsgericht

Halle (Saale) auch weiter für den Teil des zukünftigen Saalekreises zuständig

sein, der in dem bisherigen Landkreis Saalkreis liegt (Altkreis Saalkreis).

 

Der Bezirk des Amtsgerichts Zerbst

wird sich aus Teilen der Landkreise Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg und aus

dem Stadtteil Roßlau der zukünftigen Stadt Dessau-Roßlau zusammensetzen. Diese

Gebiete haben auch bisher ¿ gemeinsam mit den in Zukunft zum Jerichower Land

gehörenden Gemeinden ¿ den Bezirk des Amtsgerichts Zerbst gebildet.

 

Neue Gerichtsbezeichnungen

 

Zudem ändern sich folgende

Gerichtsbezeichnungen zum 1. Juli 2007:

 

Die

Bezeichnungen des Land-, Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichts Dessau

ändern sich in Land-, Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgericht Dessau-Roßlau.

 

Die

Bezeichnung des Amtsgerichtes Halle-Saalkreis ändert sich in Amtsgericht Halle

(Saale).

 

Die

Bezeichnung des Amtsgerichtes Bitterfeld ändert sich in Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen.

 

Info-Broschüre im Internet

 

Über die neuen Zuständigkeiten informiert auch die

Broschüre ¿Die Justiz in Sachsen-Anhalt¿, die pünktlich zum 1. Juli in einer

neuen Online-Version vorliegt. Sie enthält ein Verzeichnis, über das für jede

Gemeinde und jede Stadt jeweils auf einen Blick die Zuordnung der einzelnen

Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Fachgerichtsbarkeiten sowie der

Staatsanwaltschaften ermittelt werden können. Die Broschüre, die auch ein

Anschriftenverzeichnis aller Gerichte und Justizbehörden im Land enthält, kann

unter www.mj.sachsen-anhalt.de

heruntergeladen werden.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

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Domplatz 2 - 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

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