Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Landesregierung beschließt
?Konsultationsvereinbarung? mit den kommunalen Spitzenverbänden: Besserer
Informationsaustausch, hohe Transparenz in finanziellen Fragen, strikte
Einhaltung des Konnexitätsprinzips
26.06.2007, Magdeburg – 348
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 348/07
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 348/07
Magdeburg, den 26. Juni 2007
Landesregierung beschließt
¿Konsultationsvereinbarung¿ mit den kommunalen Spitzenverbänden: Besserer
Informationsaustausch, hohe Transparenz in finanziellen Fragen, strikte
Einhaltung des Konnexitätsprinzips
Die Landesregierung hat heute
auf Vorschlag des Innenministeriums eine sogenannte ¿Konsultationsvereinbarung¿
mit den kommunalen Spitzenverbänden beschlossen. Sie wird in Kürze offiziell
durch Innenminister Holger Hövelmann und die Vertreter der Spitzenverbände
unterzeichnet werden.
Innenminister Holger Hövelmann:
¿Sinn der Vereinbarung ist es, einen optimalen Informationsaustausch,
insbesondere in Fragen von finanzieller Bedeutung zu gewährleisten. Zentrales
Instrument dabei ist eine Finanzstrukturkommission, die vom Innenminister
geleitet wird und in der alle wichtigen Fragen besprochen werden.¿
Dabei verpflichtet sich die
Landesregierung, die kommunalen Spitzenverbände regelmäßig über die Entwicklung
der Steuereinnahmen und die Haushaltsplanungen zu informieren. Die Kommunen
berichten ihrerseits über ihre finanzielle Lage.
Gegenstand der
Konsultationsvereinbarung ist des weiteren die Ausgestaltung des sog.
¿Konnexitätsprinzips¿, das Verfassungsrang hat (Art. 87, Abs. 3
Landesverfassung, dort heißt es: ¿Den Kommunen können¿ Pflichtaufgaben¿ zugewiesen und
staatliche Aufgaben¿ übertragen werden. Dabei ist gleichzeitig die Deckung der
Kosten zu regeln. Führt die Aufgabenverlagerung zu einer Mehrbelastung der
Kommunen, ist ein angemessener Ausgleich zu schaffen. ¿)
Land und Spitzenverbände
vereinbaren, die Kostenfolgen bei Aufgabenverlagerungen möglichst objektiv zu
ermitteln und einen Vorschlag zur Art und Höhe des Ausgleichs zu finden. Dabei
wird ausgeschlossen, dass das Land die zur Finanzierung des Ausgleichs nötigen
Mittel dem Finanzausgleich entnimmt.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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