Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Kabinett verabschiedet neues
Finanzausgleichsgesetz: Stärkung der Städte und Gemeinden mit zentralörtlicher
Funktion
26.06.2007, Magdeburg – 347
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 347/07
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 347/07
Magdeburg, den 26. Juni 2007
Kabinett verabschiedet neues
Finanzausgleichsgesetz: Stärkung der Städte und Gemeinden mit zentralörtlicher
Funktion
Die
Landesregierung hat heute auf Vorschlag des Innenministeriums einige Änderungen
am Finanzausgleichsgesetz (FAG, regelt die Finanzbeziehungen zwischen Land und
Kommunen) auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf wurde zur Anhörung freigegeben,
soll im August endgültig vom Kabinett verabschiedet werden und dann im September
in erster Lesung im Landtag behandelt werden.
Innenminister
Holger Hövelmann: ¿Mit den geplanten Änderungen machen wir unser FAG zukunftsfest.
Aufgrund der demografischen Entwicklung kommt den zentralen Orten im Land eine
noch größere Bedeutung zu. Sie werden mit dem Gesetzentwurf gestärkt. Außerdem
modifizieren wir einige Berechnungsverfahren, was zu mehr Transparenz und einer
realistischen Abbildung der tatsächlichen Finanzkraft der Kommunen führt.¿
Die
wichtigsten Änderungen im Überblick:
·
Der Anteil der drei kreisfreien Städte Magdeburg,
Halle und Dessau-Roßlau an der Finanzausgleichsmasse erhöht sich von 27 auf 28
Prozent, der Anteil der kreisangehörigen Gemeinden verringert sich entsprechend
von 43,02 auf 42,02 Prozent. Der Anteil der Landkreise bleibt unverändert. Insgesamt
werden so rund 12 Mio. Euro jährlich zugunsten der Oberzentren umgeschichtet.
·
Innerhalb der Gruppe der kreisangehörigen Gemeinden
werden Grund- und Mittelzentren besser gestellt. Ihre Einwohnerzahlen werden
etwas höher gewichtet als bisher. So kommt es zu einer weiteren Umschichtung
von 3,1 Mio. Euro zugunsten der zentralen Orte.
·
Bei der Berechnung der Steuerkraft der Gemeinden ¿
diese wiederum ist mit ausschlaggebend für die Höhe der Landeszuweisungen ¿
wird nicht mehr das Bruttoaufkommen der Gewerbesteuer herangezogen, sondern das
Nettoaufkommen (Gewerbesteuereinnahmen minus Gewerbesteuerumlage). Das
Nettoprinzip gibt die Steuer- und damit finanzielle Leistungskraft der
Gemeinden realistischer wieder.
·
Neu im FAG ist eine Vorschrift, nach der neu zu
bildende Einheits- bzw. Verbandsgemeinden finanziell unterstützt werden können
(vergl. dazu Kabinettspressemitteilung 328/2007).
Impressum:
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Hegelstraße 42
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Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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