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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Kabinett verabschiedet neues
Finanzausgleichsgesetz: Stärkung der Städte und Gemeinden mit zentralörtlicher
Funktion

26.06.2007, Magdeburg – 347

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 347/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 347/07

 

 

 

Magdeburg, den 26. Juni 2007

 

 

 

Kabinett verabschiedet neues

Finanzausgleichsgesetz: Stärkung der Städte und Gemeinden mit zentralörtlicher

Funktion

 

Die

Landesregierung hat heute auf Vorschlag des Innenministeriums einige Änderungen

am Finanzausgleichsgesetz (FAG, regelt die Finanzbeziehungen zwischen Land und

Kommunen) auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf wurde zur Anhörung freigegeben,

soll im August endgültig vom Kabinett verabschiedet werden und dann im September

in erster Lesung im Landtag behandelt werden.

 

Innenminister

Holger Hövelmann: ¿Mit den geplanten Änderungen machen wir unser FAG zukunftsfest.

Aufgrund der demografischen Entwicklung kommt den zentralen Orten im Land eine

noch größere Bedeutung zu. Sie werden mit dem Gesetzentwurf gestärkt. Außerdem

modifizieren wir einige Berechnungsverfahren, was zu mehr Transparenz und einer

realistischen Abbildung der tatsächlichen Finanzkraft der Kommunen führt.¿

 

Die

wichtigsten Änderungen im Überblick:

 

·

Der Anteil der drei kreisfreien Städte Magdeburg,

Halle und Dessau-Roßlau an der Finanzausgleichsmasse erhöht sich von 27 auf 28

Prozent, der Anteil der kreisangehörigen Gemeinden verringert sich entsprechend

von 43,02 auf 42,02 Prozent. Der Anteil der Landkreise bleibt unverändert. Insgesamt

werden so rund 12 Mio. Euro jährlich zugunsten der Oberzentren umgeschichtet.

 

·

Innerhalb der Gruppe der kreisangehörigen Gemeinden

werden Grund- und Mittelzentren besser gestellt. Ihre Einwohnerzahlen werden

etwas höher gewichtet als bisher. So kommt es zu einer weiteren Umschichtung

von 3,1 Mio. Euro zugunsten der zentralen Orte.

 

·

Bei der Berechnung der Steuerkraft der Gemeinden ¿

diese wiederum ist mit ausschlaggebend für die Höhe der Landeszuweisungen ¿

wird nicht mehr das Bruttoaufkommen der Gewerbesteuer herangezogen, sondern das

Nettoaufkommen (Gewerbesteuereinnahmen minus Gewerbesteuerumlage). Das

Nettoprinzip gibt die Steuer- und damit finanzielle Leistungskraft der

Gemeinden realistischer wieder.

 

·

Neu im FAG ist eine Vorschrift, nach der neu zu

bildende Einheits- bzw. Verbandsgemeinden finanziell unterstützt werden können

(vergl. dazu Kabinettspressemitteilung 328/2007).

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de