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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Landesregierung beschließt
?Konsultationsvereinbarung? mit den kommunalen Spitzenverbänden: Besserer
Informationsaustausch, hohe Transparenz in finanziellen Fragen, strikte
Einhaltung des Konnexitätsprinzips

26.06.2007, Magdeburg – 348

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 348/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 348/07

 

 

 

Magdeburg, den 26. Juni 2007

 

 

 

Landesregierung beschließt

¿Konsultationsvereinbarung¿ mit den kommunalen Spitzenverbänden: Besserer

Informationsaustausch, hohe Transparenz in finanziellen Fragen, strikte

Einhaltung des Konnexitätsprinzips

 

Die Landesregierung hat heute

auf Vorschlag des Innenministeriums eine sogenannte ¿Konsultationsvereinbarung¿

mit den kommunalen Spitzenverbänden beschlossen. Sie wird in Kürze offiziell

durch Innenminister Holger Hövelmann und die Vertreter der Spitzenverbände

unterzeichnet werden.

 

Innenminister Holger Hövelmann:

¿Sinn der Vereinbarung ist es, einen optimalen Informationsaustausch,

insbesondere in Fragen von finanzieller Bedeutung zu gewährleisten. Zentrales

Instrument dabei ist eine Finanzstrukturkommission, die vom Innenminister

geleitet wird und in der alle wichtigen Fragen besprochen werden.¿

 

Dabei verpflichtet sich die

Landesregierung, die kommunalen Spitzenverbände regelmäßig über die Entwicklung

der Steuereinnahmen und die Haushaltsplanungen zu informieren. Die Kommunen

berichten ihrerseits über ihre finanzielle Lage.

 

Gegenstand der

Konsultationsvereinbarung ist des weiteren die Ausgestaltung des sog.

¿Konnexitätsprinzips¿, das Verfassungsrang hat (Art. 87, Abs. 3

Landesverfassung, dort heißt es: ¿Den Kommunen können¿ Pflichtaufgaben¿ zugewiesen und

staatliche Aufgaben¿ übertragen werden. Dabei ist gleichzeitig die Deckung der

Kosten zu regeln. Führt die Aufgabenverlagerung zu einer Mehrbelastung der

Kommunen, ist ein angemessener Ausgleich zu schaffen. ¿)

 

Land und Spitzenverbände

vereinbaren, die Kostenfolgen bei Aufgabenverlagerungen möglichst objektiv zu

ermitteln und einen Vorschlag zur Art und Höhe des Ausgleichs zu finden. Dabei

wird ausgeschlossen, dass das Land die zur Finanzierung des Ausgleichs nötigen

Mittel dem Finanzausgleich entnimmt.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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